Ebay: Verkauftes Handy soll angebl. nicht funktionieren!

Hi,

ich habe bereits am 13. Jun. 201120:01:50 MESZ das Handy bei Ebay verkauft, jedoch wurde dies nicht bezahlt.

Ich stellte das Handy nach langer Wartezeit, Fallmeldung etc..pp am 10.07.2011 erneut ein für 7 Tage. Auktionsende daher am 17.07. Am 21. habe ich die Zahlung erhalten & Ordnungsgemäß laut Angaben am 23.07 innerhalb von 5 Werktagen verschickt.

Jetzt erreichte mich folgende Email der Käuferin:
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Hallöchen,
vielen Dank für den schnellen Versand
Leider ist es defekt. die Zahlen für den Pin lassen sich nicht über das Display
eingeben. Bei meinem Sohn, der das gleiche Handy besitzt geht das ganz leicht.
Da ich eine direkte Vergleichsmöglichkeit habe, muß ich leider mitteilen daß, das Handy nicht optimal funktioniert.
Das war kein guter Kauf, ich möchte ihnen das Gerät zurückschicken.
Ich bin sauer !!!
Ich hätte es ja gerne behalten aber ein Gerät was nicht funktioniert brauche ich nicht.
bitte überweisen sie mir 49,00+ 4 euro Versand als 53 Euro auf mein Konto zurück
Da ich den Aufkleber bereits weggeworfen habe senden Sie mir bitte ihre Versandadresse
ich bestätige dann Erhalt mit meinen Kontoangaben.

Ich glaube das ist die beste Lösung zur Beiderseitigen Zufriedenheit.
mfg
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Das Handy jedoch funktionierte einwandfrei, dafür gibt es neben Fotos auch div. Personen die das belegen können. Ebenfalls habe ich nochmals, weil man ja schon derart viel über Ebay gelesen hat, dass Handy getestet - (Eine negative Bewertung ist mir eh sicher!) Ich schrieb nun deshalb zurück:

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Hallo,

ich fragte eben meinen Mann (dessen Handy war es) bzgl. der Pineingabe. Er sagt sie müssen vor Pineingabe den mittleren Knopf der drei Knöpfe unten drücken, damit das Touchpad aktiviert wird. Dadurch können sie Problemlos die Pin eingeben.

Das Handy hat einwandfrei funktioniert, sonst wäre es nicht in den Verkauf gegangen. Wie ich anhand der Bilder, die am 06.06.2011 enstanden sind wiederlegen kann (Es liegen Fotos vor, die das Handy im intakten Zustand zeigen. Des Weiteren gibt es dazu mehrere Zeugen hier ein Bild: http://www7.pic-upload.de/27.07.11/aok8s2mwqvwg.png). Da das Handy zu jener Zeit bereits einmal eingestellt war, aber leider nicht bezahlt wurde, ist dieser Zeitraum nun ca. 1,5 Monate her - jedoch wurde das Handy seitdem nicht mehr benutzt, es war ordnungsgemäß in der Verpackung im Regal verstaut. Kurz vor Versand wurde das Handy erneut aus Sicherheitsgründen getestet, wofür ebenfalls beweise vorliegen.

Ich bitte sie daher, mir zu beschreiben wie das Handy verpackt war & ob die Verpackung Schäden hatte - dazu sind allerdings ebenfalls Bilder erforderlich, die müssten Sie mir liefern. In welchem Zeitraum nach erhalt der Ware sie das Handy gestestet haben & wie das Handy reagiert. Dann kann ich eventuell Hermes dafür Verantwortlich machen - vielleicht ist das Paket unsanft gefallen, da mein Mann als Paketdienstler arbeitet, weiß ich durchaus wie es da zugehen kann.

Ihren unmut und Ärger kann ich gut verstehen, deshalb bitte ich Sie auch zügig mit mir zusammenzuarbeiten, ansonsten kann ich bei hermes keine Schadensregulierung geltend machen. Da ich persönlich mit 100%iger Sicherheit sagen und beweisen kann, dass das Handy vor Versand einwandfrei funktionierte, werde ich kein Geld zurück erstatten. Ich finde es auch sehr schade, dass sie mir direkt unterstellen ein kaputtes Handy verkauft zu haben.

Senden sie mir bitte die nötigen Antworten sowie Bilder zu, eine Schadensmeldung muss ich schnell melden. Vielen Dank
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Ich habe zweierlei Gedanken.

1. Das Handy ist tatsächlich dolle geworfen worden & hat nun irgendwo einen Wackler oder sowas - kann natürlich so nicht festgestellt werden.

2. Das Handy ihres Sohnes ist das kaputte & will nun deshalb schauen, vielleicht es problemlos auszutauschen ohne draufzuzahlen?

Angekommen scheint das Paket heute tatsächlich zu sein: 27.07.2011 08:31:36 Die Sendung befindet sich heute in der Zustellung.


Mich macht das sehr stuzig, das Handy funktionierte 100% einwandfrei, dafür lege ich meine Hand ins Feuer. Wenn es nun tatsächlich nicht mehr geht, aus welchen Gründen ist das dann möglich?

Verpackung:

Die ganzen Sachen http://www8.pic-upload.de/06.06.11/ktsrkysfdtf.jpg ordentlich verpackt in der OVP - Wackel- & Rutschsicher die meisten Sachen in einer Tüte. um die OVP habe ich 2-3x eine Luftpolsterfolie gewickelt, darum habe ich Zeitungspapier gepackt & mehrfach mit Klebeband auf dem "Vorsicht Zerbrechlich" steht umwickelt.


Wie seht ihr das und was würdet ihr tun?


Danke

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Hallo

Ich würde spontan auf deinen 2. Gedanken tippen und wenn ich als VK mir 100% sicher bin dass das Handy funktionierte und es dafür auch Zeugen gibt, würde ich die Sache aussitzen.
Ich geh mal davon aus dass du als Privatverkäufer tätig bist und das auch in deiner Beschreibung stand.

LG

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Richtig. Hänge immer das an:

Privatverkauf, keine Garantie, Gewährleistung oder Rückname auf nicht eigenverschuldete Fehler. Weitere Infos finden sie auf meiner Mich-Seite, die für die Auktionen bindend sind.

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Du solltest Deine Bedingungen komplett in die Auktion schreiben und nicht auf eine "mich-Seite" verweisen.

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Habt Ihr euch die IMEI vom Handy notiert? Eigentlich müsste sie auch noch auf der Originalrechnung zu finden sein. Mit dieser Nummer kann die Identiät eures Handys einwandfrei belegt werden.

Ansonsten würde ich es auch aussitzen und mich auf meinen Status als Privatverkäufer berufen.

Gruß

Lichtenstein

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Ich wollte eigentlich die originalrechnung kopieren (hab ich mitgeschickt, da das Handy von Januar 2010 ist), habs aber vergessen und hab nurs Handy getestet und alles wieder reingepackt.

Allerdings bekomme ich von meinem Anbieter eine Kopie, habe ich gestern direkt angerufen.

Meintest du ich sollte um es zu testen, dass Handy zurücknehmen und dann die Nummern vergleichen?

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Meintest du ich sollte um es zu testen, dass Handy zurücknehmen und dann die Nummern vergleichen?

Nein, das würde ich nicht machen. Was ist, wenn die Käuferin Dir das falsche Handy schickt? Du kannst das zwar anhand der Rechnung beweisen, dass es nicht das Original ist, aber was bringt Dir das?

Ich würde die Käuferin vor einer eventuellen Rücknahme des Handys darauf hinweisen, dass Dir die entspr. Nummer vorliegt und Du ewartest, genau dieses Handy mit dieser Nummer zugesandt zu bekommen. Könnte sein, dass sie sich das mit der Rücksendung dann schnell überlegt.

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Nichts, Du hast Dir nichts zu Schulden kommen lassen...

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Hallo nebula,

ich hatte auch so einen Fall. Die Käuferin beschwerte sich nach 5 Tagen bei Ebay und bei mir, weil sie das Handy noch nicht hatte. Ihre Überweisung kam jedoch erst 11 Tage später an. Eine Überprüfung ergab, dass die Käuferin die Überweisung 2 Tage zurück erst getätigt hatte. Die Käuferin schrieb, ich hätte das Handy viel zu spät verschickt und außerdem sei es defekt.

Ich überwies ihr sofort das Geld zurück. Das Handy kam wobei ein Zubehörteil fehlte. Danach erhielt ich von ihr eine Negativ Bewertung.

Ich brachte das Handy zu Vodafone. Dort wurde festgestellt, der Akku wurde falsch geladen und ein Kurzschluss verursacht. Ich hab einen neuen Akku einsetzen lassen und das Handy ging.

Ich habe die Käuferin via Post E/R davon informiert und sie mit Fristsetzung aufgefordert, dafür zu sorgen, dass diese Negativ Bewertung gelöscht wird.
Außerdem habe ich ihr bei nutzlosem Fristablauf mit Klage gedroht.

Die Käuferin hatt die ersatzlose Streichung der Negativ Bewertung veranlaßt. Gleichzeitig wies sie mich darafhin, sie sei Hatz IV Empfängerin und da sei nichts zu holen.

Mir ging es nicht darum irgendwas bei ihr zu "holen". Mir ging es um ihr Verhalten.

Seit dieser Zeit verkaufe ich nichts mehr bei Ebay. Wenn ich was übrig habe was ich nicht brauche, gebe ich das dem hier für Mittellose gegründeten Kaufhaus. Damit habe ich 0 Stress.

LG
Nobility