Kann-Kind Muss-Kind usw.

Hallo Allerseits,

unser Kind wurde am 12.09.2018 geboren.
Wir wohnen in BaWü.

Sehe ich das richtig, dass sie regulär 2025, kurz vor ihrem 7. Geburtstag, eingeschult wird. Sie könnte theoretisch aber auch schon 2024, kurz vor ihrem 6. Geburtstag, eingeschult werden, oder?

Wer entscheidet, wann ein Kind eingeschult wird? Wir Eltern? Die Kita? Ein Einschulungstest?

Ich hatte mich mit diesem Thema bisher noch überhaupt nicht befasst, daher meine "blöden" Fragen.

Vielen Dank schonmal, für eure Antworten!:-)

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Hallo agnetha,
in BW ist der Stichtag für die "Muss-Kinder" der 30.6., dein Kind würde also rund um seinen 7. Geburtstag eingeschult werden (ich habe jetzt nicht im Kopf, wann 2025 der 1. Schultag ist, der könnte auch nach dem 12.9. liegen).
Unser Kind ist im Oktober geboren, wir haben von der Schule im Jahr vorher Post bekommen, was wir tun müssen, wenn wir sie als Kann-Kind einschulen wollen. Die Einschulungsuntersuchung war etwa zur gleichen Zeit, da kam das Gesundheitsamt direkt in den Kindergarten.
Entscheiden hätten wir das - wie ich es sehe- ganz alleine können, ich würde aber das Feedback der Kita und Einschulungsuntersuchung berücksichtigen.
Dir alles Gute für eure Entscheidung!

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Hallo,

vielen Dank, für deine schnelle Antwort.:-)

Es ist schon verrückt. Gefühlt ist die Eingewöhnung in die Kita noch gar nicht lange her (mit knapp 3 J.) und nun muss ich schon darüber nachdenken, ob sie nächstes Jahr eingeschult werden soll.
Es geht alles so wahnsinnig schnell..

Na ja, ein bisschen Zeit haben wir ja noch.
Danke dir!

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Ja es geht plötzlich wahnsinnig schnell - als die Einladung zur ESU kam, da war sie noch 4, jetzt sind wir plötzlich im letzten Kindergartenjahr 😲

PS. Wenn ihr mit der früheren Einschulung liebäugelt, dann sprecht das unbedingt frühzeitig im Kindergarten an. Unserer hat im letzten Jahr immer besondere Veranstaltungen für die Vorschulkinder bzw. kommt auch die Kooperationslehrerin der nächsten Grundschule vorbei. Auch die gibt bei uns bei Kann-Kindern auf Wunsch eine Einschätzung ab.

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Bei einem Kann-Kind liegt in BW die Entscheidung einzig und alleine bei den Eltern. 😊

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Hi,
ganz so ist das nicht. Die Schulleitung kann dagegen stimmen. Wird sie in der Regel nicht, aber es kommt doch vor.

LG

Isabel

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Hi,
was du ggf. bedenken solltest, ist, wie der KiGa damit umgeht, falls man sein Kann-Kind dann doch nicht einschult.
Bei uns durchliefen die Kinder im letzten KiGa-Jahr ein Vorschulprogramm, wer da drin war, wurde danach quasi „rausgeschmissen“, ging dann zur Schule, der Platz war weg für ein anderes Kind. Kinder, die nach dem Vorschuljahr nicht eingeschult wurden, weil zurückgestellt, mussten den KiGa verlassen und im Nachbarort in ein Vorbereitungsklasse in der Förderschule gehen, meist Kinder mit Defiziten. Ich meine mich aber erinnern zu können, dass das auch für Kann-Kinder galt, bei denen dann doch ein Rückzieher gemacht wurde. Der Platz war futsch. Das ist jetzt aber mehr als sechs Jahre hat, ich denke aber nicht, dass sich da was geändert hat.
Wahrscheinlich entscheiden letztendlich die Eltern, aber das Ergebnis der Schuleingangsuntersuchung wird zur Beratung durch die KiGa-Kräfte bzgl. der früheren Einschulung genutzt.

vlg tina

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Ist das was du schreibst auf BW bezogen?

Meine Tochter wurde als Muss-Kind zurückgestellt und konnte ganz ohne Probleme im Kindergarten bleiben. Über die Zurückstellung wird bei der Schulanmeldung entschieden und hier werden die Plätze im Kindergarten erst danach vergeben. Der Platz ist also hier in der Region nicht zwingend „futsch“. Da das Kind der TE ein Kann-Kind ist, kann der Platz erst recht nicht vergeben werden, außer natürlich sie meldet ihr Kind bei der Schulanmeldung an. Ansonsten hat das Kind Anspruch auf den Kindergartenplatz.

Noch dazu kommt man hier definitiv nicht so einfach in eine Vorbereitungsklasse und Kinder mit Defiziten (wie du es nennst), schon 2x nicht. Diese Kinder dürfen in BW gar nicht so einfach in diese Klassen. Sobald ein Förderbedarf festgestellt wurde, ist das Thema „Vorbereitungsklasse“ nämlich in der Regel durch und das Kind wird regulär in der Schule mit den entsprechenden Förderbedarf eingeschult. Da ich selbst in diesem Bereich arbeite und jedes Schuljahr zig Einschulungsgutachten fürs Schulamt schreibe kenn ich mich da ganz gut aus.

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Hi,

wenn es überall so wäre, dann wäre das wünschenswert. Hier, auch BW, hätten wir unsere Tochter zurückgestellt, hätte sie in diesem Kindergarten keinen Platz mehr gehabt. Sie hätte die Einrichtung wechseln müssen bzw. ihr wurde vom Kiga der Wechsel in eine Vorbereitungsklasse vorgeschlagenen. Von Seiten der Kooperation gab es keine Bedenken und wir hatten, bis auf ihre sehr zurückgezogene Art und ihr sehr junges Alter auch keine. Bin übrigens auch vom Fach und war schockiert, wie im Kiga die Handhabung war. Mittlerweile ist sie in Klasse 6 und es läuft schulisch seit Klasse 2 gut. In Klasse 1 war sie noch sehr verträumt und musste vieles zu Hause nachholen.

Liebe Grüße
Isabel

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Wir haben hier auch ein Kann Kind (7.9. Geburtstag) aus BW, dass früher eingeschult wurde. Sie ist nun 1.Klasse und wurde mit genau 6 Jahren eingeschult.

Wir als Eltern haben es auch selbst entschieden (in Absprache mit Kita). Wir mussten uns dann aber eigenständig umm die Anmeldung in der Schule kümmern, weil nur die schulpflichtigen Muss-Kinder Post von der Schule erhalten haben.

Aktuell sind wir der Meinung, dass es die richtige Lösung für unser Kind war.

Hätten wir uns am Ende doch dagegen entschieden, hätte sie ihren Kita Platz nicht verloren.

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Hallo,
hier auch Ba-Wü, Kind geboren 06/2018. Sind also knapp vor dem Stichtag.
Wir hatten Anfang Oktober (also vor 3 Monaten) schon die Schuleingangsuntersuchung.
Falls Du überlegst, ob Dein Kind 2024 eingeschult werden soll, würde ich jetzt mal im Kindergarten bei den etwas älteren Kindern nachfragen, ob die schon die SEU hatten und wenn ja, dann vielleicht mal beim Gesundheitsamt fragen, wie die das mit der SEU für Kann-Kinder handhaben.