Kind wurde von Fremdem fotografiert - rechtliche Handhabe?

Guten Abend zusammen,

bei uns ereignete sich folgender Vorfall:
Mein Kind (6 Jahre) und dessen Freunde sind hinten in den Schulbus eingestiegen, haben sich auf die letzte Sitzbankreihe gesetzt und nach hinten hinausgesehen. Dabei sind sie auf dem Sitz gekniet gegen die Fahrtrichtung.

Laut Beschreibung der Kinder wurden sie mehrfach von dem Fahrer des nachfolgenden Autos fotografiert, daraufhin haben sie diesem die Zunge herausgestreckt (könnte allerdings aus andersherum gewesen sein, da bin ich mir nicht ganz sicher).

Der Autofahrer ist dann mit den Fotos in die Schule gegangen, hat offensichtlich die Klassenlehrerin ausfindig gemacht.
Die Klassenlehrerin schrieb uns Eltern einen Brief, der Fahrer sei sehr schockiert über das Verhalten unseres Kindes, er hätte unser Kind erkannt und die Schule darüber informiert. Auch sie sei sehr traurig, dass ihre Schüler einem Erwachsenen die Zunge rausstrecken und verhängt deswegen eine Strafe, die Kinder bekommen nichts aus dem Adventskalender.

Ich habe daraufhin in der Schule angerufen und um einen Gesprächstermin mit der Lehrerin gebeten. In diesem Zuge wollte ich den Namen des Fahrers wissen und habe meinen Unmut über die Strafe (Adventskalender wurde vom Klassengeld der Eltern bezahlt) geäußert.
Ich bekam einen Brief, in dem die Schulleiterin und die Klassenlehrerin mir versicherten, der Fahrer hätte die Bilder gelöscht, ihm ginge es nicht darum, unser Kind anzuschwärzen, sondern er war besorgt um dessen Sicherheit im Bus. Für die Schule sei hiermit die Angelegenheit erledigt, es würden keine weiteren Maßnahmen mehr getroffen.
Am nächsten Tag berichtete mein Kind, dass die betroffenen Kinder nun auch nicht beim gemeinsamen Weihnachtsfilmschauen dabei sein dürfen.

Jetzt benötige ich Hilfe für ein -hoffentlich dann stattfindendes- Gespräch:
- Darf die Schule eine Strafe verhängen für ein Vergehen, das auf dem Nachhauseweg stattfand?
- Können wir verlangen, dass die Schule uns den Namen des Fahrers sagt? Den Namen unserer Kinder haben sie ganz offensichtlich dem Fahrer genannt.
- Haben wir eine rechtliche Handhabe gegen das Fotografieren? Ist es schon eine Weitergabe von Fotos, wenn der Fahrer in die Schule geht und den Lehrern dort die Fotos zeigt?

Nur um Missverständnissen vorzubeugen: Selbstverständlich habe ich meinem Kind klar gemacht, dass es sich im Bus richtig hinsetzen muss und dass das Zungeherausstrecken eine Form von Beleidigung ist.

Vielen Dank für euere Hilfe!
Heldenhase

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Voll überzogen!

Was ich alles im Schulbus gemacht hab, mein Gott das wäre ein klarer schulverweis :D

Ich find das ganz schlimm wie krass das alles geworden ist.
Das sind Kinder!
Keine kleinen Erwachsenen.

Ich bin total schockiert über so eine Maßnahme!

Auf jeden Fall besteht Ein höherer Datenschutz und ganz klar gesagt das keiner Fotos von dir machen darf ausser er macht die unkenntlich wenn er meint diese zu verbreiten.

Ich würde mich rechtlich beraten.

Kg
Corinna

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Ja, das sind Kinder und wen der Bus stark bremsen muss, sind sie schlimmstenfalls tot.
Hier wird Aufstand gemacht, wenn eine Großmutter ihr Enkelkind nicht korrekt anschnallt aber im fahrenden Bus tobende Kinder sknd ganz normal?

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Der Schulweg ist ja über die Schule versichert, daher werden sie Einfluß haben.

Aber normalerweise, darf die Schule nicht die "Namen" eurer Kinder nennen, sowie euch den des Fahrer´s.
Fotos machen ist nicht verboten, solange sie nicht öffentlich verwendet werden oder fremdentzweckt werden , dazu benötigt man die Einverständnis.

Würde eher mal nachfragen, ob das stimmt, das der Fahrer die Namen der Kinder von der Schule mitgeteilt bekommen hat. Das wäre rechtlich nicht korrekt.

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Sie schreibt doch, dass der Fahrer das Kind erkannt hat.

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Ja, optisch erkannt wahrscheinlich....TE schreibt ja, das die Schule den Fahrer die Namen der Schüler genannt haben soll;-)

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Hallo,
Unerlaubtes Fotografieren stellt eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts dar.

Wenn als Sanktion das Kalendertürchen gestrichen wurde, kann man ja sein Geld zurückbekommen.
Die zusätzliche Strafe kann ja schon vorher ausgesprochen worden sein und dein Kind hat sie vergessen aufzuzählen.

Der Schulweg gehört dazu, daher kann sich die Schule einmischen. Wenn dein Kind sich auf dem Weg verletzt, zahlt der Guv.
Außerdem würdest du sicher auch wollen, dass die Schule reagiert, wenn dein Kind auf dem Schulweg von Mitschülern geschlagen wird.

Der Autofahrer hätte kein Bild machen sollen, klar. Aber generell finde ich es es eigentlich ok, dass er das verhalten weitergegeben hat. Sollte er euch kennen, wäre natürlich besser gewesen, euch zu kontaktieren als die Schule.
Wenn dein Kind im Bus von einem Mitschüler geschlagen worden wäre und der Mann hätte das gemeldet, damit der Täter zur Rechenschaft gezogen werden kann, wäre dir das doch sicher auch Recht gewesen.

Um das klarzustellen: der Autofahrer hat aus zwei Gründen Unrecht gehandelt: Handy im Straßenverkehr und Verletzung des Persönlichkeitsrechts.

aber:
-Die Herausgabe der Daten steht der Schule nicht zu.
-der Schulweg gehört zur Schule, also kann sich diese einmischen. Kannst ja das Geld zurück verlangen. Das stünde dir dann natürlich zu.

LG
Delfinchen

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Die zustätzliche Strafe kam tatsächlich erst danach, ist auch so mit Datum vermerkt.

Es geht mir nicht darum, dass das Fehlverhalten meines Kindes nicht angesprochen wird, das sich im Übrigen doch von Schlägen unterscheidet.
Es geht mir um die Verhältnismäßigkeit der Mittel, also zwei schulische Strafen und das Anfertigen von Fotos und Zeigen in der Schule.
Die Tat des Zungeherausstreckens rechtfertigt beides nicht.

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Hallo.

Wenn der Fahrer die Kinder maßregeln möchte, dann sollte er sich selbst erst mal an die Regeln halten. Am Handy während des Autofahrens ist nämlich verboten. Das würde ich auch mal so darlegen. Er schwärzt die Kinder in der Schule an und ist selbst nicht besser. Was ist das für ein Vorbild.

LG

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...Ich würde definitiv das Geld für den Kalender zurückverlangen. Das ist keine sinnvolle Strafe zum einen und zum anderen finde ich es auch überzogen. Besser wäre gewesen, wenn die Kids sich selbst mal die Regeln aufschreiben, wie man in einem bus zu fahren hat.

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Bei so einem Theater würde ich den Mann anzeigen, das ist ja lächerlich, was der macht. Mein Kind darf nicht einfach fotografiert werden und schon gar nicht während der Fahrt mit dem Handy.

Ich finde es immer witzig, wenn aus andere. Autos Kinder winken oder Grimassen schneiden, ich hätte auch die Zunge rausgestreckt und mich scheckig gelacht.

Die Reaktion der Schule ist total daneben, die haben wohl keine anderen Probleme!

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Genau dazu interessiert mich die rechtliche Seite.
Ich (Laie) gehe davon aus, dass ich den Fahrer nicht wegen der Handynutzung anzeigen kann, die ich weder gesehen habe, die mich ja auch nichts angeht.

Aber ich bin mir nicht sicher, ob es tatsächlich verboten ist, Fotos ohne mein Einverständnis von meinem Kind zu machen oder ob das nur für das Veröffentlichen gilt.
Ist das Zeigen in der Schule unter den Lehrern bereits ein Weitergeben? Oder sind da nur Medien gemeint?

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Statt zu mutmaßen, erkundige dich an entsprechender, kompetenter Stelle!

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Hallo,
Die Schule kann nur dann gegen das Verhalten auf dem Schulweg vorgehen, wenn es Auswirkungen auf den Unterricht bzw aufs miteinander der Schüler hat.

Gruß Sol

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Vielen Dank!
Das hilft mir sehr.

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Hi, also ich sls Fahrer hätte ja die Zunge zurück rausgesteckt und gelacht.....
Die Strafe find ich seltsam.....ich mein: bis weihnachten werden die kinder jetzt jeden Tag aufs Neue bestraft, wenn ein anderes Kind das Türchen öffnet und es dran erinnert wird, dass es selbst wegen eines einzigen Scherzes, der keinem wehtut, nicht darf.

Ferner find ich das Verhalten des Fahrers bedenklich, während der Fahrt zu fotografieren. Die Kinder haben nur Spaß gemacht. Er hat Leben gefährdet.
Und unerlaubtes Fotografieren einer Person ist verboten. Wer hat hier jetzt mehr Regeln gebrochen?darauf sollte die Schule mal achten. Meine erste Frage zu dem Foto als Lehrerin wäre gewesen"Sie fotografieren ohne Erlaubnis Kinder.....während Sie Auto fahren?" Und Namen der Kids weitergeben verstößt gg die DSGVO.

Thema Strafe:
Zuerst: es ist zu spät. Wenn ihr die Autorität der Lehrerin nucht untergraben wollt, lasst es gut sein, auch wenns schwer fällt. Sonst denken die Kids:"mama holt mich da schon raus.mir egal, was die lehrerin sagt."

Aber ich geb dir recht.....blöde Strafe.

Sinnvoll fände ich, wenn den Kindern die Busregeln und Verhaltensregelnnochmal verdeutlicht worden wären (ohne dieses dämliche Aufschreiben (bringt nur Frust und Frust macht "anti")), einfach im Gespräch.
Meist reicht das schon als Schuss vor den Bug.allein, weil sie sich ertappt fühlen bzw. "erwischt" wurden) Bei Wiederholung kann man dann über Konsequenzen nachdenken.
Lg

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Ein Gespräch über das Verhalten ist natürlich das einzige, was eine Verhaltensänderung überhaupt bewirken könnte.
Fraglich ist trotzdem, wessen Aufgabe dies wäre, da es ja auf dem Heimweg war.
Ein Gespräch hat übrigens weder mit uns noch mit den Kindern stattgefunden.
Den Kindern wurde mitgeteilt, dass sie kein Geschenk bekommen und den Weihnachtsfilm nicht anschauen dürfen. Uns wurde das schriftlich mitgeteilt.

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Ich sag schon weider . Oh man! Mitgeteilt ist mtigeteilt. mündlich hat nicht mehr Aussagekraft als schriftlich.

Mußt du ein ansonsten langweiliges Leben haben, dass du dich mit sowas so lange beschäftigst. Kontaktier den Mann, der die Fotos machte und klär das mit DEM. Wenn dir das sooo wichtig ist. obwohl er die Fotos ja schon nach dem Zeigen in der Schule gelöscht haben soll. Anscheinend glaubst du da der Schule nicht, oder?

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Moin,

Ich gestehe, hab als Grundschulkind anderen Autofahrer auch die Zunge gezeigt 🙈
Gut, wurde mir als Erwachsene auch oft die Zunge von Schulkinder im Bus gezeigt und ich hab herzlich drüber gelacht und mich an meine Kindheit erinnert 🙃

Was da bei Dir vorgefallen ist, finde ich unmöglich. Da war wohl einer mit hohem Stolz und hat wohl vergessen, dass Kinder eben Kinder sind und hier und da mal Blödsinn machen. Anders wäre die Situation, wenn die Kids das Auto zerkratzt hätten o.ä.

Ich würde auch umgehend das Gespräch mit der Schulleitung suchen. Mir würde es auch im nicht passen, dass ein wildfremder Bilder meines Kindes hätte.

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So sehen wir das auch, nichtsdestotrotz ist ja Zungerausstrecken schon ein Fehlverhalten.
Aber unserer Meinung nach war das Fehlverhalten der beteiligten Erwachsenen deutlich größer, bestraft werden aber die Kinder, das Verhalten der Erwachsenen wird hingenommen.

Weder die Klassenlehrerin noch die Rektorin sind zu einem Gespräch bereit. Deswegen wollen/müssen/werden wir das Gespräch schriftlich einfordern.

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Das ist jetzt meine letzte Antwort zu deisem thread, solangsam finde ich die ganzen Antworten (von den meisten und vor allem deine einfach nur lächerlich.

Du kannst gar nichts einfordern. Ist in meinen Augen auch albern: Die Schule bzw. die Lehrer und Direktor haben das schriftlich erledigt. Was soll denn da noch passieren von seiten der Schule.

Sorry, aber das ist in meinen Augen einfach lächerlich, da wegen des Mannes noch hinterherzu gehen. Du erwartest anscheinend, dass der Mann eine genauso hohe Strafe bekomtmt wie ein Sohn. Dann geh doch zur Polizei udnd zeig ihn an, oder frag da wenigstens, ob das eine Straftat war. Die werden dir bei der Polizei schon Auskunft geben können. Dann hat die arme Seele endlich Ruh."

Udn jetzt klinl ich ich echt aus, das ist mir alles zu albern.

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Ich bin schockiert! Was bilden sich manche Erwachsene eigentlich ein?
Und so eine völlig unlogische, überzogene Strafe! Völlig daneben!!!
Wo darf ein Kind noch Kibs sein???

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Kind