Dyskalkulie

Hallo zusammen,

unser Kind hat die Diagnose Dyskalkulie und wir kämpfen um Nachteilsausgleich und Eingliederungshilfe ... meine Frage an diejenigen, die Erfahrung zum Thema haben:
Inwiefern wurde die Diagnose bei Euch anerkannt? Wurde die Diagnose ohne weiteres vom Jugendamt anerkannt? Und aus welchem Bundesland seid ihr?

Lieben Dank und Grüße
Sax

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Hallo, in Sachsen-Anhalt benötigst du außerdem eine ärztliche Bescheinigung, dass deinem Kind durch die Dyskalkulie eine seelischen Behinderung droht oder diese schon hat. Unser Kind war trotz der Dyskalkulie immer seelisch gesund und glücklich, von daher haben wir die Therapie selbst bezahlt. Euch viel Erfolg! LG Maxi

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Hallo,

Zur Zeit hat meine Tochter eine Vorabdiagnose. Sie war beim Test genau zwischen den gültigen Zeitfenstern.
Wurde in der Schule für den Nachteilsausgleich dennoch anerkannt.
Die Therapie zahlen wir aus eigener Tasche.
Wir sind aus Niedersachsen.

Gruß Sol

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Ich kenne niemanden wo es anerkannt wurde. Wir haben 2,5 Jahre erfolglos eine Therapie gemacht und da er ja mit Mathe 5 locker versetzt wird passt das schon. Das Jugendamt hat die ersten paar Stunden Therapie bezahlt, dann zahlt man selber oder lässt es sein. Wir leben in Bayern.

LG
Visilo

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Hallo.

Meine Tochter (10 J., 4. Klasse Grundschule Bayern) hat ebenfalls Dyskalkulie.

Aufgefallen ist uns dies erst um Weihnachten 1. Klasse. Seitdem hatten wir versucht, eine Kostenübernahme für eine Dyskalkulietherapie über das Jugendamt zu erhalten.

Ziemlich schnell nach Antragstellung kam eine Sachbearbeiterin des Jugendamtes zu uns nach Hause und befragte meine Tochter.
Sie wollte wissen, in wie fern meine Tochter unter ihrem Defizit leidet. Ob sie Freunde hätte und was sie an Hobbies hätte.

Ich habe mich natürlich in einigen Elternforen darüber informiert, WARUM diese Hausbesuche stattfinden und WIESO gerade DIESE Fragen gestellt werden.

Ein Kind muss nämlich erst "extrem unter der Situation leiden", damit (zumindest hier in Bayern) da finanziell geholfen wird.

Da ich aber (bis letzte Woche) der Meinung war "Ehrlich währt am längsten", haben sowohl meine Tochter, als auch ich wahrheitsgemäß geantwortet.

- Sie leidet sehr unter der Situation. Musste sich sogar vor Schulangst noch morgens regelmäßig vor der Schultüre übergeben. Sie wird seitens der Mitschüler oftmals arg gehänselt, wenn sie z.B. ihre Einmaleinstabelle benutzt.
- Sie hat eine Busenfreundin.
- Sie hat ein Hobby.

Fazit: Unser Antrag wurde abgelehnt, da es dem Kind ja scheinbar noch so gut geht, dass sie den Schulbesuch nicht verweigert.:-[:-[:-[
Dazu muss ich sagen, dass sie die Schule nicht verweigert weil ihr nicht danach zu Mute wäre, sondern ausschließlich deshalb, weil sie super folgsam ist. Und wenn ich ihr sage, dass der Schulbesuch sein muss, dann geht sie auch unter Tränen hin.#heul

Wir hatten dann natürlich Widerspruch eingelegt, was aber ebenfalls erfolglos blieb.

Daraufhin nahmen wir uns einen Anwalt und reichten Klage beim Verwaltungsgericht ein.

Das Ganze zog sich über zwei Jahre hin, bis nun endlich letzte Woche unsere Verhandlung stattfand.
Raus kam unterm Strich, dass unsere Klage abgewiesen wurde und wir keine Kostenübernahme zugesprochen bekamen, weil unsere Tochter aus Sicht des Gerichtes "diese Leidensschwelle (wo auch immer diese liegen soll - es konnte uns keiner so richtig erklärten#kratz) noch nicht erreicht hätte"?!?!?!? :-[

Man kann also sagen:
a) "Ehrlich währt nicht immer am längsten"
b) Sollte es bei euch auch zu einem Hausbesuch kommen, sollten eure Aussagen folgendermaßen lauten:
- das Kind hat keine Freunde
- das Kind hat keine Hobbies
- das Kind verweigert die Schule
- das Kind hat Selbstmordgedanken

Einen "Nachteilsausgleich" bekommt meine Tochter nur in dem Sinne, dass sie (wie oben geschrieben) im Matheunterricht und auch bei Tests ihre Einmaleinstabelle benutzen darf. Dies muss ich aber jedes Jahr aufs Neue bei den neuen Lehrern "beantragen".

Leider kann sie (obwohl sie in den anderen Fächern sehr gute bis gute Noten hat) keine weiterführende Schule besuchen. Aber sie hat sich mittlerweile damit abgefunden und wir machen ihr auch in keinster Weise Druck. Wir sind froh, wenn sie sich in Mathe auf einer 5 halten kann, damit sie nicht durchfällt. Denn auch eine Wiederholung einer Klasse würde ja der Sache nicht dienlich sein......

Ich weiß ja nicht, wie es bei euch so gehandhabt wird...... Aber (entgegen meiner eigentlichen Gesinnung) kann ich dir nur raten: Lügt, bis sich die Balken biegen wenn ihr eine Kostenübernahmen erreichen wollt! Manche Leute wollen scheinbar belogen werden..... #klatsch

Ich wünsche euch alles Gute!

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https://www.meistercody.com

Kennst du die Seite?
Wurde von der Uni Bochum entwickelt als Training bei Dyskalkulie.

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Das ist ein guter Tipp!!! #freu

Recht vielen Dank. Da werden wir uns gleich anmelden.
Danke dir!!!!!

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Hallo,
Wenn du mit Anerkennen meinst, ob eine Therapie ohne weiteres bezahlt wird, dann nein.
Da muss nachgewiesen werden, dass das seelische Wohlergehen deines Kindes in Gefahr ist. Ich glaube, nach Paragraph 85 SB - bin aber nicht ganz sicher.
Ob es einen Nachteilsausgleich gibt, hängt vom Bundesland ab. In Bayern (noch) nicht. Zumindest hat dein Kind keinen Anspruch darauf, manche Lehrer geben in pädagogischem Ermessen Unterstützung.

LG
Delfinchen

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Niedersachsen

Ich weiss nicht, was Du mit 'anerkannt' meinst. Es gibt standardisierte Testverfahren und es gibt Personen, die befähigt, sind diese Testung durchzuführen (SPZs, Kinderpsychologen). Wenn also ein Kinderpsychologe diesen anerkannten Test durchführt und die Diagnose 'Dyskalkulie' stellt, ist das eine anerkannte Diagnose. Wenn ein Nachhilfeinstitut irgendeinen Test durchführt und die Diagnose 'Dyskalkulie' stellt, kann das durchaus misstrauisch betrachtet werden.

Und wie eine Vorschreiberin schon schrieb: Die Diagnose hilft Dir beim Jugendamt erstmal gar nix. Damit das die Kosten für eine Lerntherapie übernimmt, muss eine Gefährdung der seelischen Gesundheit vorliegen. Und ob die vorliegt, entscheidet das Jugendamt und die Kasse führt die Kommune. Es ist durchaus Usus, das im ersten Quartal des Jahres mehr Kinder gefährdet sind als im letzten. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt...

Nachteilsausgleich: Das ist in Niedersachsen so schwammig formuliert, das jede Schule, jede Fachkonferenz dort ihr eigenes Süppchen kocht. Es gibt Schulen, die reden über Nachteilsausgleich erst wenn eine anerkannte Diagnose vorliegt, es gibt andere, denen reicht es, wenn die Fachlehrer feststellen: Hier stimmt was nicht.

Grüsse
BiDi

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Hallo,

ich kann leider nur die Aussagen der anderen bestätigen. Zudem gibt es hier in NRW keinen Nachteilsausgleich, wie z.B. bei LRS. Selbst bei Anerkennung vom Schulamt.

Wir haben ebenfalls 2 Jahre Therapie für unseren Sohn selbst gezahlt (2.Klasse bis Ende GS). Dies war allerdings sehr erfolgreich was die Basics im Rechnen angeht.

Jetzt geht er in die 6. Klasse einer Realschule und schlägt sich recht wacker. Noten liegen trotzdem immer zwischen 4-5. Durch gute mündliche Mitarbeit kann er im Zeugnis immer eine 4 erreichen.
Seine Lehrerin unterstützt ihn wirklich sehr, sie erklärt ihm jedes neue Thema so lange bis es einigermaßen sitzt und er hat inzwischen verstanden das er zu Hause eben mehr tun muss als die anderen.

Er hat, zum Glück, nur eine sehr leichte Dyskalkulie. Kann z.B. problemlos die Uhr lesen oder aus einem Rezept Mengen abmessen.

LG
Tanja