Umzug - muss man Schule verlassen?

Guten Morgen, mein Sohn geht in Klasse 6 eines Gymnasiums in Schulbezirk A. Nun ziehen wir um in Schulbezirk B, in dem es auch Gymnasien gibt.
MUSS er die Schule automatisch verlassen? Oder muss man einen Antrag auf Sondergenehmigung stellen? Wie sieht es aus?
VG und danke

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Normalerweise kann er in der alten Schule bleiben, ausser in der Schulsatzung einer Sprengelschule steht was anderes.

Du musst dort sowieso deine neue Meldeadresse angeben/ändern lassen, da hörst du schon, was sie sagen

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Hi,

bei uns kein Problem, das die Schüler in der alten Schule bleiben können.
Aber das kann nur Deine Schule beantworten.

LG
Lisa

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Hallo

Auf vielen weiterführen den Schulen muss man die Schule nicht wechseln, wenn man umzieht.

Aber fragt vorsichtshalber Mal nach.

Lg

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Kommt auf das Bundesland an. Schule ist Ländersache und manche reglementieren da stark. Was sagt denn eure jetzige Schule dazu?

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kommt drauf an, wo ihr wohnt und ist von Gemeinde zu Gemeinde anders.

Hier: Grundschule - Umzug: Antrag bei beiden Gemeinden, dass Kind auf der gleichen Schule bleiben kann

Gymnasium - von Anfang an freie Wahl. Nur Fahrtkosten werden nur für die nahegelegenste bezuschusst. Alle anderen freie Auswahl

manche Gemeinden genehmigen Antrag recht schnell. Andere beharren darauf, dass das Kind mit Umzug andere Schule besuchen MUSS.

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Am einfachsten fragst Du die Schule. Hier ist es so, dass bei der weiterführenden Schule freie Schulwahl herrscht, aber das muss nicht überall gelten.

Kommen denn die Mitschüler alle aus Schulbezirk A? Seid ihr bei der Schulwahl an bestimmte Schulen gebunden gewesen?

VG
Anja

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Hallo,

eine Bindung an den Wohnort (Schulbezirk) gibt es doch nur bei der Grundschule, bei der weiterführenden Schule kann man doch auf die Schule, die man will.

Hier gehen die Kinder in jeden anderen Stadtteil zur Schule, und auch in andere Orte bzw. Städte

LG

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Bundesland NRW: Nein, die Schule muss nicht gewechselt werden.
Braucht man noch nicht mal einen Antrag.