Suspendiert in NRW

Die Enkelin einer guten Freundin, 15, hat ein übles Aggressionsproblem, möchte Auftragskillerin oder Verbrecherin werden usw. Habe sie neulich kennen gelernt, und mir und ihrer noch recht jungen Oma gegenüber war sie total lieb, auch wenn sie sich wohl den Eltern gegenüber benimmt wie die Axt im Walde und mir durch aggressive Formulierungen aufgefallen ist.

Auf meine Frage hin, ob sie denn sie nicht zur Schule müsse, antwortete sie ganz ruhig, sie sei suspendiert, weil sie "zwei Bitches in die Fresse gehauen" habe und eine Lehrerin behauptete, eines der Mädchen hätte eine Glasflasche über den Kopf gehauen bekommen (jedoch bestreitet sie dies, es gab auch weder Scherben noch entsprechende Verletzungen).

Sie darf jedenfalls nicht mehr in die Schule, bis ein Termin stattgefunden habe (ob Schulamt, Schulpsychologe, Jugendamt oder wer sonst wusste sie aber nicht).

Sie sieht die Suspendierung nicht als Strafe, sondern genießt praktisch die freien Tage. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass der Termin in diesem Jahr noch stattfindet (Weihnachten). Auch bereut sie nicht, die Mädels geschlagen zu haben (sie hätten schließlich angefangen). Aber die Behauptung der Lehrerin, da sei etwas mit einer Glasflasche gewesen, empfindet sie natürlich als ungerecht. Wobei natürlich weder meine Freundin noch ich dabei gewesen sind.

Weiss jemand, wie lange die Schule überhaupt suspendieren darf und ob sie dann wirklich "Ferien" hat und es einfach ihr Pech ist, wenn sie sich selbst nicht drum kümmert, welchem Stoff sie sich allein aneignen muss?

Die Eltern, bevor einer fragt, haben offenbar nur geschimpft, weil es praktisch "dazu" gehört, aber sie haben keine Chance und könnten zum Beispiel Hausarrest nur durch klassisches Einsperren durchsetzen (ist natürlich verboten), aber auch dann würden sie danach vermutlich neue Türen kaufen müssen. Sie wollen aber auch nicht, dass die Tochter z.B. in einer Wohngruppe oder bei ihrer Oma untergebracht wird. Sie selbst würde am liebsten sofort ausziehen (sie hst mehrere jüngere Geschwister, und der ständige Lärm zu Hause macht sie noch zusätzlich wütend, aber z.b. in einer Wohngruppe würde sie bestimmt auch wieder andere Mädchen verprügeln, wenn sie zum Beispiel glaubt, diese würden "komisch gucken" oder ähnliches.

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Es kommt bei sowas total auf die Schule an. Wir hatten Schüler, bis bestimmt 4-6x im Jahr suspendiert worden sind, bis zu 3 Monate am Stück, der Schule verwiesen wurden, der Schule wieder zugewiesen wurden, von Jugendamt in 4 verschiedene Wohngruppen geschickt, Hausverbot in verschiedenen Schulen haben weil sie schon von 4 Schulen verwiesen worden sind und trotzdem an diesen Schulen aufgetaucht sind und Prügeleien gestartet haben, mit 14 ins Gefängnis wandern und ausbrechen und dann plötzlich wieder im Matheunterricht sitzen weil sie nicht wissen wo sie sonst hinsollen etc. ...inwiefern das hilft, gerade bei den Schülern die sowieso gerne mit Abwesenheit glänzen, sei dahingestellt. Es geht eher um den Schutz der anderen Schüler und um einen Weckruf der Eltern, dass sie sich verdammt nochmal Hilfe bei der Erziehung suchen müssen und diese annehmen und das Jugendamt nicht weiter untätig zuschaut. Dem Schüler selbst Dienst die Suspendierung maximal die ersten 3x als Abschreckung, danach freuen sie sich nach der Konferenz über die freie Zeit.

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„der vorübergehende Ausschluss vom Unterricht von einem Tag bis zu zwei Wochen und von sonstigen Schulveranstaltungen (zur Ahndung schwerwiegender Verstöße; das gedeihliche Zusammenleben in der Schule muss gestört sein; auch der Ausschluss von einzelnen Unterrichtsfächern ist möglich. Diese Ordnungsmaßnahme ist dann angezeigt, wenn andere Maßnahmen nicht geeignet, tatsächlich nicht durchführbar sind oder ein endgültiger Ausschluss von der Schule unverhältnismäßig wäre. In der jetzigen Fassung des Schulgesetzes ist der Ausschluss nicht mehr zeitlich begrenzt, d. h. ein mehrmaliger Ausschluss von jeweils bis zu 14 Tagen ist möglich.)“

Ist nicht begrenzt und soweit ich weiß hat die S. die. Verpflichtung sich selbst darum zu kümmern den verpassten Stoff nachzuholen.

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Hey!

An meiner Schule wurden bereits Schüler vom Unterricht ausgeschlossen, bis ihre Teilkonferenz stattfand. Die wird mit einer Frist von mindestens 10 Tagen eingeladen.

In dieser Zeit mussten sie sich ihr Material selbst organisieren; die Lehrer gaben es im Sekretariat ab.

Liebe Grüße
Schoko

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Eine Geschichte aus dem Leben gegriffen. 😍

Ehrlich gesagt ist das Mädchen verloren. Du hast selbst gesagt, dass sie wieder gewalttätig werden würde. Es gibt auch Kinder, die aus Wohngruppen fliegen. Die Eltern sitzen quasi untätig dabei. Es geht also nicht mehr darum dem Kind zu helfen, sondern andere Kinder zu schützen.

Wir suspendieren sehr selten. Bei uns würde die tägliche Schulzeit reduziert werden. Das ist für das Kind ätzend, da sich unsere Rabauken in der Schule häufig wohler fühlen als woanders, aber auch für die Eltern, die sich in der Zeit um ihr Kind kümmern müssen. Den verpassten Schulstoff nachzuholen obliegt den Eltern.
Die Eltern sollten sich dringend Hilfe beim Jugendamt holen. Vielleicht ist dem Mädchen nicht mehr zu helfen (zumindest nicht sofort ohne Einsicht), aber den jüngeren Geschwistern.

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Du machst dir Gedanken zu dem Kind ? Du fragst dich, wie es weitergeht mit
ihr ? Du siehst, dass in ihrem Umfeld sich keiner kümmert? Du möchtest, dass es " jemanden" gibt, der " zuständig" ist ?

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Ich bin due Freundin der Oma. Diese darf sich schon nicht kümmern von Seiten der Eltern, wie sollte ich es dann tun können? Von 130 km Entfernung einmal ganz abgesehen

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"Weiss jemand, wie lange die Schule überhaupt suspendieren darf und ob sie dann wirklich "Ferien" hat und es einfach ihr Pech ist, wenn sie sich selbst nicht drum kümmert, welchem Stoff sie sich allein aneignen muss?"


§ 54 SchulG NRW

"(3) Schülerinnen und Schüler, deren Verbleib in der Schule oder deren Teilnahme an anderen schulischen Veranstaltungen eine konkrete Gefahr für die physische oder psychische Unversehrtheit anderer oder die eigene bedeutet, können vorübergehend oder dauernd vom Schulbesuch ausgeschlossen werden. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter auf Grund eines regelmäßig zu überprüfenden amtsärztlichen Gutachtens. Bei Gefahr im Verzug ist die Schulleiterin oder der Schulleiter befugt, einen vorläufigen Ausschluss vom Besuch der Schule auszusprechen. Bei einem vorläufigen Ausschluss ist das amtsärztliche Gutachten unverzüglich nachträglich einzuholen."


Bei einer Ordnungsmaßnahme nach § 53 SchulG sind es maximal 2 Wochen