Wie ist das langfristig zu verstehen

Gestern abend haben wir eine Mail aus der Schule unseres Kindes erhalten,

"in unserer Schule ist ein Fall von Masern aufgetreten. Bei Masern handelt es sich um eine sehr ansteckende Krankheit, die in manchen Fällen zu weitreichenden Komplikationen (z.B. Mittelohr-, Lungen- oder Hirnentzündungen) führen kann. Nach einer Ansteckung kommt es nach 8-14 Tagen zum Ausbruch der Krankheit. Die Möglichkeit, weitere Personen anzustecken, besteht bereits 5 Tage vor Auftreten des Hautausschlages und hält nach dem Auftreten bis zu 4 Tage an.


Bitte beachten Sie unbedingt:


Ist Ihr Kind gar nicht oder nur ein Mal geimpft, darf es die Gemeinschaftseinrichtung vorerst nicht mehr besuchen. Lassen Sie Ihr Kind durch Ihren Hausarzt, Kinderarzt oder den öffentlichen Gesundheitsdienst impfen! Ihr Kind darf die Gemeinschaftseinrichtung erst wieder besuchen, wenn Sie eine aktuelle Impfung nachweisen können oder ärztlich bestätigen können, dass Ihr Kind schon einmal eine Masernerkrankung durchgemacht hat. Eine Impfung ist auch möglich, wenn Ihr Kind schon Kontakt zu einer erkrankten Person hatte und sich möglicherweise angesteckt hat.

Ist Ihr Kind bereits an Masern erkrankt oder besteht der Verdacht dazu, sind Sie verpflichtet, diese Erkrankung der Gemeinschaftseinrichtung sofort zu melden (§ 34 Infektionsschutzgesetz) und Ihr Kind nicht dorthin zu schicken. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt wird Ihnen mitteilen, wann Ihr Kind in die Gemeinschaftseinrichtung zurückkehren darf. Personen aus der Wohngemeinschaft, also beispielsweise Geschwisterkinder, dürfen ebenfalls keine Gemeinschaftseinrichtung besuchen, solange zu befürchten ist, dass sie die Erkrankung weiterverbreiten können. Ob dies gegeben ist, muss ebenfalls durch eine Ärztin oder einen Arzt beurteilt werden. Eine Weiterverbreitung ist dann nicht zu befürchten, wenn die Personen zwei Mal gegen Masern geimpft sind oder eine früher durchgemachte Masern-Erkrankung durch den damals behandelnden Arzt bestätigt werden kann.

Mir geistern seit gestern folgende Fragen durch den Kopf

Heißt dass , das ungeimpfte Kinder nun nie mehr eine Schule besuchen dürfen?
Wie vereinbart sich das mit der bestehenden Schulpflicht?

Impfungen trotz bereits ggf bestehender Erkrankung?
Mir wurde erzählt geimpft wird nur, wer auch gesund ist.....ansonsten wird gewartet bis man gesund ist.

Für mein Verständnis hätten alle Kinder der Schule zu Hause bleiben müssen, da ja auch geimpfte Kinder und Erwachsene Überträger sein können und es bei Impfungen immer Impfversagen gibt, wenn auch der Prozentsatz klein ist.
So sind diese Menschen ja auch nicht geschützt.
Daher wäre doch eine temoräre Schließung der Schule zum Schutz der Impfversager fairer.

Ich danke euch für eure sachlichen Ansichten dazu!

Karna

(Bitte laßt gegenseitige Angriffe und antwortet sachlich. Es steht ja NICHT die Grundeinstellung zum Thema Impfen zur Frage!)

2

"Heißt dass , das ungeimpfte Kinder nun nie mehr eine Schule besuchen dürfen?"

Weiter oben hattest du selbst geschrieben, dass in der Mail steht, ungeimpfte Kinder dürfen die Einrichtung VORERST nicht besuchen...

Vorerst hieße für mich solange, bis es Entwarnung bzgl. der Masern Epidemie gibt.

Dass die geimpften Kinder die Einrichtung besuchen dürfen, liegt daran, dass man davon ausgeht, dass die Impfung ausreichenden Schutz bietet.

Die geimpften Kinder können weiterhin Überträger sein, genau deshalb sollen ja die nicht geimpften Kinder auch zu Hause bleiben!

"Daher wäre doch eine temoräre Schließung der Schule zum Schutz der Impfversager fairer."

Wieso wäre das fairer? Wenn mein Kind geimpft ist, fände ich es sogar eher unfair, wenn es trotzdem nicht zur Schule dürfte... Was würde die Impfung dann überhaupt bringen?

1

Ne.
Also du sollst ja vom Arzt dir eine Beurteilung einholen.

Die haben nun rechtlich gesehen alles richtig gemacht.

Eine impfplicht besteht nicht. Und ich würde solange warten bis definitiv ausgeschlossen werden kann das mein Kind sich daran anstecken könnte.

Natürlich ist der weg mit dem impfen einfacher .

Schwierige Situation.

Also wenn dein Kind sofort kommen soll Nachweise wenn nicht vom Arzt beurteilen lassen

LG
Corinna

3

Hallo,

"Ihr Kind darf die Gemeinschaftseinrichtung erst wieder besuchen, wenn Sie eine aktuelle Impfung nachweisen können oder ärztlich bestätigen können, dass Ihr Kind schon einmal eine Masernerkrankung durchgemacht hat."

Den Satz meinst Du, oder?

Ich halte den für rechtlich nicht zulässig (bin aber kein Fachmann für so etwas), weil in Deutschland keine Impfpflicht besteht. Dagegen besteht aber eine Schulpflicht.

Ich denke, die können nur verlangen, dass die Eltern ein Attest vorlegen, dass das Kind keine Masern hat.

"Für mein Verständnis hätten alle Kinder der Schule zu Hause bleiben müssen, da ja auch geimpfte Kinder und Erwachsene Überträger sein können und es bei Impfungen immer Impfversagen gibt, wenn auch der Prozentsatz klein ist."

Die Wahrscheinlichkeit wäre aber sehr, sehr gering, wenn alle, bei denen es möglich ist, ausreichend gegen Masern geimpft wären.
Dass das nicht klappt, liegt an den Impfgegner-Eltern und daran, dass einige Erwachsene Impflücken haben.

Man hat die Pocken durch Impfungen weltweit komplett ausgerottet. Das hätte nach Deinem Argument gar nicht funktionieren dürfen, hat es aber.

LG

Heike

7

Das Infektionsschutzgesetz sieht genau diese Maßnahme vor:

(2) Wird festgestellt, dass eine Person in einer Gemeinschaftseinrichtung an Masern erkrankt, dessen verdächtig oder ansteckungsverdächtig ist, kann die zuständige Behörde Personen, die weder einen Impfschutz, der den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission entspricht, noch eine Immunität gegen Masern durch ärztliche Bescheinigung nachweisen können, die in § 34 Absatz 1 Satz 1 und 2 genannten Verbote erteilen, bis eine Weiterverbreitung der Krankheit in der Gemeinschaftseinrichtung nicht mehr zu befürchten ist.

(§28 IfSG)

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Das heißt :
Nur Kinder mit vollständigen Impfschutz dürfen weiter zur Schule gehen.

Alle anderen Kinder NICHT.

5

Die Aussage ist doch klar: wer die Kriterien nicht erfüllt, darf bis Ablauf der Inkubationszeit (ab Datum der Mitteilung 14 Tage) nicht zur Schule. Wer danach ohne erkennbare Symptome ist, darf wieder gehen. Unterrichtsstoff ist selbstverständlich nachzuholen. Wie man da schon laufend rankommt, wäre - wie auch bei Krankheit - zu klären.
Was daran nicht zu verstehen war, ist mir nicht klar, steht doch da alles und gilt für alle meldepflichtigen Infektionskrankheiten.

6

Meine LAIENmeinung dazu:
Wenn eine ansteckende Erkrankung einen tödlichen Verlauf bei anderen Menschen nimmt (z.B. SSPE - im Falle der Masern), dann bin ich schon dafür, dass Kinder, die mit diesem Erreger noch nie in Kontakt gekommen sind, vorerst geschützt werden - ganz besonders auch zum Schutz der Menschen, die aufgrund ihres Alters nicht geschützt werden können.
Gesundheit hat grundsätzlich Vorrang vor der Schulpflicht. Die Frage sollte sich eigentlich gar nicht stellen. Schließlich bleibt jedes Kind auch bei einer Erkrankung der Schule fern, oder wenn es „nur“ als Begleitkind zur Mutter-Kind-Kur geht.
Die Frage, die du hier eigentlich stellst, ist ff.:
„Hat das Leben und die Gesundheit Dritter Vorrang vor der eigenen Schulpflicht?“
Die Antwort lautet:
Ja.

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Gesundheit geht vor Schulpflicht, wenn du dein Kind wegen Grippe krank meldest, nutzt du auch die Genesungszeit.
Für ungeimpfte Kinder kann Masern negativ ausgehen bzw. enden.
.Im Enddefekt stellt die Schule für kurze Zeit, aus Verantwortung und vorbeugenden Schutz für die ungeimpften Schüler , die Schüler vom Unterricht frei.
Seit froh, dass sich wenigstens die Lehrer und Schulbehörde sich Gedanken machen.