Gastschulantrag welche Voraussetzungen

Hallo,

Wir wollen evtl einen Gastschulantrag für unseren Sohn stellen.

Gibt es irgendwelche Voraussetzungen?
Was war bei euch der Grund- das dem stattgegeben wurden

Habe vielen Dank

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Wir haben es für unseren Sohn 8 jahre damals gemacht und für unsere 6 jährige jetzt auch. In der Gemeinde in der wir wohnen gibt es einen ganz tollen kleinen Kindergarten wo unsere Kinder gingen/gehen und auch eine kleine familieäre Volksschule, wir bzw unsere Kinder fühlen uns da sehr wohl, jeder kennt jeden persönlich, teils auch privat.
Problem ist nur, das wir am Rande wohnen und wir in einen anderen Schulsprengel fallen, wo unsere Kinder in eine sehr große Grundschule müssten...deshalb haben wir es gemacht.

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Genauso geht's uns auch.
Er wäre in 6 Minuten mir dem Fahrrad in der Schule...bei der "zugewiesen" Schule wären es 20 Minuten mit dem Bus... er hat allerdings starke Reisübelkeit 🙈🙈🙈
Gibt es gewissen voraussetzen die da sein müssen?
Wie schwer ist es sowas durchzukommen?
Wir sind aus Bayern

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Bin aus Oberösterreich....bei uns gings beim ersten Kind sehr leicht, Antrag ausgefüllt, abgegeben, 3 wochen später die Genehmigung
Bei unserer Tochter hat sich das ein halbes Jahr hingezogen, also früh antrag stellen. Musste es begründen warum wieso weshalb.....und war lästig nach einer Weile.

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das geht meist recht komplikationslos, wenn die Schule Platz hat.
Bei uns war ein Umzug geplant ein Jahr nach der Einschulung und wir wollten die Tochter gleich in der zukünftigen Grundschule haben (andere Seite der Stadt), - war kein Thema - dieser Satz im Feld der "Begründung" hat ausgereicht - beide Rektoren haben ganz fix unterschrieben, - keine Rückfragen.

Andersrum wars mit dem Großen, als wir dann umgezogen sind: wir wollten ihn in der alten SChule "behalten" damit er die gewohnten Lehrer + Freunde nicht verliert... -- er durfte nach dem Umzug "bleiben" - kein Thema.
Die Grenze der Schulsprengel läuft hier allerdings nur 3 Strassen entfernt...., - da sind sie vielleicht auch großzügiger.

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Hallo,

die Betreuung ist meist ein guter Grund, also dass die Betreuung gesichert ist, wenn das Kind an diese Schule geht.
Und auch, wenn diese Schule ein bestimmtes Konzept hat, welches man für sein Kind möchte.
Der dritte Punkt sind dann wohl Geschwister.
So ist es zumindest hier :)
Aber alles steht und fällt halt damit, ob die Schule einen Platz frei hat.

Viel Glück

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Hallo,

das kommt auf den Rektor der Sprengelschule und den Rektor der Gastschule an …

Bei uns hat nur das Argument „Betreuung“ gezogen, anderes Konzept - jahrgangsgemischte Klassen - war belanglos.

Fragt am besten zuerst in der Gastschule nach, ob euer Kind genommen wird.

Alles Gute!

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Es gibt nicht DIE Voraussetzung.
Du brauchst wenigstens einen guten Grund, der eben für dein Kind zutrifft. Dass die Schule toller ist, ist kein Grund.

Bei meinen Kindern wurde jeweils einmal ein Gastschulantrag genehmigt. Aber eigentlich war das vorher schon klar. Meine Kinder sind bereits 3 bzw. 1 Jahr auf ihre Schule gegangen. Dann sind wir umgezogen. Die bisherige Schule sollte bis Schuljahresende weiter beibehalten werden, obwohl wir in einen ganz anderen Schullandkreis gezogen sind (70km Entfernung). Die Kinder wurden in ihrer Schule inklusiv beschult und hatten eine Schulbegleitung.

Während das die bisherige Schule alles bereits realisiert hatte und weiterhin auch bewerkstelligen konnte, hätte das ohne monatelangen Vorlauf keine neue Schule gekonnt. Die Kinder hätten monatelang keine Schule besuchen können.
Der Gastschulantrag wurde umgehend bewilligt.

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in welchem Bundesland

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Bayern 😃