Einschulung in anderem Schulbezirk. Hessen.

Hallo,
ich bin auf der Suche nach Erfahrungen bzgl. der Einschulung eines Kindes in einem anderen Schulbezirk. Ich erkläre kurz unsere Situation:
Meine Tochter wird 2017 eingeschult. Wir wohnen in einer Kleinstadt in Hessen. Nun ist es ja so, dass sie einer bestimmten Schule (in unserem Fall der in der Stadt direkt) zugeteilt ist und das auch "verpflichtend" ist. Dennoch möchte ich einen sogenannten Gestattungsantrag stellen, um sie in einer Grundschule in einem Ortsteil einschulen zu lassen (in diesem Ortsteil geht sie auch in den Kindergarten).
Vor kurzem waren wir zur Schulanmeldung (an der für uns zuständigen Schule). Dort habe ich den Antrag auch bekommen. Allerdings tue ich mir wahnsinnig schwer beim Ausfüllen.
Daher hoffe ich hier vielleicht jemanden zu finden, der auch einen Gestattungsantrag gestellt hat und mir vielleicht seine Erfahrungen mitteilen kann? Idealerweise auch jemand aus Hessen, da die Kriterien soweit ich weiß in jedem Bundesland anders sind...!?
Was waren die ausschlaggebenden Gründe für (oder auch gegen) die Genehmigung? Wie sind überhaupt die Chancen dass es klappt? Wann gibt man den Antrag am besten ab (jetzt schon, oder erst nächstes Jahr)?
Ich mache mir so viele Gedanken.....ich möchte alles versuchen, dass der Antrag genehmigt wird. Es wäre auch für meine Tochter schlimm, von ihrem Freunden getrennt zu werden.... und mir gefällt "unsere" Schule eben auch überhaupt nicht!

Leider kenne ich auch niemanden der dieses "Problem" schonmal hatte, daher schreibe ich jetzt hier mal, vielleicht kann mir ja tatsächlich jemand was dazu sagen... freue mich über jede Antwort!

LG Melissa

1

Was sind denn deine Gründe?

Zähl doch mal auf.

3

Naja, im großen und ganzen "nur", dass sie ihre sozialen Kontakte behält. Sie wäre die einzige aus ihrem kindergarten die nicht in dem OT eingeschult wird...
Und dass mir die Schule wesentlich mehr zusagt, da sie um einiges kleiner ist. Hier in der schule liegt zudem der Ausländeranteil bei über 90%, aber das kann ich ja schlecht als Grund angeben...

8

Kleiner und Einschulung mit den Freunden sind doch schon 2 Gründe.

Gibt es noch Unterschiede im Konzept oder der Betreuung?

weiteren Kommentar laden
2

Es wird wie überall sein: Wichtige pädagogische oder wichtige soziale Gründe.
Wobei 'Schule doof' kein wichtiger pädagogischer Grund und 'keine Freunde' kein wichtiger sozialer Grund ist.
Normalerweise funktioniert es nur, wenn das Kind nach der Schule im Gastschulbezirk betreut wird (Nachweis erforderlich).

Grüsse
BiDi

4

Danke für deine Antwort! Genau das sehr ich auch als Problem. Die Gründe sind nicht gerade "der renner". Aber für uns schon Grund genug... daher frage ich mich, wie formuliere und erkläre ich es, dass es auch fürs Schulamt "Grund genug" ist. ..

5

Bleibt sie denn im gleichen Schullandkreis?
Wenn "Nein", dann ist es quasi unmöglich.

Bei "Ja" wird das eigentlich problemlos genehmigt, wenn in der Gastschule noch entsprechend Kapazitäten frei sind UND die Sprengelschule genauso keine Probleme mit den Klassengrössen dadurch bekommt. Bei uns sind Gastschulanträge die Regel. Es gibt in keinem Schuljahr in keine Schule, wo das nicht vorkommt.
Die "gute Begründung" brauchst du eigentlich nur, damit du dich gegen andere Gastschulanträge durchsetzen kannst. Da hilft dir aber auch nicht die Begründung der "Anderen", sondern das musst du dir individuell selbst ausdenken.

6

Danke!

Es ist derselbe Schullandkreis. Wie gesagt, nur ein anderer Ortsteil, ca. 2 km von uns weg!

Klar, individuell muss es natürlich sein, aber dann beruhigt mich schonmal zu hören, dass es prinzipiell nicht sooo schwierig ist. Danke! !

7

Grund genug wäre zB wenn eine der anderen KiGa Müttern Dein Kind nach der Schule betreut, weil du arbeiten musst.
Bei uns haben folgende Argumente geholfen in die gewünschte Schule zu kommen
Beide berufstätig
qualifizierte Hausaufgabenbetreuung notwendig
keineVerwandschaft in der Nähe
häufige Dienstreisen
musisches Profil der Schule (Kinder spielen Instrumente)
Antrag würde ich im November oder Januar abgeben, immer nett bei der Schulsekretärin nachfragen. normalerweise wird im März entschieden.
Manchmal werden aber auch im Juni noch Klassen aufgefüllt, daher würde ich öfters nachfragen! VG Juva

9

Hallo Melissa,

wir wohnen auch in Hessen. Unsere Grundschule hat einen so guten Ruf, dass es jedes Jahr extrem viele Gestattungsanträge gibt. Die aller-, aller-, allerwenigsten werden genehmigt, weil eben auch ein freier Platz vorhanden sein muss (bei unserer Grundschule geht die Chance gegen 0). Wenn kein Platz da ist kannst du noch so schöne Argumente liefern. Bedenke auch, dass die Schule unterjährig zuziehende Kinder aufnehmen muss und daher Kapazitäten haben muss. Bei unserer Schule weiß ich von mindestens einem Elternpaar, dass diese extra eine Meldeadresse im Sprengelgebiet angegeben haben, obwohl sie woanders wohnen (Adresse Großeltern).

Von daher rate ich dir, dich bei deiner Wunschschule zu erkundigen, wie so diese mit Gestattungsanträgen umgehen. Wenn diese einen so guten Ruf hat, wird es wirklich schwierig. Ist denn ein Umzug eine Alternative?

VG
B

11

Bei uns ist es so, dass wir mitten im Schuljahr umziehen werden (wir bauen) und ich möchte dass meine Tochter (diese Jahr) bereits im neuen Wohnort zur Schule geht (sind 40 km von hier entfernt).
Ich bin gerade dabei das alles auszufüllen. Momentan ist sie in beiden Schulen angemeldet. Mir wurde schon angekündigt dass es nicht einfach wird weil wir im neuen Wohnort noch nicht gemeldet sind. Bei uns ist es aber auch noch ein anderes Bundesland.
Ich kenne aber auch welche die Ihre Tochter aus den Gründen die du aufgezählt hast in einem anderen Stadtteil einschulen lassen haben. Weiß aber nicht wie aufwändig das für die war damals.

12

Danke für eure Antworten! Ich werde mich mal bei der Wunschschule erkundigen, wie es dort mit der Kapazität aussieht, das ist denke ich ja schonmal wichtig. Wobei ich nicht wüsste dass es viele gibt die dort unbedingt hin wollen... und unsere Schule ist so groß, da werden sie wohl auch eher nicht das Problem haben, wenn es einer weniger ist...

Ein Umzug kommt übrigens nicht in frage, wir sind Anfang des Jahres erst umgezogen. Allerdings spiele ich mit dem Gedanken, einfach zu schreiben, dass wir auf der suche nach einer Wohnung in diesem OT sind und mit großer Wahrscheinlichkeit in den nächsten Jahren dort hin ziehen werden... vielleicht bringt das ja was...
Als Betreuung nach der schule habe ich in beiden Schulen die Möglichkeit auf einen Hortplatz, das Argument fällt also weg... ich könnte allerdings Namen von Müttern angeben, die mein Kind nach der schule betreuen können... allerdings bin ich ja dann trotzdem auf den Hort angewiesen... fragt denn da dann noch jemand nach, wenn ich jetzt sage, mein Kind geht mit xy nach hause und naccher möchte ich sie doch im Hort anmelden? Nicht dass das dann Probleme gibt...

Ach man, ich glaube ich muss es einfach abwarten... danke aber für eure Meinungen und Kommentare, es ist immer schön etwas dazu zu lesen!
LG Melissa