Bestpreisgarantie-muss ich einen Gutschein akzeptieren?

Hallo zusammen,

ich hoffe, hier kann mir jemand weiter helfen. Danke schon mal an alle, die sich meinen Text durchlesen. 🤗
Und zwar haben wir am 10.10.20 ein neues Sofa bestellt in einem Möbelhaus. Lieferung müsste so in 1-2 Wochen sein, einen Teil haben wir angezahlt.

Letzte Woche habe ich in einem Prospekt genau das gleiche in einem anderen Möbelhaus entdeckt, um die 500€ günstiger.
Habe mich in dem Möbelhaus, in dem wir unser Sofa bestellt haben, im Internet schlau gemacht und die werben mit einer "Bestpreisgarantie". Ich kopiere mal noch den Inhalt dieser Garantie:

Bei *****Wohnwelt sind wir jederzeit bemüht, Ihnen den besten Preis beim Möbelkauf zu bieten. Sollten Sie jedoch nachweisbar einen identischen Artikel bei gleicher Leistung von einem anderen Händler im Umkreis von 50 km günstiger erhalten, erstatten wir Ihnen selbstverständlich die Differenz zum Kaufpreis. Um von der Bestpreis-Garantie der *****Wohnwelt profitieren zu können, prüfen Sie zunächst, ob es sich bei den Serviceleistungen um dieselben handelt. Denn Lieferung und Montage, Elektro- und Wasseranschlüsse sowie eine 0%-Finanzierung wirken sich auf den Preis aus. Sind die Bedingungen identisch, und das andere Angebot ist trotz allem günstiger, erstatten wir Ihnen auch nachträglich die Differenz zum Kaufpreis. Alles was Sie dafür tun müssen: Sprechen Sie einen unserer Fachberater an und zeigen Sie ihm einen Prospekt, einen Ausdruck, ein Foto oder ein schriftliches Angebot, mit dem Sie den Preisunterschied nachweisen können. Alternativ können Sie sich auch per E-Mail oder Brief an uns wenden. Die jeweiligen Kontaktdaten für die ****-Wohnwelt-Filiale in Ihrer Nähe finden Sie auf unserer Übersichtsseite. Die Bestpreis-Garantie gilt bei ****Wohnwelt vor und bis zu 50 Tage nach dem Kauf. Sollten Sie uns bereits vor dem Kauf ein günstigeres Angebot nachweisen können, besteht die Möglichkeit einer individuellen Preisminderung. Gültig für alle Neukäufe in unseren Filialen, unsere Angebote aus dem Online-Shop sind ausgeschlossen. Sprechen Sie uns direkt im Möbelhaus darauf an.

Gültig in allen ****Filialen ➍ Preisgarantie: Sollten Sie nachweisbar einen identischen Artikel bei gleicher Leistung innerhalb von 50 Tagen nach dem Kauf bei einem stationären Händler im Umkreis von 50 km günstiger bekommen, erstatten wir Ihnen die Differenz zum Kaufpreis.



So wird im Internet geworben. Habe mich daraufhin dort telefonisch gemeldet. Der Verkäufer war dann zwei Tage nicht im Haus. Und am Freitag meinte er, dass er das mit der Filialleitung klären muss, die am Montag (heute) wieder da ist. Ich habe auch per E-Mail Bilder aus dem Prospekt geschickt.

Heute kam der Rückruf. Alles passt, er würde uns dann einen Gutschein geben. Damit war ich aber gar nicht einverstanden.
Nach den Angaben des Möbelhauses, steht nicht drin, dass es in Form eines Gutscheins ausgehändigt wird. Es steht ja, dass SELBSTVERSTÄNDLICH DIE DIFFERENZ ERSTATTET WIRD. Das ist für mich, dass man bares Geld bekommt, so habe ich ihm das auch gesagt.

Er meinte dann nur, dass muss er dann nochmal mit der Filialleitung klären. Meldet sich nochmal. Mich interessiert es jetzt aber wie das zu verstehen ist, was ich akzeptieren muss.

Wer kennt sich denn aus?
Muss ich das als Gutschein annehmen?
Wie kann man das denn aus dem Text verstehen? Auch als Gutschein?


Vielen Dank schon mal

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Vielleicht hilft dir das schon mal weiter:

https://finanzfrage.digidip.net/visit?url=http%3A%2F%2Fwww.rechtsindex.de%2Fnews%2F1561-irrefuehrende-werbung-mit-tiefpreisgarantie&ppref=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F&currurl=https%3A%2F%2Fwww.finanzfrage.net%2Fg%2Ffrage%2Fmuss-moebelhaus-differenzbetrag-auszahlen-wenn-sie-damit-weben

Differenz auszahlen heißt für mich übrigens, dass ich das Geld in bar bekomme und nicht als Gutschein. Ein Gutschein ist für mich keine Best-Preis-Garantie, da ich dann weiter an das Möbelhaus gebunden bin.

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Es steht dort im Text aber nur Erstatten und nicht auszahlen

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In der Überschrift steht auszahlen! Und der Text ist so verfasst, dass ich es ebenfalls als auszahlen verstehe. Macvht für mich auch ma meisten Sinn.

Allerdings sollte der Link erstmal nur der Information dienen, damit die TE schauen kann, ob es für sie verwertbar ist. Sie allein kennt ja die Formulierung ihres Möbelhauses. Oder sie geht damit zu einem Anwalt etc. und lässt es klären.