Toiletten verbot erlaubt?

Bin sauer auf die Schule meiner Tochter ( 5 Klasse ), da Ihr verweigert wurde auf Toilette zu gehen.

Folgendes ist vorgefallen : Meine Tochter musste während des Unterrichts ganz dringend auf Toilette hatte schon Bauchschmerzen (in der Pause musste sie noch nicht) , Ihre Lehrerin lies sie aber nicht, da sie in der Pause hätte gehen sollen und nun warten muss bis der Unterricht vorbei ist ( 6 std ).
Naja leider konnte sie nicht mehr anhalten und hat sich groß in die Hose gemacht.
Frage mich ob das normal in den Schulen ist, das Kinder nicht mehr auf die Toilette gehen dürfen ( müssen den Schlüssel bei der Lehrerin abholen ).
Habe meiner Tochter gesagt, wenn das nochmal vorkommt, soll sie raus ins Gebüsch gehen.
Werde mit der guten Frau beim Elternsprechtag ein nettes Wörtchen reden .
Ist das bei euch auch so an den Schulen?

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Nein, Lehrer müssen den Kindern erlauben auf Toilette zu gehen, da es ein Grundbedürfnis ist. Kam mal im Sommer in einer Radio Reportage, wo es sich ähnlich zugetragen hat.

ABER wenn das nochmals so vorkommt, sorry, warum geht deine Tochter nicht einfach nach vorne, sagt sie muss jetzt unbedingt aufs WC und sie braucht unbedingt den Schlüssel. Oder geht aus der Klasse und lässt sich vom Sekretariat den Schlüssel geben.

Viele Schüler sitzen halt dann in ihrer Bank sagen nichts und leiden vor sich hin. Die Lehrerin denkt dann....war ja nicht so dringend.

Bitte nicht bis zum Elternsprechtag warten, gleich bitte nett aber bestimmend anrufen!
Wie gesagt, wenn deine Tochter nicht bestimmend genug war.....kann die alehrerin nicht wissen, das es wirklich dringend war. Leider gibt es viele Schüler, die solche WC Gänge gerne für eine Pause ausnutzen.

lg
lisa

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Essen & Trinken sowie Geschlechtsverkehr ist auch ein Grundbedürfnis, trotzdem hat man hier auch kein Anrecht darauf, dass während des Unterrichts auszuüben.

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Hallo,

es ist nicht nur ein Grundbedürfnis, sondern auch ein Grundrecht.

Man darf auf Toilette. Der Lehrer darf dies nicht verbieten.

Niemand darf gezwungen werden in die Hose zu machen. Ich rätsele, ob du das tatsächlich anders siehst.

Das kann je nach Einzelfall sogar bis zur Strafbarkeit für den Lehrer führen.


LG

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Schlüssel bei der Lehrkraft abholen kenne ich nicht.

Zerstörte Toiletten und brennende Toiletten allerdings schon.
Danach waren die renovierten Toiletten zugesperrt. Allerdings ohne die Möglichkeit einen Schlüssel zu bekommen. Die alten (überwiegend) kaputten waren nicht zugesperrt.


Es gab auch die Regelung, dass nur zu zweit gegangen werden darf aus Sicherheitsgründen. Oder auch die Regelung an einer anderen Schule, dass nur nacheinander gegangen werden darf.

Toilettengang komplett verweigern ist zwar ein no go.
Andererseits frage ich mich, wie es dazu kam, dass der Schlüssel bei der Lehrkraft abgeholt werden muss!
Ist das schulintern bei allen Lehrern so? Oder nur bei dieser einen? Wobei dann ja die Toilettenräume offen sein müssten.

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Okay ganz doof gelaufen, aber man weiss nicht was drum herum vor gefallen ist. Viele Schüler nutzen das als kleine Auszeit. Aufs Klo gehen während der Pause wird natürlich nicht gemacht. Das stört den Unterricht so unglaublich. Meine Schüler dürfen ohne zu fragen gehen, aber ich hole auch mal zurück, wenn Kinder meinen die Pause durch zu spielen und 2 min nach dem Klingeln abdampfen. In der Regel kennen Lehrer ihre Pappenheimer genau

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Verbieten dürfen sie es eigentlich wegen eben solchen Gründen nicht, aber es ist auch nicht gängig, jedesmal im Unterricht zu gehen, dafür gibt es ja die Pausen. Auch wenn man noch nicht soooo muss, geht man trotzdem. Wenn man Zuhause das Haus verläßt, geht man zuvor ja auch schnell nochmal, um sicher zu gehen.. Aber wenn man sich so umhört, muss man sich nicht mehr wundern, dass die Lehrer inzw. genervt sind, wenn laufend irgend jemand auf ´s Klop muss, wo Unterricht stattfindet und jedesmal unterbrochen wird....vorallem werden laut Schüleraussagen , Toilettengänge bevorzugt auch gerne zum Handycheck und Drücken vom Unterricht genutzt. Eigentlich sind die Pausen zum Essen, Trinken und Toilettengang da. Ansprechen würde ich es trotzdem, zum Leid der Tochter traf sie eine gravierende Fehlentscheidung .

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bis zur nächsten Pause, oooooookay.... -- der Unterricht wird so viel von nicht nötigen keine-Lust- zum Unterricht-ich-muss-mal gestört....

Aber selbst hier würde ich meinem Kind sagen: wenn es wirklich sooooo schlimm ist, dass du nicht halten kannst, dann sag es der Lehrerin noch einmal mit der Ankündigung, dass du gleich gehen wirst, weil es so schlimm ist... ---

aber bis ganz zum Ende??? noch ein paar Schulstunden lang? NEVER! ... da würde ich nicht bis zum Elternsprechtag warten, sondern auf die Pausen bestehen und dass die Kinder dort natürlich gehen dürfen...

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Vielleicht war es ja auch einfach die 5./6. Stunde? An der Schule meiner Tochter ist zwischen der 5. Stunde und der 6. Stunde auch keine 5-Minuten-Pause vorgesehen. Ich glaube nicht, dass das Mädel während der Hofpause irgendwo eingesperrt wurde, damit sie nicht zur Toilette gehen kann.

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Normalerweise ist nach der 2. und 4. Std. Pause (bei uns sind beide Pausen 15min. lang.)...dazu wechseln sie auch , ab der weiterführenden Schule auch mal nach der 1./3. oder 5.bei Fachwechsel in einen anderen Klassenraum(Musiksaal, Biosaal oder zum Sport....wo auf den Weg auch WC´s liegen.Ist nicht mehr wie in der Grundschule, wo alles im selben Klassenraum unterrichtet wird...mehrere Fächer, mit mehreren Fachlehrer heißt auch mehrere Klassenraumwechsel..

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Hallo.

Bei mein sohn auf der weiterführenden Schule jetzt ist es genau so.

Sie dürfen nur in der Pause auf toilette gehen da sind die türen offen.
Während des Unterrichts sind die toiletten abgeschlossen und die dürfen nur in dringenden Fällen auf die toilette. Bekommen denn den schlüssel von lehrer.

Dadurch soll vermieden werden das die schüler während des Unterrichts sich auf den Toiletten treffen usw.
Finde ich ganz gut.

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Auf jeden Fall wird es ein einmaliger Vorfall bleiben. Deiner Tochter wird so etwas sicherlich nie wieder passieren. Ab jetzt wird sie immer vorsichtshalber in den Pausen gehen und die Kinder die es mitbekommen haben auch. Der Unterricht wir weniger unterbrochen und es wird kein Unterricht mehr verpasst wegen Zocken auf dem Klo.

Der andere Fall wäre, dass die Lehrerin wegen ihres groben Fehlverhalten vom Dienst suspendiert wird und die Kinder der nächsten Lerhrerin auf der Nase rumtanzen.

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Ja, ist erlaubt. Schüler haben keinen Anspruch darauf, ständig und immer während der Unterrichtsstunde auf Toilette gehen zu können.
Von einem 10jährigen Mädchen kann man erwarten, dass sie 45min ihre Blase anhält.

Im Gegenteil: Schüler haben die Pflicht am Unterricht teilzunehmen.

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Die Menschenrechte und das Grundgesetz sind höher wertiger als die Pflicht am Unterricht teil zu nehmen.

https://amp.focus.de/familie/welche-rechte-schueler-und-eltern-haben-strafarbeit-smartphone-entzug-schulverweis-was-duerfen-lehrer-und-was-nicht_id_5898733.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/schulrecht-toilettenverbot-an-der-schule-rechtsmaessig_060575.html

https://www.anwalt-suchservice.de/rechtstipps/toilettenverbot_fuer_schueler_und_studenten_23990.html

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Das erzählt irgendein Anwalt - bedeutet aber nicht, dass das auch stimmt. Aber du hast sicherlich eine Gerichtsentscheidung dazu?

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Hallo,

ich würde zunächst klären, wie deutlich deine Tochter die Dringlichkeit gemacht hat.

Die Lehrerin hat verbotswidrig gehandelt.

Den Toilettengang zu verweigern verstößt gegen Grundrechte und Menschenrechte.

Und wenn deine Tochter die Dringlichkeit klar gemacht hat sollte das ein erhebliches Nachspiel haben.

Letztlich steht je nach Fall sogar eine Strafbarkeit der Lehrerin im Raum und ein Schmerzensgeld für die Tochter (insbesondere wenn das andere Kinder mitbekommen haben).

LG

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Ist leider absoluter Quatsch.

Die Gesetzgeber der Bundesländer haben (leider?) das fundamentale Recht auf jederzeitigen Toilettengang nicht gesetzlich abgesichert, daher hat man darauf keinen Anspruch.
Die Schulgesetze hingegen verpflichten die Schüler zur Teilnahme am Unterricht. Das gilt nur für ärztlich diagnostiziert Ausnahmen.

Wenn die Gefahr des Einnässens nicht unmittelbar erkennbar war, hat der/die Lehrer rechtmäßig entschieden. Ausschlaggebend ist nicht das tatsächliche Ergebnis, sondern das in der Entscheidungssituation vorhersehbare Ergebnis.

Ich nenne dir mal ein praktisches Beispiel, wie üblicherweise der Toilettengang begründet wird:

"Herr/Frau Meier, ich muss auf Toilette"
- "Äh, warum? Die Pause war doch vor 3 Minuten"
"Ja, da war ich Fußball spielen und hatte keine Lust zur Toilette zu gehen".

Ja, da ist der Toilettengang bestimmt extrem dringend....

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Hallo,

totaler Quatsch? Weil es nicht explizit geregelt ist auf die Toilette gehen zu dürfen hat man kein Recht darauf? Das ist doch kein Argument.

Was hast du denn für ein merkwürdiges Verständnis von Recht und Ordnung.

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Schon mal gehört?

Ein Grundrecht was nicht einmal geändert werden darf.

Langt dir das als gesetzliche Regelung?

Oder erläutere wie du mit Würde vor allen in die Hose machen musst.

Und dann gibt es noch die Menschenrechte. Auch damit kein Problem?

Was ist mit Mißhandlung von Schutzbefohlenen? Und es gibt noch vielmehr Straftatbestände die im Raum stehen.

Eine sollte auch dir klar sein? Sobald man in die Hose machen muss ist der Bogen überspannt wo man als Lehrer rechtens gehandelt hat.

Bevor du etwas als Quatsch bezeichnest solltest du dich erkundigen.

LG

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