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Abklären und gut ist.
Ich würde mir eher Gedanken machen warum das arme Kind so oft krank ist...

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Was du bewchreibst, ist tatsächlich lächerlich. Dennoch gibt es Regeln. Diese zu erfragen solltest du beim Schulamt.

Bei uns ist es z.B. So, dass ab 30 Tagen die Schule automatisch verpflichtet ist das Gesundheitsamt einzuschalten, die dann praktisch über das Kind ein Gutachten erstellen würden bzw. würde man den Eindruck haben, das Kind schwänzt die Schule, könnte eine Folge sein, dass das Kind bei jeder Erkrankung nicht zum Kinderarzt aber zum Amtsarzt muss, auch das geht.

Hier ist es zumindest anhand Deiner Schilderung nicht der Fall.

#winke

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Hi,
Der Sohn eines Kollegen hat fast ein ganzes Jahr im Krankenhaus verbracht. Er hatte da teilweise Privatunterricht, durfte dann aber ‚auf good will‘ zurück in seine Klasse und in die nächste Klassenstufe. In der zweiten Fremdsprache hat er regelmäßig Nachhilfe, schlägt sich aber ansonsten recht gut. Für ihn war es sehr wichtig, dass er trotz der Fehlzeiten bei seinen bekannten Klassenkameraden bleibt.

Ich kenne noch einen anderen Fall, in dem das Kind die vierte Klasse praktisch nicht mitgemacht hat und keine Leistungsnachweise erbringen konnte. Die Schule wollte sie trotzdem mit Mittelschulempfehlung weiterreichen; die Mutter wollte, dass sie die Vierte wiederholt mit dem Ziel Gymnasium. Mein Stand ist, dass die Mutter Klage eingereicht hat, aber da ich das mehr zufällig mitbekommen habe, weiß ich nicht, wie oder ob das einen Ausgang hat.

Soll heißen: Fehltage sind Fehltage. Gesetzliche Obergrenzen sehe ich in Bayern da nicht.

Bei uns in der Grundschule konnte ich einfach selbst entschuldigen. In der Krippe musste ich immer ein ‚Kind gesund‘-Attest anbringen auch wenn das Kind mal so auf Verdacht nach Hause geschickt wurde.

Bei unserem Gymnasium möchten sie in der Unterstufe gerne etwas Offizielles haben. Ab der Mittelstufe ist ein Attest bei angekündigten Leistungsnachweisen dann Pflicht!

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wie die Regularien an Deiner Schule sind, erfährt man im ersten Elternabend oder auf Nachfrage in der Schule. Es bringt dir nichts, wenn hier 50 Leute das Regelwerk ihrer Schule vorbeten.
Die Entschuldigungen sind nicht in der Schule angekommen. Warum auch immer. Deine Tochter behauptet, sie abgegeben zu haben, die Lehrer haben nichts erhalten. Müßig darüber zu diskutieren wieso weshalb warum. Reiche die Entschuldigungen noch mal nach und mache den Vorschlag in Zukunft eine gegenzeichnung zu erhalten (zwei Entschuldigungen mitgeben, eine bekommt das Kind mit lehrer/sekretärinname und Unterschrift zurück.

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Also bei den Elternabenden heisst es immer, bitte am ersten Tag telefonisch oder per Mail entschuldigen. Wenn das Kind wieder zur Schule kommt hat es drei Tage zeit um die Entschuldigung im Lehrerzimmer abzugeben, damit es der Klassenlehrerin ins Fach gelegt werden kann. Leider kommen halt dort die Entschuldigungen nicht an.

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na dann weißt du doch Bescheid.
Bei deinem vorsprechen in der Schule "mache den Vorschlag in Zukunft eine gegenzeichnung zu erhalten (zwei Entschuldigungen mitgeben, eine bekommt das Kind mit lehrer/sekretärinname und Unterschrift zurück."

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Hallo,

wo ist denn das Problem, eine Email hinterher zuschicken, inkl Krankenschein?. Ist doch der einfachste Weg. Da kommt dann auch nichts weg.

LG

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Bei uns muss man morgens bis 8:15 im Sekretariat Bescheid geben, mehr nicht. Mein Kind hat ähnliche Fehltage und musste zudem ca. 5x mit Schwindel/Übelkeit abgeholt werden. Sie hat allerdings auch eine chronische Vorerkrankung, weshalb ich glaube, dass die Lehrerin früher anruft (obwohl ich mehrfach darauf hingewiesen habe, dass das nicht reinspielt)

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Nach meiner Erfahrung sind es ca. 30 % was ein Kind anwesend sein muss und die Klassenarbeiten nachschreiben etc. um überhaupt benotet zu werden. Hier ist eine Absprache mit der Schule und eine entsprechende Beurteilung des Schulamtes nötig.

Generell sollte man von allen Krankschreibungen sich eine Kopie machen ( Foto mit dem Handy geht da auch) .

7 Fehltage ist ja nun nicht besonders viel.

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Also wegen der Anzahl der Fehltage: in BaWü ist es so, dass bei über 30 Fehltagen pro Schuljahr es fraglich ist, ob das Klassenziel überhaupt erreicht werden kann, die Lehrer also eine Wiederholung verlangen können. Das liegt aber im Ermessen der Lehrer. Mein Sohn hatte schon 60 Schulfehltage und wurde trotzdem versetzt. Nur in einem Schuljahr war er 6 Monate nur zu Hause und wurde dort heimbeschult. Da kam er nicht mehr hinterher und wiederholte freiwillig die Klasse. Allerdings war es damals die 4.Klasse und er hätte nur die Hauptschulempfehlung bekommen (damals verbindlich). Mit der Wiederholung bekam er dann die Realschulempfehlung trotz vieler Fehlzeiten.

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hi,

das mit den 30 Schultagen steht aber wo ?

Ich finde es ein absoluter Unsinn...es sind nicht alle 30 Tage gleich. Mein Sohn hat jetzt schon 3 Wochen und steht überall 1-2 und das eben in der vierten Klasse. Er hatte bis jetzt alle Tests und alle Klassenarbeiten mitgeschrieben. Ich finde es an sich kustig, es anhand einer Zahl festlegen zu wollen.

#winke

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Das steht irgendwo in BaWü im Schulgesetz... Wie gesagt, bei uns hatten sich die Lehrer nicht daran gehalten, da die Noten meist noch gepasst hatten. Aber sie hätten ihn nicht versetzen müssen, hätten es verweigern können. Und Heimbeschulung gibt es erst ab 6 Wochen Krankheit pro Schuljahr und auch nur nach Kapazität der Schule.

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