Wie lange auf öffentlichen Veranstaltungen (Jugendschutz)?

Guten Morgen!

Da es bei uns zurzeit immer wieder Diskussionen gibt, wie lange man mit 15 Jahren "weg" darf (aktuell: Jahrmarkt), wüsste ich gerne die gesetzliche Grundlage.

Wie lange darf man mit 15 auf öffentliche Veranstaltungen, wie lange mit 16 in die Disco? Wie lange mit "Muttizettel"?

Weiß es jemand genau (gerne auch mit Links)?

#danke im Voraus!

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Siehe Jugenschutzgesetz:

http://www.kenn-dein-limit.info/gesetzliche-regelungen.html

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Ein sehr guter Hinweis und Link!!

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Ich hätte es jetzt so aus dem Kopf nämlich nicht gewusst

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Sofern dort kein Erziehungsberechtigter dabei ist …

Also Kirmes wird bis Mitternacht möglich sein mit 15, da das unter einem Ausnahmetatbestand im JuSchG (Brauchtumspflege) fällt. Gesetzliche Grundlage ist hier § 5 II JuSchG, wobei die zuständige Behörde hier - je nach konkreter Veranstaltung - Ausnahmeregelungen treffen kann (§ 5 III JuSchG).

Disco mit 15 gar nicht. Da muss zumindest ein Erziehungsbeauftragter + Mami-Zettel dabei sein. Mit 16 bis Mitternacht und mit 16 + Mami-Zettel + Erziehungsbeauftragten gibt es keine Zeitliche Schranke (wobei der Betreiber natürlich eigene zeitliche Schranken aufstellen kann, wenn er die Kiddies ab einer gewissen Uhrzeit "raus" haben möchte). Jeweils § 5 I JuSchG.

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Mit 15 unterschiedlich, aber meistens bis 22 Uhr (rechtlich) Mit 16 bis 0 Uhr und mit Muttizettel solange die Erziehungsbeauftragte Person anwesend ist.