ebay - wurde überboten, bin jetzt doch wieder an 1. Stelle

Hallo,

hoffentlich kann mir hier jemand weiterhelfen.
Ich habe auf einen Artikel (Schrank) geboten, hatte mir aber ein Limit gesetzt. Ich wurde überboten und somit war für mich der Fall klar. Nun bekomme ich eine mail, dass viele Gebote zurückgezogen wurden und ich wieder an erster Stelle stehe. Ich habe mir aber diesen Dielenschrank heut Nachmittag anderweitig besorgt. Bin ich denn verpflichtet, diesen Artikel trotzdem anzunehmen?
Die Gebote waren übrigens von einem Null-Bewerter, es wurde also meiner Meinung nach hochgepusht.

Wäre super, wenn ihr mir helfen könnt.

Danke
Linda

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Hallo,

wenn die Auktion noch nicht beendest ist, dann zieh deine gebote doch auch zurück. Dann hat er Pech. Hab leider keine Erfahrung damit.

VG

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Läuft die Versteigerung denn noch?
Wenn nein, brauchst Du ihn natürlich nicht zu nehmen, da es ja nur ein Angebot an den Unterlegenen ist.

ansonsten solltest Du dein Gebot auch besser zurückziehen, denn Höchstbietender ist Höchstbietender.
Aber ist ja meist kein Problem.

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Hallo,
ich fürchte, so kurz vor Ende kann man ein Gebot nicht mehr zurückziehen. Ich versuchs trotzdem mal.

Danke Euch!

Linda


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Na, da würde ich einfach mal eine nette Mail hinschreiben, dass Du nicht mehr damit gerechnet hast und Dir den Schrank anderweitig besorgt hast.

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hallo, ich kenne das. du bist zu nihcts verpflichtet!

ich selbst hatte für eine tasche geboten... mein höchstgebot an zweiter stelle lag bei 87 euro. ich vermute mal, daß der höchstbietende nicht zahlungfähig war und der verkäufer somit dem unterlegenden bieter (mir) seine ware anbieten muß.
da aber dieser, bzw. ein anderer selbiger artkel nochmals angeboten wurde, habe ich dem verkäufer geschrieben, daß ich die auktion abwarte und ggf. auf sein angebot zurück komme... richtig so.. ich habe diese tasche im endeffekt 20€ billiger erworben. :-) ich freue mich noch heute darüber.

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Für das nächste Mal:

AGB Ebay

§ 10 Auktion, Auktion mit Sofort-Kaufen-Option, Multiauktion und Angebot an unterlegene Bieter

(...)

das Gebot erlischt, wenn ein anderer Bieter während der Angebotsdauer ein höheres Gebot abgibt.

(...)

Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem Mitglied, das nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Anbieter kein Vertrag zustande. Anbieter und Höchstbietender können sich einigen, dass ein Vertrag zustande kommt.

parzifal

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Super - ein dickes Dankeschön. Ich druck es gleich aus!!

Linda

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Hi,

melde den Verkäufer ebay! Da bietet er selbst oder ein Freund, um zu sehen, wie hoch der PReis ist und nimmt dann seine Bewertungen zurück, wenn das gewünschte Preisziel erreicht ist. Schau mal seine anderen abgelaufenen Bewertungen an, ob das viele Rückzieher sind.

Ich hatte mal einen mit 27 - da habe ich ebay eingeschaltet! Der Benutzer wurde gesperrt.

Du kannst dein Gebot ebenfalls zurücknehmen!

VG
Gael