Verletzung der Aufsichtspflicht?

Hallo zusammen,

mein Sohn (6. Klasse) war heute auf einem Schulausflug in einem Konzert. Dieses endete gegen Mittag.

Im Vorfeld bekamen wir Eltern die Information, dass die Kinder nach dem Konzert „natürlich auch in Begleitung der Lehrkräfte“ wieder zurück zur Schule fahren.
Die Kinder, die diese Option wahrnehmen möchten, sollten nach dem Konzert mit dem Lehrer sprechen.

Genau dies hat mein Sohn getan. Allerdings stoß dieser Wunsch auf wenig Gegenliebe. Die Lehrerin hat die Kinder stehen gelassen und ist scheinbar nach Hause gefahren.

Darf dies so passieren oder wurde hier gegen die Aufsichtspflicht verstoßen?

Wie gesagt, mein Sohn ist in der 6. Klasse und ist zudem bis 15.30h in der Betreuung angemeldet, da beide Elternteile berufstätig sind. Mir ist von daher sehr daran gelegen, dass er seine Zeit unter Aufsicht verbringt und sich nicht
nach Schulschluss allein in einer Großstadt rumtreibt.

Danke für Euren Einblick, natürlich gerne vorzugsweise von Lehrkräften.

5

Liebe Fuxx,

entweder wird in dem Informationsschreiben an die Eltern klar kommuniziert dass am Ort das Ausflugsende ist oder ich lasse mir schriftlich bestätigen, dass die Kids den Heimweg alleine antreten dürfen. Bei 12jährigen schwierig … ich kann jetzt natürlich nicht abschätzen wie weit die Schule entfernt ist (wäre für mich als Mama entscheidend wie groß ich das Fas aufmache), aber ja Aufsichtspflicht ist gegenüber deinem Kind verletzt worden, wenn es so war wie geschildert.
Ich habe schon mal einen 16jährigen alleine zur Schule begleitet, da er es versemmelt hat den unterschriebenen Zettel mitzubringen … bisschen peinlich für ihn und nervig für mich, aber so ist der Job.

Wenn nichts passiert ist, würde ich aber auch keinen groß Fass mehr daraus machen, jedoch Rückmeldung an die Lehrkraft in freundlichen Ton.

Bearbeitet von bela
13

Ja, ich denke so werde ich es auch machen und das Fass recht klein halten

1

Die Kinder sind zwar vermutlich schon alt genug, aber sie sind eben nicht alle gleich gut geübt mit den Öffis wieder nach Hause zu kommen. Daher finde ich das Verhalten der Aufsichtsperson absolut indiskutabel. Ging es noch mehreren Kindern wie beiden Sohn? Wie hat sich die Situation dann aufgelöst?

Gab es die Information, dass die Kinder zurück begleitet werden offiziell und schriftlich? Ich würde das auf jeden Fall nochmal ansprechen.

3

Es ist erst heute passiert, deswegen muss ich noch mit meinem Sohn sprechen.
Aber die meisten Kinder wohnen an der Schule und hätten somit auch mit zurückgenommen werden müssen.

11

Woher weisst du dann das es so ablief?

weitere Kommentare laden
2

Da es im Schreiben so kommuniziert wurde, finde ich ja: Aufsichtspflicht verletzt.

Allerdings sind die Kids in dem Alter ja alt genug, dass man verkündet, dass dort vor Ort Ausflugsende ist und sie alleine heim können.

Sie hätten ja im Brief auch schreiben können: Veranstaltungsende ist vor Ort und die Schüler können alleine nach Hause oder sollen(können) abgeholt werden. -- Wie bei jedem Ausflug, der eben wo anders endet oder eine andere Uhrzeit ist. An solchen Tagen ist die normale Mittags-Betreuung bei uns auch hinfällig, egal, ob angemeldet oder nicht. Bei uns fällt auch die MIttagsbetreuung jetzt aus wegen Notenkonferenzen, -- ganz normal: da gehen die Kids dann eben alleine heim. - alt genug sind sie ab dem Alter ja.


Meine Kids sind bei so Gelegenheiten dann alleine noch durch die Stadt -- sie treffen sich ja auch öfter in der STadt zum bummeln oder auf ein Eis oder im Skaterpark am entgegengesetzten Ende der Stadt etc.... seit ca. 6. Klasse, also hätte ich meine Kids einfach gelassen.
Bei ungeübten Kindern oder Sorge der Eltern muss man fürs Abholen sorgen, wenn das eben klar kommuniziert wurde. Das war bei euch ja nicht der Fall. Das würde ich schon ansprechen.

4

Genau, es wurde ganz klar schriftlich per Mail kommuniziert, dass die Kinder selbstverständlich in Begleitung wieder zur Schule fahren können.

Auch wenn die Kinder alt genug sind (unser Sohn fährt ja auch alleine zur Schule mit dem Bus) möchte ich nicht, dass mein Sohn sich in der Stadt rumtreibt zumal wir uns erst 2 Stunden später treffen.
Es handelt sich bei uns um eine Großstadt mit manchmal sonderbarem Publikum oder Polizeieinsätzen. Da darf er gerne noch ein bisschen älter werden, bis er sich nach der Schule dort aufhält.

29

dann sprich das an und vor dem nächsten Ausflug versichere Dich VORHER beim Klassenlehrer, dass das mit dem Rückbegleiten auch funktioniert und du erwartest, dass das Kind dann bis Ende Bertreungszeit in der MIttagsschule ist.
Einfach fürs nächste Mal merken und vorher extra ne Erinnerungsmail machen.

weiteren Kommentar laden
6

Normalerweise endet der Ausflug wieder unter Begleitung der Lehrkräfte an der Schule, insbesondere dann, wenn die Kinder die OGS besuchen sollte diese sichergestellt werden. Die Kinder am Ort des Ausflugs stehen zu lassen, geht gar nicht, insbesondere liegt schon eine Verletzung der Aufsichtspflicht vor, wenn das nicht ausdrücklich so kommuniziert wurde. Ich würde da aber einfach mal mit der Lehrerin drüber sprechen.

Bearbeitet von Schnittchenfrau
8

Woher weißt du das denn, wenn Du noch nicht mit Deinem Sohn geredet hast?

14

hab ich doch, kurz per Telefon:
Mittlerweile habe ich natürlich auch persönlich mit ihm gesprochen

9

Magst du mal den Tetx von der Schule einstellen? Also nicht den Brief nur den Text abschreiben. Ich habe heute irgendwie meinen Wortklaubertag und spekuliere gerade schon wieder über die feinen Unetrschiede deiner Aussage.

Im Ausgangstext klingt das Angebot irgendwie anders, als in einer Antwort an eine Userin. "Genau, es wurde ganz klar schriftlich per Mail kommuniziert, dass die Kinder selbstverständlich in Begleitung wieder zur Schule fahren können."

Ich frage mich gerade, ob die einen Abschnitt in ihrer Mail vergessen haben und deswegen so merkwürdig nach dem Konzert reagiert haben.

Und, bei uns ist es zumindest so, das Veranstaltungen, die vor dem Betreuungs-/ oder Schulende enden, dann auch Schluß ist. Ergo es wird vorher abgefragt, ob die Kinder von der Veranstaltung abgeholt werden oder alleine den Heimweg antreten....aber es war bisher nie die Rede davon, das die Kinder noch in die Betreuung gehen oder weiter Unterricht haben. Dann geht hier immer unter den Eltern das große Fahrgemeinschaften bilden los.

Mich würde jetzt wirklich der Textlaut interessieren, wen du das nicht möchtest, dann ist das natürlich vollkommen okay. Aber ich rieche hier förmlich irgendwo eine Fehler ind er Kommunikation zwischen Schule und Eltern.

15

"fahren können" bedeutet auch für mich nicht, dass sie "definitiv fahren".

Dann frage ich mich noch, ob die Lehrerin die einzige Begleitung war. Ich kenne es nur so, dass man mindestens zu zweit fährt. Wo war die zweite Begleitung?

17

Richtig, genau das ging mir auch durch Kopf.


Man hab ich heute aber auch viele Schreibfehler in meinen Antworten, fällt mir immer erst später auf. Egal.


Ich bin echt neugierig auf den Text, bin mal gespannt, ob er noch kommt. Denn das kenne ich auch aus den Schulmails...."Was will mir der Autor jetzt wirklich sagen?" und wenn man bei den anderen Eltern nachfragt, dann liest da öfter jeder was anderes heraus. Wir haken dann gesammelt nach, bevor es zu Mißverständnissen kommt.

Mit der zweiten Begleitung, das hatte ich jetzt nicht auf dem Schirm, aber interessante Frage.

weitere Kommentare laden
10

Sprich mal mit der Lehrerin.

19

Und was hat dein Sohn dann gemacht, nachdem die Lehrerin weg war?

Wo war die 2.Aufsichtsperson? Warum hat er sich nicht an die gewendet?

Und was hat das Ganze mit der Betreuung bis 15.30 Uhr zu tun?


Ich würde eher auf ein Missverständnis tippen. Entweder zwischen Lehrern und Eltern oder zwischen deinem Sohn und dir.

33

Zwei Aufsichten sind bei eintägigen Ausflügen keine Pflicht.

20

Ich lasse mir immer von den Eltern unterschreiben,
dass das Kind alleine nach Hause fahren darf oder dass es zur Schule begleitet werden soll.

Für den Fall, dass ein Kind vergisst, den Zettel abzugeben, begleite ich es selbstverständlich zur Schule zurück.
Das mache ich selbst noch mit Zehntklässlern.

Von daher: Ja, die Aufsichtspflicht wurde verletzt.