Schülerakte

Die Lehrerin meiner Tochter treibt es auf die Spitze. Ich habe von Therapeuten, Psychologen, Kinderarzt und Erziehungsberatung die Bestätigung das mit meiner Tochter emotional alles in Ordnung ist und sie sich bester psychischer Gesundheit erfreut, aber die Lehrerin will einfach nicht aufhören. Ich habe ihr heute morgen höfflich aber eindeutig klar gemacht das es nun genug ist und außer ihr niemand die Notwendigkeit sieht weiter nach Problemen bei meinem Kind zu suchen. Daraufhin war sie offensichtlich beleidigt und meinte: "Na gut, dann mache ich jetzt die Schülerakte fertig und schicke sie ans Jugendamt, dann sind wir raus!" Meine Frage: Darf sie das überhaupt? Brauch sie vorher nicht mindestens meine Einwilligung?
Leider habe ich bis jetzt keine eindeutige Antwort im Internet finden können. Und bitte keine Vermutungen, davon gibt es im Internet genug.

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Hallo,
Ich weiß nicht, ob das jetzt wieder bundeslandabhängig ist.
In Bayern kann die Schule das Jugendamt einschalten, die Lehrkraft jedoch nur über Einhalten des Dienstweges. Eine Schükerakte kann hier nur weitergegeben werden, wenn eine entsprechende Schweigepflichtsentbindung vorliegt.
LG
Delfinchen

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Danke für die Antwort, hoffe das ist in Schleswig-Holstein auch so, wäre zu meinem Vorteil😊

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Hallo,

die Schule darf sicherlich das Jugendamt einschalten wenn sie eine Gefährdung sieht. Ist hier in unserer Schule auch schon vorgekommen. Ein Schüler war schwer beschulbar, störte den Unterricht und somit hatten die anderen Kinder auch nicht die Möglichkeit, den Unterricht zu bekommen, der ihnen zustand. Die Eltern waren uneinsichtig und taten gar nichts. Also schaltete die Schule das Jugendamt ein. Die Schülerakte dürfen sie aber nicht einfach so raus schicken. Die unterliegt der Schweigepflicht. Da ihr ja Gutachten von Psychologen etc. habt, habt ihr ja eure Tochter untersuchen lassen. Ihr seid also den Problemen nicht aus dem Weg gegangen und habt gehandelt. Von daher hätte ich keine Angst vor dem Jugendamt. Ich weiß nun nicht wo die Probleme bei eurer Tochter liegen. Ist sie im Verhalten auffällig und Gutachten bestätigen, dass sie sich bester psychischer Gesundheit erfreut, kann man davon ausgehen, dass es an der Erziehung liegt und die Eltern ihrer Erziehungspflicht nicht nachkommen. Auch da kann das Jugendamt eingeschaltet werden. Aber die werden euch dann nicht das Kind weg nehmen, sondern schauen wo die Probleme liegen und zur Erziehungsberatung raten oder zur Familienhilfe.

LG
Michaela

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Danke für doe Antwort. Das Problem meiner Tochter ist die Lehrerin. Kein stören im Unterricht, sie ist eine der Klassenbesten. Meine Tochter hat Ecken und Kanten wie jedes Kind. Sie ist aufgedreht und frech, mehr als der durchschnitt aber nicht weniger als viele andere Kinder. Ich war bei jeder Stelle die mir die Lehrerin empfohlen hat, nur ist sie mit den Ergebnissen immer unzufrieden. Inzwischen habe ich auch herausgefunden das sie das nicht das erste mal macht, scheint ein Hobby von ihr zu sein. Ich mache mir auch keine Sorgen das ich Stress mit dem Jugendamt bekomme, dafür besteht ja kein Anlass.

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Du bekommst da keinen Stress mit dem Jugendamt. Die haben ganz andere Probleme als Kinder, mit denen die Lehrer nicht fertig werden. Wenn das Jugendamt sich um alle Kinder kümmern müsste, die frech und vorlaut gegenüber Lehrern sind, könnten sie nichts anderes mehr machen. Die Lehrerin macht sich lächerlich wenn sie das Jugendamt wegen so etwas einschaltet. Und wenn sie es macht, habt ihr nichts zu befürchten. Was sagen denn die anderen Lehrer über deine Tochter? Gäbe es die Möglichkeit, die Klasse oder Schule zu wechseln?

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Guten Morgen,

ich denke in euerm Fall ist es vielleicht ganz angebracht, das Schulamt zu befragen. Die Lehrerin kann solch einen schwerwiegenden Schritt sicher nicht allein entscheiden. Sie muss sicher über den Dienstweg gehen, also Direktor und sicher auch Schulamt. Und dann gegebenenfalls zum Jugendamt. Aber ihr habt ja auf Grund ihrer Vermutung (oder auch Unterstellung) mehrere Befunde eingeholt. Also braucht ihr euch sicher keine Sorgen machen.

Laßt euch nicht ärgern und viel Glück

LG Michaela

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Sie muss auf jeden Fall den Dienstweg einhalten!
Aber das Jugendamt dürfen bzw müssen Lehrer einschalten wenn sie den Verdacht haben, dass etwas nicht gut läuft. Das ist auch gut so meiner Meinung nach, denn ich denke so kann vielen Kindern geholfen werden. Wenn bei euch alles in Ordnung ist, dann hast du nichts zu befürchten und das Jugendamt wird auch nichts unternehmen. In dem Fall hätte die Lehrerin das ja dann auch bestätigt und hätte keinen Grund weiter Theater zu machen.
Was läuft denn in den Augen der Lehrerin falsch?

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Wie schon gesagt wurde, muss die Lehrerin auf jeden Fall den Dienstweg gehen.

Was ich mich frage: Hast du dich denn mal an die Schulleitung gewandt und nachgefragt, was das soll? Ich mein, du hast ja nun wirklich alles getan, um etwaige Probleme zu erkennen und der Frau dargelegt, dass es aus Expertensicht keinen Handlungsbedarf gibt. Kann doch nicht sein, dass du dich weiter angreifen lassen musst.
Ich kenne es aus unserer Grundschule auch nur so, dass die Eltern auch erst einmal zur Rektorin gebeten werden, ehe hier der Schritt 'raus' zum Jugendamt gegangen wird.

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In deinem Fall würde ich mich direkt an die Schulleitung wenden und mich dort über die Kollegin beschweren und darüber hinaus klar machen, dass ihr nicht wollt, dass die Schülerakte weitergegeben wird. Habt ihr überhaupt mal Einblick genommen? Was soll denn da drin stehen? Würde mich ja interessieren als Elternteil.

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Hi

ich denke auch, dass das möglich ist (über den Dienstweg) und auch möglich sein muss. Wenn man sich vorstellt, es läge eine schwere Kindswohlgefährdung vor - gehen wir mal davon aus, das Kind würde geschlagen und hätte sich der Lehrerin anvertraut, dann wäre es ja eine Katastrophe, wenn die Schule nicht ohne Einverständnis der Eltern das Jugendamt einschalten könnte...

Bei Euch scheinen die Dinge ja anders zu liegen, insofern hätte ich auch keine Angst vor dem Jugendamt. Ihr könnt nachweisen, dass ihr euch gekümmert habt - wahrscheinlich reichen dem Jugendamt dann schon die entsprechenden Befunde...

Ich habe in beiden Bereichen ähnliches erlebt. Jugendamt: Bei uns ist mal die Übermittlung von Ergebnissen einer U-Untersuchung schief gelaufen - auch in der Wiederholung. Dann kam der Termin vom Jugendamt. Ich habe die Dame angerufen - ihr den Fall geschildert (sie war übrigens sehr nett) und angeboten, dass ich die Ergebnisse gerne grad einscannen und ihr zumailen könne. Gesagt - getan - das Ding war erledigt. Der Termin fand nie statt, brauchte sie ja nicht mehr.

Und wir hatten mal größere Probleme mit der Lehrerin von meinem Sohn. Es war ein ewiges hin und her - Felix war hier nicht gut genug - da nicht gut genug - kein Selbstvertrauen, Schrift doof, meldet sich nicht, sagt nichts, nie war irgendetwas gut genug... Da Felix eine Hörschwäche hat und viele Probleme auch daher kommen (wenn man Dinge nicht richtig versteht, hält man schon mal lieber die Klappe - und wirkt dann halt sehr still), wollten wir einen Förderantrag stellen - auch das war nicht richtig. Der Spruch, der kam war: "Wenn die häusliche Unterstützung fehlt, muss man halt einen Förderantrag stellen..." Dankeschön auch... Schlussendlich haben wir die Grundschule gewechselt - selbst dann wurde noch nachgetreten. Klassenkonferenz hatte beschlossen, Felix nicht zu versetzen, damit er an seinen sozial-emotionalen Problemen arbeiten kann. Es ging nicht um seine Leistungen, da war es unstrittig, dass er mit in die 3. Klasse gekonnt hätte. Es ging darum, dass er so still sei und kein Selbstbewusstsein habe... Ob er denn dann auch besser hört, konnte und wollte mir niemand beantworten... Mit der Androhung eines Widerspruchs wurde die Klassenkonferenz wiederholt und Felix ist versetzt worden.

An der neuen Schule mit einer ganz lieben Lehrerin und der sonderpädagogischen Förderung ist Felix aufgeblüht - und hat jetzt seine Gymnasial-Empfehlung geschafft. Auch sein Selbstbewusstsein ist wieder da - ich habe (zum Glück) wieder ein ganz anderes Kind.

Also ja - es gibt auch tatsächlich Lehrer, die einem das Leben zur Hölle machen können (insbesondere den Kindern - ich als Erwachsene kann mich da ganz gut abgrenzen...). Wenn es dazu kommt, würde ich jederzeit wieder mein Kind schützen - mit allen nötigen Schritten - die bei mir waren : Gespräch mit der Lehrerin um Verständnis für Felix zu wecken (bei uns leider erfolglos) - Gespräch mit der Schulleitung (bei uns leider auch erfolglos - die Direktorin stand wie ne 1 hinter ihrer Lehrerin) - und dann eben auch der Schulwechsel (bei uns die beste Entscheidung ever). Ich habe für vieles Verständnis - neige auch nicht zum Helikoptern (oft eher im Gegenteil) - aber ich lasse mein Kind nicht kaputt machen.

LG
Frauke

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Hallo,

falls das Jugendamt bei Euch Stress machen sollte, würde ich einen Anwalt einschalten.
Ihr kümmert Euch um die Probleme Eurer Tochter. Mehr können die nicht verlangen.

Eine Freundin von mir hat die Grundschule ihres Sohnes wegen übler Nachrede (oder so ähnlich) angezeigt.
Die hatten ihr unterstellt, sie würde das Kind misshandeln. Deswegen sei es so gewalttätig. Das Kind ist übrigens diagnostizierter Asperger Autist und sein Verhalten ist für einen Autisten nicht ungewöhnlich, was Therapeuten bestätigt hatten.
Die Schule hat nach der Anzeige jegliche Terrorisierungsversuche eingestellt. Manche Menschen verstehen nur diese Sprache. #aerger

Was ich mich aber frage, ist, warum Ihr so lange gewartet habt, Eure Tochter aus der Klasse dieser Person zu nehmen.
Da man nicht gleich überall Termine bekommt, muss das doch schon lange so gehen. #kratz

Wir hatten mit unserem Sohn und seiner Klassenlehrerin ähnliche Probleme. Aber in weniger als halbem Jahr war er in einer anderen Klasse, weil uns sehr schnell klar war, dass weder für unseren Sohn, noch für uns eine weitere Zusammenarbeit mit dieser Frau zumutbar war.
Seit er in der anderen Klasse ist, klappt es prima mit ihm und der Lehrerin.

LG

Heike

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Sowie eine Schule , ohne Einverständnis der Eltern, bei Straftaten die Polizei einschalten darf, so darf sie auch das Jugendamt ,ohne Einverständnis der Eltern, bei schweren Fehlverhalten einschalten.
Meist ist es aber der letzte Weg, wenn Eltern oder Schüler sich uneinsichtig bzw. unkooperativ zeigen.
ugenamt, darf auch Akteneinsicht einfordern, aber ob es die Lehrein schon vorab hinschicken darf, keine Ahnung.