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Hallo,

was für eine Vorgeschichte hat deine Tochter denn?

Als ich deine Text gelesen habe, dachte ich erst, du schreibst über ein Kind in der ersten Klasse, aber deine Tochter ist deutlich älter und in dem Alter ist es wirklich auffällig, wenn sie häufiger vermeintlich einfach so losweint. Da kann ich verstehen, dass Schule aufmerksam wird und handelt.

Viel hängt sicher auch davon ab, was sie bereits erlebt hat. Ich formuliere mal ein krasses Beispiel: Wenn ein Kind vom Partner der Mutter sexuell missbraucht wurde, haben Pädagogen immer einen anderen Blick auf das Kind als auf andere Kinder. Weint das Kind dann (wieder) häufiger einfach so, liegt es nahe, dass es z.B. wieder Missbrauch erleben muss oder aus welchen Gründen auch immer daran erinnert wird. Schule muss dem auf den Grund gehen. Das Kind braucht die Chance, das Erlebte zu verarbeiten. Verständlich oder?

Inwieweit du einen Bericht wirklich verlangen kanst, hängt u.a. auch davon ab, wie sehr du mit der Vorgeschichte zu tun hast. Ist davon auszugehen, dass die Herausgabe des Berichtes für dein Kind schlimme Folgen haben könnte, darf dieser Bericht meines Wissens nach auch einbehalten werden. Der Schutz des Kindes geht in diesem Fall vor. Das ist allerdings immer ein Balanceakt zwischen Rechten der Eltern und Rechten der Kinder. Wahrscheinlich könntest du den Bericht einklagen, da deine Tochter noch nicht 14 Jahre alt ist.

LG