Gastschulantrag Hilfe

Die Schule in unserem Ort bieten Betreuung bis 14 Uhr. Dies ändert sich aber jedes Jahr je nachdem wie viele Kinder bedarf haben. Ich arbeite bis 16:30 und mein Mann ist Schichtler.
Die Nachbarschaft bietet Betreuung bis 16 Uhr und der Hort in der Kita wo sie momentan hingeht im Nachbarort bietet bis 17:00 Uhr.
Ich möchte das sie in der Nachbarschule aufgenommen wird.
Die Schule in unserem Ort meinte ich soll eine Tagesmutter nehmen aber die ist teurer als alle anderen Optionen. Können Sie das von mir verlangen?
Außerdem wohnt ihr Onkel im Nachbarort der sie eventuell mal abholen könnte usw.

Meine Fragen
Können Sie eine Tagesmutter verlangen?
Kann ich einen Zweitwohnsitz anmelden?
Muss ich der Schule sagen das sie in einen Hort geht oder kann ich behaupten der Onkel kümmert sich um sie dass sie mit dem bis dahin fährt?
Wie stehen die Chancen?

Ich mache mir so Gedanken dass sie Innenohrs Freunde geht. Sie ist so schüchtern und tut sich so schwer bei neuem.

Lieben dank

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Warum stellst du nicht einfach einen Gastschulantrag. Soweit ich mich erinnere ist auf dem Formular eine Begründung gefordert.
„Die“ verlangen gar nichts von dir. Die Betreuung deines Kindes nach der Schule ist dein persönlicher Luxus. Auch wie du dein Kind von A nach B bekommst, ist dein Problem.

Meine Gründe für den Antrag waren damals (er wurde genehmigt):
- die zuständige Schule hatte weder die personellen, räumlichen noch strukturellen Voraussetzungen um meinen Sohn aufzunehmen
- die Gastschule erfüllt alle Voraussetzungen
- beide Schulen waren einverstanden
- die notwendige Schulbegleitung gab es in der Gastschule, nicht aber in der zuständigen Schule
Bei uns lagen die Schulen übrigens ca. 50km entfernt voneinander.

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Weiß nicht wie es bei den Schulen ist aber bei uns bekommt man als Gastschulkind nur einen Hortplatz wenn die Sprengelkinder alle versorgt sind.
An die Te: einfach mal beim Schulamt und der anderen Schule anrufen und nachfragen.

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Sie würde nicht den Hort in der Schule nutzen sondern in der Kindertagesstätte wo sie jetzt als Kindergarten hin geht.
Lg

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Guten Abend,

bei uns war es so, dass beide Schulen zustimmen mussten und die Stadtverwaltung ebenfalls. Bei manchen Schulen in unserer Kleinstadt ist es kein Problem, bei anderen musd man gut argumentieren.

Würde angeben, dass der Onkel die Betreuung übernimmt. Bei uns wurde der Antrag auch wegen der Betreuungssituation genehmigt.

Erkundige Dich rechtzeitig bei der zuständigen Sprengelschule, der Gastschule und der Stadtverwaltung.

Liebe Grüße
Erdbeere

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Jaaaa nur der Onkel würde das nicht. Sie soll in denn Hort zur Kita gehen. Angeben würden wir es. Klar wenn Notfall ist holt er sie.
Das wäre rein Formel das er sie nach der Schule betreut.
Lg

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Das gesamte Vorgehen bezüglich Gastschulanträgen ist immer abhängig von der Kommune / dem Bundesland.
Deswegen kannst Du hier zwar Erfahrungen einholen, die Dir aber immer Zweifelsfall nichts nutzen werden.

Bei uns (Niedersachsen) hilft Dir ein Zweitwohnsitz nichts. Für die Sprengelzuordnung zählt der Erstwohnsitz.

Ein Gastschulantrag kann hier bei unzumutbarer Härte gestattet werden. Das ist extrem schwammig formuliert und damit vom zuständigen Schulamt abhängig. Nach meiner Erfahrung sind die Chancen aber gut, wenn nachgewiesen wird, das eine nachschulische Betreuung notwendig ist (Arbeitsbescheinigung) und nur an dem Ort der Wunschschule möglich ist (Bescheinigung des KiTa-Horts, das ihr einen Platz bekommt).
Den Onkel, der sie in Ausnahmefällen betreuen kann, kannst Du gerne zusätzlich aufführen.

Wie geschrieben, bei uns wären die Chancen auf Gestaltung des Gastschulantrags mit dieser Begründung gut - ob das bei Euch auch reicht, weiss ich nicht.

Grüsse
BiDi

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Bei uns ging es ganz unkompliziert. Habe mit Schulleitung unsere Wunsch Schule gesprochen, ihn dort angemeldet und das war's... Aber wie bereits geschrieben ist es von Bundesland zu Bundesland anders. Rufe doch Mal in der Gastschule an und Frage wie das gehandhabt wird.

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Bei uns war der Antrag jetzt zum zweiten Mal kein Problem. Der große geht in den Kita-Hort (jetzt 4. Klasse) und der kleine wird dieses Jahr eingeschult und hat auch einen Platz im Kita-Hort ab Sommer bekommen. Den Antrag habe ich in der zuständigen Schule abgegeben, und 2 Wochen später kam die Bewilligung. Er geht nun zur Wunschschule.... Diese arbeitet auch mit dem Hort zusammen.

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Hallo,

ich verstehe nicht so ganz, was du mit "Können Sie eine Tagesmutter verlangen?" meinst.

Die Schule in eurem Einzugsgebiet hat das als Vorschlag gebracht. Verlangen können sie es natürlich nicht, sie sind nämlich nicht für die Betreuung deines Kindes nach Schulschluss/Hortschluss zuständig.

Stell doch einfach einen Gastschulantrag und begründe gut, warum dein Kind auf genau diese Schule gehen soll. Vielleicht klappt es, vielleicht nicht. Wenn es nicht klappt, musst du dir etwas anderes als den gewünschten Hort einfallen lassen.

Hier ist der Hort immer mit in der jeweiligen Schule, bei euch scheint das ja anders zu sein, wenn euer Kindergarten Betreuung für Schulkinder anbietet. Solltest du da einen Platz bekommen, musst du so oder so dafür sorgen, dass dein Kind nach der Schule auch dort ankommt - oder ist der Kindergarten direkt neben deiner Wunschschule?

LG