Kleinanzeigen - wann Kaufvertrag?

Hallo,

ich habe im Internet bei einer Kleinanzeigenseite einen Artikel gefunden und dem Verkäufer mitgeteilt, dass ich diesen gern haben möchte (per Versand). Der Verkäufer sagte mir, dass er zur Zeit nicht zu Hause ist und er sich in zwei Wochen meldet und mir dann alles weitere (Bankverbindung, Versandkosten) schickt. Nun habe ich nach einer Woche den Artikel woanders (und auch günstiger) gefunden und gekauft und dem Verkäufer mitgeteilt, dass ich nun doch nicht mehr interessiert bin (ja, ich weiß, nicht die feine, englische Art #schein). Nun kam zurück, dass er den Artikel für mich reserviert hat, einem anderen Interessenten abgesagt hatte und ich nun den Kauf vollziehen soll, ansonsten meldet es er der Kleinanzeigenplattform.

Nun meine Frage: Kann der mir irgendwas? Meiner Meinung nach ist kein Kaufvertrag zu stande gekommen, oder?

Danke schonmal für eure Hilfe.

Viele Grüße

1

Meiner Meinung nach nicht so eindeutig...

Ein Kaufvertrag kommt durch Angebot und Annahme zu Stande.

Die Anzeige selber wird rechtlich NICHT als Angebot gewertet, sondern als

"Aufforderung zur Abgabe eines Angebots"

Nun hast Du also Dein Angebot abgegeben, als Du geschrieben hast, Due willst die Ware kaufen.

Die große Frage ist, ob das:

"Der Verkäufer sagte mir, dass er zur Zeit nicht zu Hause ist und er sich in zwei Wochen meldet und mir dann alles weitere (Bankverbindung, Versandkosten) schickt."

...als Annahme zu werten ist. Hätte er ganz klar geschrieben: OK, an Dich verkauft, in 2 Wochen schicke ich Dir die Details, wäre die Sache klarer.
Du bist an Dein Angebot nämlich nicht unbegrenzt gebunden. Ein Angebot muss UNVERZÜGLICH angenommen werden, sonst verfällt es wieder.

Nichts desto trotz: soll es es doch melden. Bei Ebay-Kleinanzeigen ist so weit ich weiß sowieso nur Barzahlung gegen Abholung vorgesehen. Der wird mit seiner Beschwerde an die Wand laufen.

2

Hallo bei Ebay Kleinanzeigen,gehst du keinen Rechtlichen Vertrag ein ,sowie besteht auch kein Käuferschutz.
Daher ist es eine kostenlose Verkaufsplattform,wird ja auch immer gewarnt ,wie schon die Käuferin über mir schrieb .Nur Ware durch Abholung und Barzahlung tätigen.

Es ist nicht die feine Art,aber den Schaden hat der VK nun auch nicht. Kann sich ja nochmal an den anderen Käufer wenden, wenn es den gibt.

Wie oft habe ich schon VK angeschrieben,oder angerufen und sagte auch möchte den Artikel haben. Aber viele löschen nicht gleich die Anzeige,wenn der Artikel nicht mehr vorhanden ist.

L.G Tina #winke

3

meinte die Schreiberin über mir;-)#pro

4

Du solltest Dir mal die Regeln anschauen wann und wie ein Kaufvertrag zustande kommt.

Der Kaufvertrag ist ein das Verpflichtungsgeschä#ft. Der l´kann ohne Problem auch mündlich geschlossen werden.

Weshalb Du der ansicht bist, dass die gesetzliche Regeln nicht mehr gelten, nur weil es eine "kostenlose Verkaufsplattform ist", ist mir rätselhaft.

Wenn die Ware kostenlos zu bekommen wäre gelten andere Regeln. Aber doch nicht wenn sich Verkäufer und Käufer auf etwas einigen.

Ob ein rechtlicher Vertrag sprich Kaufvertrag vorliegt entscheidet immer noch die konkreten Vereinbarungen.

parzifal

weiteren Kommentar laden