Groupon-Ärger...!

Hallo,

folgender Fall:
Ich habe einen Gutschein für ein Essen erworben und als ich ihn nach einigen Wochen einlösen wollte, teilte mir der Veranstalter mit, dass sie jetzt kein Restaurant mehr sind, sondern eine Disko, deshalb kann ich den Gutschein nicht einlösen und soll mich Zwecks Rückerstattung bei Groupon melden. Habe ich schriftlich und telefonisch getan, der Fall soll geprüft werden und ich solllte "sehr bald" mein Geld zurück erhalten. Das war vor drei Wochen. Die Wartezeit ist aber nicht mein Problem, sondern der heutige Anruf bei Groupon. Ich wollte mich nach dem Stand der Dinge erkundigen und mir wurde gesagt, dass der Fall noch geprüft wird und ich eh das Geld nicht bekomme, sondern einen ähnlichen Deal (habe ich mich aber schon selber drum gekümmert und gekauft!!!) oder die Gutschrift auf mein Groupon-Konto. Ich will aber mein Geld zurück! Habe ich da kein Anrecht drauf? Der Herr am Telefon sagte, dass ich eh nur 2 Wochen vom Deal zurücktreten kann, aber wenn ich den Gutschein (Gültigkeit 12 Monate!) erst nach ein paar Wochen einlösen möchte, geht das wohl schlecht. Bei einer Gültigkeit von 12 Monaten ist es doch bitte schön mir überlassen, wann ich den Gutschein einlöse. So, bevor ich mich wiederhole oder vor Wut platze, bin ich auf Eure Antworten gespannt... Ach ja und wie lange muss ich die "Fallüberprüfung" abwarten und was kann ich machen, wenn ich immer wieder vertröstet werde? Bei einem Gutscheinwert von 29 Euro werde ich bestimmt keine rechtlichen Schritte einleiten#rofl. Obwohl`s vom Prinzip her schon ne Schweinerei ist...

LG
Saskia

1

Du hast 12 Monate Zeit den Gutschein einzulösen. Insofern verstehe ich den Satz mit "in ein paar Wochen einzulösen geht das wohl schlecht", nicht.

2

Ich kann den Gutschein bis zu zwei Wochen nach Erwerb ohne Angabe von Gründen zurückgeben. Wenn ich ihn aber z.B. erst nach neun Wochen einlösen möchte, ist die Rückgabefrist ja längst abgelaufen. Hoffe, so ist es verständlicher #:-).

Saskia

3

Hallo!

In solchen Fällen hilft es ungemein einmal die AGB durchzulesen, die man ohne Probleme auf der Homepage findet. Nachdem ich das jetzt für Dich gemacht habe, habe ich hier Punkt 8 (Gewährleistung / Haftung) rauskopiert:

8.1. Groupon gewährleistet, dass der Partner den Gutschein einlöst, d.h. der Partner den Vertrag zu den im Gutschein verbrieften Bedingungen abschließt, wenn Sie den Gutschein vor Vertragsschluss beim Partner vorlegen.

8.2. Löst der Partner den Gutschein nicht ein, ohne dass dies der Kunde zu vertreten hat, beschränken sich hieraus etwa ergebende Ansprüche des Kunden gegen Groupon auf die Erstattung des Kaufpreises. Die gesetzlichen Ansprüche des Kunden bei einer schuldhaften Pflichtverletzung durch Groupon bleiben unberührt.

8.3. Groupon übernimmt keine Gewähr für die vom Kunden beim Partner erworbenen Produkte oder in Anspruch genommenen Dienstleistungen. Die in einem Gutschein verbriefte Leistung erbringt der jeweilige Partner gegenüber dem Kunden im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, weshalb Groupon gegenüber dem Kunden für Pflichtverletzungen des Partners bei der Leistungserbringung nicht haftet.

8.4. Kann der Gutschein aus unvorhergesehenen und von Groupon nicht zu vertretenden Gründen nicht oder nicht zu den ursprünglich vorgesehenen Bedingungen eingelöst werden, teilt Groupon dies dem Kunden unverzüglich per E-Mail mit und bietet ihm entweder einen neuen Gutschein mit vergleichbaren Leistungen (sofern verfügbar) oder die Rückzahlung des Kaufpreises an. Sofern der Kunde das Angebot von Groupon nicht innerhalb der im Angebot mitgeteilten, angemessenen Frist annimmt, ist Groupon zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der bereits geleistete Kaufpreis wird dem Kunden in diesem Fall unverzüglich erstattet. Die gesetzlichen Rechte der Vertragsparteien bleiben hiervon unberührt.

8.5. Sollte es bei der Einlösung des Gutscheins oder bei der Erbringung der Leistung zu Problemen kommen, wird Groupon versuchen, eine Lösung zu finden. In diesem Fall schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an kontakt@groupon.de oder kontaktieren Sie uns telefonisch.

Da steht alles drin, was man wissen muß. Dem Typen am Callcenter würde ich den Tip geben, daß er sich mal die AGB seines eigenen Betriebes durchlesen soll, bevor er unsinnige und unqualifizierte Antworten gibt.

Viele Grüße
Trollmama

4

Die AGB`s habe ich mir nach dem Gespräch durchgelesen... Ich habe ihn auch gebeten zu vermerken, dass ich weder eine Gutschrift, noch einen Ersatzdeal akzeptiere. Er sagt, dass er das nicht könne und jetzt warte ich halt auf irgendeine Antwort.

Saskia

7

Gut. Dann liest du die AGB nächstes Mal vorher.

Und Gutscheine kaufen...

Man kauft auch kein geld.

Das ist doch dubiose Scheiße..

5

Hallo Saskia,

die AGBs hast Du ja nun gelesen, d.h. ich würde es nach wie vor bei Deiner Forderung einer Erstattung des Kaufbetrages belassen.

Ich bin verwundert über diese Reaktion des Call Center Mitarbeiters. Ich hatte nämlich vor ein paar Monaten einen ähnlichen Fall. Ich hatte einen Gutschein für eine Wohnungsreinigung gekauft und ich konnte unter der Telefonnummer des Anbieters tagelang niemanden erreichen. Nachdem ich dies bei Groupon (ebenfalls über diese zentrale Servicenummer) reklamiert habe, haben sie mir ruckizucki das Geld zurükgezahlt (ich hatte über Paypal gezahlt und darüber auch das Geld erstattet bekommen).

LG und viel Glück

Engel

6

Hallo :-)

Ich hatte auch mal Ärger mit einem Gutschein von Groupon. Hatte Arielwaschmittel gekauft und das kam und kam nicht.

Ich habe gut ein halbes Jahr gewartet, allerdings bat mir Groupon recht früh an, vom Kauf zurück zu treten mir das Geld zurück zu erstatten.

Daher bin ich jetzt auch über die von Dir geschriebene Aussage von Groupon sehr verwundert. Eigentlich sind die immer recht kulant, man darf die nur nicht in Mails oder am Telefon mit bösen Worten überrennen.

Ich weiß ja nicht, wie Du dort aufgetreten bist. Bleib einfach bei der netten Art, dann bleiben die eigentlich auch nett und wie gesagt, eigentlich kulant.

LG Janette