Betreuungspflicht am Weg von Schule zu Hort ... wer?!

Guten Abend! Mein Sohn geht in die 1. Klasse und fährt nach der Schule mit dem Bus zum Hort. Die Busfahrt dauert 5 Minuten, von der Station ins Haus sind es nochmal 5 Minuten Gehzeit. Heute hat mir mein Sohn erzählt, dass sein Freund ihm am Fußweg auf den Kopf geschlagen haben soll, einfach so. Mein Sohn soll daraufhin auch zugeschlagen haben. Außerdem hat er scheinbar die Brille seines Freundes ins Gebüsch geworfen.
Ich ärgere mich wahnsinnig darüber. Spontan kam mir jetzt die Frage auf: wer ist für die Kinder eigentlich verantwortlich???? Mal angenommen ein Kind verschwindet, verletzt sich, etc. ... Wer haftet dann?

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Wie meinst du das?

Also für Unfälle auf dem Schulweg haftet die Schule. Für das Zuschlagen der Jungs und Brille wegwerfen die Eltern bzw. unter Umständen (Brille "aus Versehen" verloren) die Haftpflichtversicherung.

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Hallo!
Das ist nicht richtig. Bei Unfällen auf dem Weg zur Schule haftet nicht die Schule (Haftung ist hier ohnehin nicht das richtige Wort), für Kosten, die durch Unfälle in der Schule oder auf dem Schulweg entstehen, kommt die Gemeindeunfallversicherung auf (dürfte auch für den Weg von der Schule zum Hort und vom Hort nach Hause gelten).

Auch haften eigentlich nicht die Eltern für den Verlust/die Beschädigung der Brille sondern das Kind selbst, sofern es denn deliktfähig ist. Davon ist bei Kindern unter 7 nicht auszugehen, ansonsten kommt es auf die Einsichtsfähigkeit des Kindes an - das Kind ist lediglich "eingeschränkt deliktfähig". Die Eltern haften nur, wenn sie die Aufsichtspflicht verletzt haben, davon kann man wiederum nicht ausgehen, wenn sich das Kind auf dem Schulweg befindet - sofern der Weg ausreichend mit dem Kind geübt wurde, darf ein Kind auch in der ersten Klasse schon den Schulweg alleine bewältigen. Allerdings liegt auf dem Schulweg die Verantwortung bei den Eltern. Die müssen abschätzen, ob das Kind in der Lage ist, den Schulweg alleine zu bewältigen.

LG

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> wer ist für die Kinder eigentlich verantwortlich???? Mal angenommen ein Kind
> verschwindet, verletzt sich, etc. ... Wer haftet dann?

Was genau meinst du mit haften?

Für Verletzungen zahlt die Krankenkasse bzw. hier wohl die gesetzliche Unfallversicherung. Zwar könnte die Versicherung das Geld von einem Schuldigen der z. B. die Aufsichtspflicht verletzt zurückfordern, das ist hier aber sehr sehr unwahrscheinlich, das es absolut üblich ist dass die Kinder solche Wege allein zurücklegen.

Von der aufsichtsrechtlichen Seite ist im Zweifelsfall jeder für sein Kind verantwortlich, das heißt wenn du den Eindruck hast, dass er den Weg selbst nicht sicher bewältigen kann, wirst ihn bringen müssen.

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bei uns muss man unterschreiben, das die Eltern zwischen Schule– Hort, Schule– Sport, etc. die Verantwortung trägt.

Hort ist Privatvergnügen und wenn er so weit von der Schule weg ist, kann die Schule schlecht die Verantwortung der Kinder übernehmen und Lehrer zur Betreuung abstellen.
Somit ist der Laufweg über die Eltern versichert, wenn etwas passiert

lg
lisa

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Die Unfallversicherung. Der direkte Schulweg ist versichert, nicht jedoch ein Umweg am Bach/Bäcker vorbei ;-)

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HI,
wer ist denn der Träger des Hortes? Läuft das über die Schule oder ist es "euer Privatvergnügen"? Generell würde ich sagen, seid ihr für eure Kinder verantwortlich und dass sie sich ordentlich benehmen. Wenn die Kinder zu klein sind, um ohne Begleitung den Weg zu schaffen, dann müsst ihr euch um Begleitung kümmern.
Bei uns werden die Kinder auch mit dem Bus zum Hort gebracht - die Busfahrerin schaut zwar, dass alle dabei sind - für ihr Verhalten ist sie nicht zuständig. Anders ist es beim Hort unserer Großen, der ist von der Schule angeboten. Da werden die Kinder an einem Sammelpunkt von der Hortnerin abgeholt.

LG

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Dafür ist dein Kind verantwortlich und ihr. Wenn ihr ihm den Weg nicht zutraut / zutrauen könnt, müsst ihr Maßnahmen ergreifen z.b. ihn abholen/abholen lassen/Fahrdienst engagieren. Außerdem könnt ihr natürlich Versicherungen abschließen für Gegenstände oder Unfälle. Aber Schule und Hort haben mit den Wegen nichts zu tun. Darum sind die Kinder Schulkinder. Das ist der Unterschied zum Kindergarten. Sie sind schulreif, wenn sie dieses Maß an Selbstständigkeit und Eigenverantwortung haben.

Auch wir mussten das unterschreiben und würden belehrt als wir den Hortvertrag unterschrieben haben. Der Vertrag und die Aufsichtspflicht beginnt im Hort. Es gibt keine Verpflichtung für den Weg zum Hort und dass das Kind überhaupt hingehen muss.

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Unser Sohn ging auch in den Hort. Er wurde allerdings von Betreuern des Hortes abgeholt und musste den Weg nicht allein gehen.

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Hallo!

Der direkte Schulweg und dazu gehört in eurem Fall auch die "Wanderung" zwischen Schule und Hort wird wenn kein Umweg gegangen wird von der Unfallkasse abgedeckt. Heißt also wenn dein Kind verunfallt bzw. sich irgendwie verletzt.
Kommt dein Kind bespielsweise beim Hort nicht an also verschwindet, dann ist der Hort verpflichtet dich über das Verschwinden zeitnah zu informieren. Es ist offentsichtlich so geregelt, dass der Weg dazwischen alleine ohne "Personal" zu gehen/fahren ist, somit haftet niemand, wenn das Kind verschwindet. Hast du kein Vertrauen in diese Regelung müsstet du selber mitgehen oder jemanden finden der aufpasst.

Was den Sachschaden also die Brille z. B. betrifft, fällt das in die Privathaftpflicht. Heißt also, die anderen Eltern (also des Brillenzerstörers) können dies über ihre Haftpflichtversicherung abrechnen, müssen aber nicht, da das Kind noch nicht haftbar gemacht werden kann. Schau zudem doch mal in die Hausordnungen der Schule und des Hortes, da ist meist gleich Ausschluss der Haftung für solche Dinge drin.
Ausnahme gibt es aber dennoch. Der Schulträger bezahlt auf Antrag und Rechnungsnachweis, einen Teil z. B. zur kaputten Brille dazu, wenn diese von einem anderen minderjährigen Kind während der Schulzeit zerstört wurde. Dies gilt natürlich nur bei öffentlichen Schulen, private Einrichtungen haben da natürlich ihre eigenen Regelungen.

Grundsätzlich finde ich eure Lösung jedoch nicht optimal. Vielleicht kann man mit dem Hort sprechen, dass die Kinder von einem Mitarbeiter bei der Schule abgeholt werden und in den Hort begleitet werden. Ihr seid ja vermutlich nicht die einzigen Eltern, die dahingehend Bedenken haben. Nur Mut nachfragen kostet nichts.

VG, :-)