Sind Klassenfahrten verpflichtend....

oder nicht?

Ich meine, wenn so ein Kind gar nicht mitfahren möchte, kann man es ja nicht dazu zwingen.

Geht es dann zum Unterricht einer anderen KLASSE? Und wird der Beitrag trotzdem fällig?

Danke schon mal für die Info.

LG Miriam

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"Ich meine, wenn so ein Kind gar nicht mitfahren möchte, kann man es ja nicht dazu zwingen."

Und wenn es nicht zum Unterricht gehen möchte, kann man es dann auch nicht dazu zwingen?

In was für einer Welt leben wir denn?

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nicht zwingend. Wenn es Hinderungsgründe gibt, dann wird das mit dem Klassenlehrer abgestimmt und so lange muss das Kind dann eine andere Klasse besuchen (Schulpflicht!).

lg
Tanja

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Normalerweise braucht man einen trifftigen Grund, um von einer Klassenfahrt fernbleiben zu können , also nur aus" Null Bock"akzeptiert die Schule nicht. Da braucht man schon einen gesundheitlichen, psychischen oder finanziellen Hintergrund.
Ja, dann muss sie eine anderer Klasse in dieser Woche besuchen und der Betrag zu Klassenfahrt muss sie nicht zahlen, wenn sie bereits vorher schon mit dem Lehrer die Klassenfahrt gekänzelt haben.

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Bei uns in beiden Schule der Jungs würden nicht mal finanzielle Gründe gelten, denn in dem Fall kommt der Förderverein auf :-)

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Hallo,

ich bin vor 22 Jahren auch nicht mit auf Klassenfahrt, weil ich "kein Bock" hatte. Wir waren 11 Schüler die nicht mit waren. Hat sich was geändert? Man kann doch niemanden zwingen oder?

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Hallo du.

Meine Tochter geht noch zur Grundschule, da gab's noch keine Klassenfahrten.

Nächstes Schuljahr geht's auf die weiterführende Schule und da haben wir uns schon mal ein bisschen informiert.

Bei der Schule, auf die sie am liebsten möchte, steht ganz klar in der schulordnung, dass Klassenfahrten verpflichtend sind und die Teilnahme nur mit triftigen (medizinisch gegründeten) Gründen abgesagt werden kann.

Ich vermute stark, dass es in ziemlich allen Schulen so sein wird, in meiner eigenen Schulzeit war es auch schon so.

Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Klassenfahrt teilnehmen konnte (eine Mitschülerin von mir hatte zb schweres asthma und zusätzlich eine schlimme hausstauballergie und auch sonst noch diverse Allergien, es war den Lehrern und ihren Eltern einfach zu heikel, dass sie mitfährt) musste selbstverständlich die Klassenfahrt nicht bezahlen, aber in der Zeit am Unterricht in einer parallelklasse teilnehmen.

Ich denke nicht dass akute Unlust als Grund durchgeht.

Lg waldfee

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Hallo,

mein Sohn geht in die 2te Klasse und möchte nicht außer Haus schlafen, er fühlt sich nicht gut dabei.

Er braucht einfach noch das umsorgt werden (ist gerade 8 geworden) und wenn es nur darum geht abends im Bett noch über den Tag zu reden. Er braucht die Routine und konnte z.B. bei der Schulübernachtung so gut wie gar nicht schlafen.

Er möchte nicht und ich hab kein gutes Gefühl. Werde demnächst mal mit seiner Klassenlehrerin sprechen.

Lg Miriam

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Meine Tochter hat aufgrund einer Angsterkrankung noch nie an einer Klassenfahrt teilgenommen.
Wie haben immer ein Attest vom Arzt bekommen.

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Hallo
Nein, sind sie nicht. Die Schulfplicht wird mit der Teilnahme der Klassenfahrt oder der Teilnahme am Unterricht in einer anderen Klasse erfüllt.

LG

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Das ist nicht richtig.

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Laut den mir bekannten Schule, ist es das :-)

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Klassenfahrten sind Schul- bzw Unterrichtsveranstaltungen und sind somit Pflicht. „Ich will nicht“ gibt es da nicht, das Leben ist kein Ponyhof.

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Hallo,
irgendwie scheint das wieder so eine bundeslandspezifische Sache zu sein.

Bei uns sind Klassenfahrten verpflichtend, es sei denn es gibt medizinische Gründe, dass man nicht an der Klassenfahrt teilnimmt. Da reicht dann auch keine Entschuldigung von den Eltern, sondern dazu braucht es ein ärztliches Attest. Alternativ gibt es natürlich auch behinderte Kinder, die an der Klassenfahrt nicht in dem Umfang teilnehmen können - das wird aber dann im Voraus mit den Lehrern besprochen.

Kinder MÖCHTEN auch in den seltensten Fällen (zumindest in den höheren Klassen) in die Schule gehen. Und ja, man kann und muss sie dazu zwingen im Notfall - besser ist es natürlich sie kommen von selbst zur Einsicht.

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Ach so, bei uns fahren alle Klassen der Schule zeitgleich zur Klassenfahrt. In einer anderen Klasse die Schule besuchen würde also nicht gehen. Die Schule ist schlichtweg geschlossen.

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Bei uns sind Klassenfahrten auch Pflicht.

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Ich kenne es auch so, das nur mit wirklich triftigen Grund fern geblieben werden darf von der Klassenfahrt, der Schüler dann aber in der Zeit eine andere klasse besucht.

Wir hatten auf unserer Abschlussfahrt aufs ijsselmeer auch einen Mitschüler nicht dabei, weil dieser nicht schwimmen konnte. Wir waren allso so 15, aber dennoch galt, wer nicht schwimmen kann, kommt nicht mit. Er war eben solange in der parallelklasse.

Was das finanzielle angeht, es gibt eigtl immer eine Möglichkeit über das Amt die Fahrt für das Kind zu stemmen, viele Schulen haben dafür auch einen Topf, aus dem geschöpft werden kann.

Also muss da echt schon ein besonderer Grund sein, weswegen man eine Klassenfahrt auslassen darf.

Falls du tagesfahrten meinst, da kommt es auf die Schule an.
Meine Schule, die von der 5. Bis zur 10. Klasse geht, hat z.b. die Regelung, das jede klasse einmal das KZ in bergen-belsen besucht. Und wenn ein Schüler krankheitsbedingt nicht teilnehmen konnte, dann hat der Direktor dafür gesorgt, das er mit der nächsten klasse dort hin fuhr. Das war pflichtprogramm an unserer schule und davor konnte sich keiner drücken.
Daher würde ich für Tagesfahrten sagen, es kommt auf die Schule an.

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Hallo

Mein Sohn muß nicht mit auf Klassenfahrt,wenn er nicht will. Er mag es einfach nicht woanders zu schlafen und durch sein Selektives Esssymptrom wäre es für ihn eine Qual.
Klar die Klassenlehrerin wollte ihn überreden und auch zwingen, aber schaffte sie nicht. Er war für die Tage dann krankgeschrieben.

E war aber schon bei 3 Klassenfahrten dabei, so war es okay, wenn er nicht wollte.