Frage zu Nachteilsausgleich bei LRS

Hallo,

ich hätte mal eine Frage. Mein Sohnemann hat arge Probleme mit der Rechtschreibung. Ich schiebe das mal ein bisschen auf die Art wie sie in der GS das Schreiben gelernt haben, nämlich über die Anlaut-Tabelle, mit Schreiben nach Gehör. Aber natürlich wird das nicht der einzige Grund sein, warum er sich da schwer tut. Er ist jetzt in der die 5. Klasse gekommen und seit etwas über einem Jahr auch 1x wöchentlich in Behandlung wo mit ihm geübt wird. Ich merke auch, dass es besser wird. Nun kamen wir drauf, dass wir für ihn einen Nachteilsausgleich beantragen können. An sich für die weiterführende Schule und damit die Motivation, dank schlechter Noten wegen Rechtschreibung ja auch nicht so ganz runter geht, bestimmt kein Fehler. Nun meine Frage. Das wird dann ja auch im Zeugnis vermerkt. Haben die Kinder da einen Nachteil dadurch? Also grundsätzlich denke ich, sind schlechte Noten ein größerer Nachteil, als so ein Vermerk. Aber vielleicht gibt es ja was, wo ich jetzt einfach nicht dran denke. Wäre also über Erfahrungen sehr dankbar.

Gruß
Mona

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Hallo,

Also grundsätzlich wird der Nachteilsausgleich in jedem Bundesland und an jeder Schule ( Schulform) wieder anders gehandhabt.
Außerdem wird er generell nur unter bestimmten Bedingungen gegeben.
Dein Kind muss im Vergleich zur Vergleichsgruppe bei uns z.b. unter 5 Prozent liegen, damit man überhaupt einen Ausgleich beantragen kann.

Legastheniker bekommen an unserer Schule nur einen Zeitzuschlag, das ist alles.
Daher solltest du dich genau erkundigen, wie eure Schule im Falle einer anerkannten Legasthenie vorgeht.
Ich weiß auch von Schulen,die z.b. in der 5. Klasse die Rechtschreibbenotung in Deutsch und Englisch komplett aussetzen, was dann natürlich auch im Zeugnis vermerkt wird.
Einen Nachteil würde ich darin nicht sehen
Habt ihr denn eine gesicherte Diagnose, oder wird das an eurer Schule per HSP- Probe ( oder anderes) ermittelt?

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Hallo,
zwischen "Argen Problemen in der Rechtschreibung" und einer gesicherten LRS-Diagnose liegen Welten.
Nur mit einer LRS-Diagnose gibt es einen Nachteilsausgleich wegen LRS. Der Vermerk über einen gewährten Nachteilsausgleich darf nicht im Zeugnis erscheinen. Welche Nachteilsausgleiche es gibt, entscheidet die Klassenkonferenz aufgrund der Regelungen, die es in dem bestimmten Bundesland nun gibt - und die sind in jedem Bundesland anders. Nicht alle Nachteilsausgleiche gibt es überall.
Es gibt keinen Nachteilsausgleich für "arge Probleme in der Rechtschreibung".

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Hi, aus welchem Bundesland seid ihr? Ich könnte dir Infos zu Bayern geben - hier gibts seit 1.9. 16 neue regelungen ...

VG

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Habt ihr schon definitive Aussagen bekommen? Bei uns ist noch Einiges unklar.

Falls ja, koenntest du mir diese mal zukommen lassen, aus rein beruflichem Interesse?

Das waere super.

LG
Delfinchen

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Klar,

es gibt keine Unterscheidung zwischen LEG / LRS mehr. Es gibt eine Lesestörung, ein Rechtschreibstörung und eine Leserechtschreibstörung. Die Schüler / Eltern können entscheiden, ob sie einen Nachteilsausgleich bekommen wollen, sprich mehr Zeit aber Bewertung der Rechtschreibung, dann steht auch nichts im Zeugnis. Oder sie beantragen Notenschutz, dann steht auch ein entsprechender Vermerk im Zeugnis und die Rechtschreibung wird nicht bewertet. Aber die alles dingfestmachende Entscheidung wird erst Anfang Oktober getroffen, bis dahin muss (auch nächste Woche bei den Jahrgangsstufentests) bei den betroffenen Schülern doppelt korrigiert werden: einmal mit und einmal ohne Notenschutz. Das trifft auf alle Fälle so in den bayrischen Realschulen zu, ob das auch auf andere Schularten zu übertragen ist, weiß ich nicht.

LG

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Wir kommen aus Rheinland- Pfalz. Da wo Tim jede Woche hingeht zum übern wurde das so festgestellt, dass er eine Lese- Rechtschreibschwäche hat. Ich habe auch eine Bestätigung dafür bekommen. Die beiden Lehrer meinten, dass die Benotung der Rechtschreibung dann ausgesetzt werden würde und es aber auch im Zeugnis vermerkt wird.

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Ich würde halt erst mal mit dem Deutschlehrer klären, wie eine anerkannte LRS konkret in der Benotung berücksichtigt würde, und wie das mit dem Zeugnisvermerk genau aussieht. Man muss ja unterscheiden zwischen Legasthenie und LRS. Bei Legasthenie werden die Rechtschreibleistungen nicht bewertet, bei LRS werden sie "zurückhaltend" bewertet, was immer das heißen mag ... zum Schluss hat er dann den Vermerk und trotzdem schlechte Noten...

Und ob ein solcher Vermerk schadet, hängt halt davon ab, in welchen Zeugnissen er steht, und was dein Sohn dann mal damit machen möchte. Bei der Bewerbung für einen Büroberuf macht sich ein solcher Vermerk sicher nicht gut, im Handwerk wirds vielleicht egal sein. Wobei das Fünftklasszeugnis natürlich niemanden interessiert, die Frage ist nur ob sich so eine Anerkennung dann auch auch wieder rückgängig machen lässt, wenn die Leistungen sich verbessern - oder ob der Vermerk zwangsläufig auch im Abschlusszeugnis steht.

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Das ist mal wieder toll. Die Lehrer nehmen ihre Arbeit nicht ernst und machen es sich super einfach. Es gibt für dein Bundesland einen Legasthenieerlass. Vielleicht legst du diesen mal den beiden Lehrern vor und bittest um die entsprechenden Nachteilsausgleiche, die dort genannt wurden.
https://www.iflw.de/service/legasthenieerlass_rheinland-pfalz.htm

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Um welches Bundesland geht es?

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hallo,
da muss man erstmal unterscheiden. nachteilsausgleich hat keinen einfluss auf die noten und wird nicht im zeugnis vermerkt. der könnte sein, dass dein kind mehr zeit zum schreiben bekommt oder die arbeitsblätter in din a 3. das ist für die schule sehr unproblematisch, weil so auch kein förderplan geschrieben werden muss und man sich nicht vierteljährlich treffen muss. es kann also sein, dass das erstmal bevorzugt wird. die entscheidung trifft ohnehin eine klassenkonferenz. wenn keine diagnostizierte legasthenie vorliegt, sondern "nur" der schriftspracherwerb das problem war, wird von der schule das aussetzen der note möglicherweise ohnehin nicht in erwägung gezogen. letzteres bedeutet auch einen erheblichen aufwand für euch und die schule. die note wird nämlich nicht ohne auflagen ausgesetzt. es müssen regelmäßige treffen stattfinden, in denen der fortschritt reflektiert wird und es muss ein förderplan erstellt werden. außerdem müsste dann auch eine richtige förderung, bzw therapie stattfinden. außerdem kann die rechtschreibnote nicht in alle ewigkeiten ausgesetzt werden. wenn dein kind keine wirkliche diagnose hat und somit klar ist, dass es starke, nur schwer oder gar nicht überwindbare nachteile hat, würde ich keinen nachteilsausgleich o.ä. anstreben. wichtiger wäre es, dass es lernt, die rechtschreibung zu verbessern. über den anderen weg vermittelt man in erster linie mangelndes vertrauen in die fähigkeiten und dass man sich seinen schwächen nicht stellen muss, weil mutti es schon regelt (sorry, meine es nicht abwertend). außerdem haben die meisten kinder nach der gs eine gruselige rechtschreibung. liebe grüße
ps komme aus nds und beziehe mich mit den rechtlichen grundlagen auf dieses bundesland. kann duch woanders anders aussehen

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Das wichtigste ist, dass die Diagnose gesichert ist. Es gibt nämlich wie bei meiner Tochter eine isolierte Rechtschreibschwäche, auch wenn das Kind zum Beispiel viel und gerne liest. Das wurde aber auch bisher von keinem Deutschlehrer erkannt (erst Ende 5. Klasse).

In der Abschlussprüfung wird die Rechtschreibung aber wohl trotz Nachteilsausgleich mitbewertet.