Einschulung Sorgerechterklärung

Wir haben bald Schuleinschreibung. Braucht man eine Sorgerechterklärung (wurde nicht schriftlich vereinbart) wenn der Vater eine Vaterschaftsanerkennung gemacht hat und somit in der Geburtsurkunde steht? Sind schon ewig zusammen, nicht verheiratet und es ist sein Kind! Danke für eure Antworten

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Bei wem liegt denn das Sorgerecht? Bei dir allein? Bei uns brauch man da eine "Negativbescheinigung Sorgerecht", wenn man das alleinige Sorgerecht hat. Ruf dich einfach kurz da an, ob du die Bescheinigung brauchst.

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Ersetze dich durch doch

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Eigentlich würde ich sagen, wir haben beide das Sorgerecht.

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Für die Anmeldung?

An unserer Schule nicht.

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Bisher kenne ich es so:

kein gemeinsames Sorgerecht: Negativbescheinigung: bescheinigung, dass kein gemeinsames Sorgerecht vorliegt.

gemeinsames Sorgerecht: beide sorgeberechtigten Eltern unterschreiben

Was passiert, wenn beide Eltern unterschreiben, aber nur einer das gemeinsame Sorgerecht hat, weiß ich nicht.

Das wäre auch deswegen interessant, weil es ja später auch um Abläufe geht.
Zeugnis unterschreiben ist relativ einfach.
Aber so Sachen wie: Kind muss dringend abgeholt / akut behandelt werden (Unfall). Schule geht von gemeinsamen Sorgerecht aus, das liegt aber nicht vor. In dem Moment dürfte er dann ja nicht entscheiden, Schule würde aber davon ausgehen, dass er entscheiden dürfte.


Nachfragen würde ich da bei der Schule
bzw. beim zuständigen Jugendamt

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Hi,

ich hab die Erfahrung gemacht dass es auf die Schule ankommt.... ich habe das alleinige Sorgerecht für meine Kinder, musste bei der Anmeldung der Großen keine Negativbescheinigung (so nennt sich das Teil) vorlegen, bei der Kleinen und an der weiterführenden Schule schon.
Du musst doch aber auch wissen ob ihr gemeinsames Sorgerecht habt oder nicht! Entweder ihr habt das beim Jugendamt geregelt (und das hat nichts mit der Vaterschaftsanerkennung zu tun) oder eben nicht. Wenn nicht, dann hat der Papa auch kein Sorgerecht.
Ich würde an der Schule fragen was du benötigst für die Anmeldung, manche Schulen verzichten auf die Unterschrift des anderen Elternteils (was aber im Grunde bei gemeinsamem Sorgerecht nicht in Ordnung ist), andere bestehen drauf.
LG
Sandra