Klasse wiederholen mit Förderbedarf L?

Hallo ihr Lieben,

Könnte ein Kind mit Förderbedarf Lernen eine Klasse wiederholen?
Bundesland ist Niedersachsen.
Hat jemand von euch Erfahrungen?

Viele Grüße
#liebdrueck

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Könnte ja - praktisch kommt es auf die Argumente und den guten Willen der Schule an. Ich habe auch schon von einem GE-Kind gehört, welches wiederholen durfte, aber die Regel ist das eben nicht, zumal es bei GE letztendlich ohnehin ohne Bedeutung ist.

Es kommt einfach auch auf ganz viele Faktoren an. Wurde das Kind schon einmal zurückgestellt - z.B. im Kiga? Hat die Schule überhaupt Kapazitäten frei? Weswegen sind die Noten so schlecht? Ist der Förderbedarf überhaupt gerechtfertigt, oder hat das Kind ggf. Anspruch auf Förderbedarf Geistige Entwicklung?

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Bei Elternwunsch und ordentlicher Antragstellung ? Wieso nicht?

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Hallo,

besucht das Kind eine Schule des gemeinsamen Lernens oder eine Förderschule.

Im inklusiven Unterricht sollten die Schüler mit Förderschwerpunkt LE (Lernen) oder GG (Geistige Entwicklung) nach ihren Fähigkeiten unterrichtlioch gefördert werden. Sie bekommen ja auch indivudelle Zeugnisse mit ihren Fortschritten, so dass eine Wiederholung der Klassenstufe nicht vorgesehen ist.

Ich spreche allerdings für NRW und kenne mich dementsprechend nicht für NDS aus. Eine Wiederholung kann sinnvoll sein, wenn das Kind emotional einfach noch nicht so weit ist, z. B. deutlich jünger wirkt als andere Kinder in dieser Altersstufe.

Ich kenne es so, dass die inklusiv beschulten Kinder z. B. in Klasse 9 die schriftliche Multoplikation üben während die Regelschüler sich z. B. an Kreisberechnungen aufhalten. Von daher erkenne ich den Sinn einer Wiederholung nicht.

VG

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Kinder mit dem Förderschwerpunkt Lernen arbeiten in der Regel in einem individuellen Förder- und Lehrplan und sind noch an die Lernziele der Regelschule gebunden. Daher bleiben sie in der Regel nicht sitzen. Eine Wiederholung einer Klasse macht nur Sinn, wenn davon ausgegangen werden kann, dass ein Kind aufholen kann und der Förderbedarf aufgehoben werden kann.
Lg

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Oder andere trifftige Gründe vorliegen. Am besten die Klassenlehrkraft ansprechen.

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👍

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Hallo,
Nach § 3 II WeSchVO rücken Kinder mit Sonderpädagogischer Unterstützung auf.

Gruß Sol