Frage Schulsystem / Entscheidung RLP / Realschule+ mit FOS

Hallo!

Ich muss hier mal etwas fragen, weil ich etwas irritiert bin.

Unser Sohn kommt nun in die 7. Klasse und wurde von der Klassenkonferenz eigentlich für den "B-Zweig" (ehemals Hauptschule) eingestuft. Dies nur aus dem Grund, dass er in Deutsch und Englisch eine 4 hat. Alle anderen Noten sind 1-3. Unser Sohn hat Probleme mit Sprachen seit der Grundschule. Leider lt. Test nicht gravierend genug für einen Nachteilsausgleich.

Wir haben - so wie die Klassenlehrerin empfahl (ist auch die Englisch-Lehrerin) Widerspruch eingelegt und nun geht er auf den "S-Zweig" (ehemals Realschule).

Soweit so gut. Nun behält sich die Schule vor, frühestens nach 6 Wochen, aber spätestens zum HJ hin, dies zu prüfen und wenn denen seine Noten nicht passen, ihn in den B-Zweig runter zu stufen. Diese Entscheidung der Schule soll dann bindent und für alle Schulen in RLP verpflichtend sein. Entscheident dafür, wie die Schule unserne Sohn einschätzt, werden seine Noten sein. Bleiben sie so, wie jetzt im Versetzungszeugnis, wird er runter gestuft. Bleiben darf er theoretisch nur, wenn er in allen Hauptfächern 3 oder besser steht.

Meiner Meinung nach widerspricht dies dem RLP-Schulgesetz:

"§ 59
Wahl der Schullaufbahn Die Wahl der Schullaufbahn in den Sekundarstufen I und II obliegt den Eltern oder, wenn

die Schülerinnen und Schüler volljährig sind, den Schülerinnen und Schülern...."

Wir und auch die Deutsch- und Englischlehrerin sowie auch die Nachhilfelehrerin sind der Meinung, dass Fabian die Realschule problemlos schafft. Vielleicht hält er einfach nur die 4, aber es gibt immer wieder auch in beiden Fächern in HÜs, Arbeiten etc Noten, die besser als 4 sind. Alle Noten im Zeugnis waren KEINE Wackelnoten zum schlechten sondern eher zur besseren Note oder eben eine glatte Noten.

Welche Möglichkeiten haben wir im Worst-Case gegenüber der Schule? Können wir unseren Elternwillen durchsetzen?

Unser Sohn will übrigens auf den Realschulzweig und hat im letzten halben Jahr wirklich dafür gearbeitet (im HJ davor war er schlicht faul) und will das auch weiterhin und zeigt dies auch damit, dass er FREIWILLIG in den ersten vier Ferienwochen jeden Tag für E oder D lernen will und das zumindest noch auch macht (die Ferien fingen ja erst am Freitag an ;-) ).

Gruß
Kim

1

Ich kenne mich nun nicht mit dem Schulrecht in Rheinland-Pfalz aus, aber für mich hört sich die Regelung des 6 monatigen 'auf Probe sein', nicht nach einem Widerspruch zum Schulgesetz an. Denn die Wahl habt ihr ja.

Auf welche Schule geht denn Dein Sohn? Irgendwie liest sich das nach Kooperativer Gesamtschule. Zumindest für niedersächsische Augen. Bei uns ist das Vorgehen dort nicht anders (auch nicht in den Oberschulen): Erfüllt ein Kind nicht die Voraussetzungen für den gewählten Zweig, wird es zum Halbjahr / nächsten Schuljahr in einen anderen Zweig gestuft. Auch wenn erstmal der Elternwille nach Klasse 4 über die Schulwahl entscheidet.

Grüsse
BiDi

3

Hi,

unser Sohn kommt bereits in die 7. Klasse! Hier in RLP wurden Haupt- und Realschule zusammengefasst.

Nein, eigentlich haben wir so, wie die Schule das macht, keine Wahl. Sagt die Schule, zwei 4er in den Hauptfächern reichen nicht für den Realschulzweig, dann wird runtergestuft - ABER das passiert nur bei den Kindern, die wg. Widerspruch der Eltern zur Entscheidung der Klassenkonferenz Ende der 6. Klasse auf den Realschulzweig gehen.

Ob das jeweilige Kind auch nach dem 1. HJ auf dem Realschulzweig bleiben darf, entscheidet ausschließlich die Schule. Der Elternwille wird hier komplett außen vorgelassen. Und das macht mich eben stutzig. Zumal wir unseren Sohn dann lt Schule in ganz RLP ausschließlich auf Hauptschulen schicken könnten!

Würde allerdings ein Kind, welches Ende der 6. Klasse per Entscheidung der Klassenkonferenz dem Realschulzweig zugeordnet wurde (weil z.B. keine 4 in den Hauptfächern), in zwei Hauptfächern auf 4 abrutschen oder gar in einem auf 5 - dann würde dieses NICHT auf den Hauptschulzweig runtergestuft werden. Es würde nichtmal eine Prüfung durch die Klassenkonferenz geben.

Für mich ist das ein Widerspruch zum § 59 des Schulgesetzes, aber ich weiß nicht, wie ich damit umzugehen habe. Und ich sehe keinen Grund, warum ein Schüler, der in ausschließlich zwei Fächern eine 4 hat, auch wenn es Hauptfächer sind und in allen anderen besser steht, die Realschule nicht schaffen sollte.

Gruß
Kim

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Hallo,

wenn er doch zur Probe bleiben kann, hat er doch die Chance zu zeigen, was in ihm steckt.

Bei der Note, die nach der Probezeit zugrunde gelegt wird, ist das Verhältnis mündliche Noten (dazu zählen auch HÜs) zu schriftlichen Noten (KAs) 50:50, d.h. auch eine verhauene Klassenarbeit kann mit guten mündlichen Leistungen ausgeglichen werden (z.B. reines Lernen für eine Vokabel-HÜ).

VG und schöne Ferien,

Biene

4

Hi,

natürlich kann er das. Und er strengt sich auch an. Aber ich sehe ehrlich gesagt kaum eine Chance, dass er in den Sprachen besser als 4 wird. Vielleicht am ehesten noch in Englisch, aber er ist eben eher der Mathematiker.

So, und die Lehrer entscheiden dann spätestens, wenn das HJ vorbei ist (was ja ohnehin nur 13 Wochen hat), ob unser Sohn mit einer 4 in zwei Hauptfächern auf die Realschule oder die Hauptschule geht. Und das, unabhängig davon, ob alle anderen Noten besser sind!

Wir Eltern werden hierbei gar nicht gefragt. Das steht für mein Verständnis im Widerspruch zum Schulgesetz, aber ich weiß eben nicht, wie ich es ggfs. korrekt umsetze bzw. der Schule mitteile.

Und diese Herabstufung "droht" auch nur Kindern, die per Widerspruch zur eigentlichen Einstufung auf den Realschulzweig gehen. Kinder, die von den Klassenkonferenz direkt dafür eingestuft wurden, können auch mehrere 4er auf dem Zeugnis haben oder sogar eine 5 im Hauptfach ohne das eine Herabstufung erfolgt - es gibt für diese nämlich KEINE erneute Prüfung. Ach so - und sie gilt dann für die gesamte Schulzeit an allen schulen in RLP!

Gruß
Kim

5

Hallo,

ich kenne es (auch RLP) so, dass es auf den gesamten Schnitt ankommt, nicht nur auf die Sprachen. Also der Schnitt in den Hauptfächer (M, D, E, und WPF, oder?) und der Schnitt der Nebenfächer.

Und kann man nicht von dem Hauptschulzweig wieder zurück in den Realschulzweig wechseln? Auch das ist an unsere Realschule möglich soweit ich weiß. Es gibt ja auch "Spätzünder", die sonst auf dem (ehemaligen) Hauptschulzweig festsitzen würden.

VG, Biene

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Wir leben auch in RLP. Uns wurde das so erklärt: Nach der 4. Klasse entscheiden die Eltern frei. Nach der 6. Klasse trifft die Schule eine verbindliche Entscheidung.

Reicht es wirklich nicht für einen Nachteilsausgleich? Mit einer Teilleistungsstörung stünde er schon deutlich besser da als jetzt. Ist da nicht doch noch etwas zu machen?

Sonst ist auch die Schule in einer blöden Situation :-(

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Hi,

lt. Schulgesetz ist es aber eben so, dass die Eltern die Entscheidung treffen. Ich habe nirgendwo den Punkt gefunden, wo drin steht, dass die Schule diese Entscheidung nach der 6. Klasse treffen darf/soll und der Elternwille außen vor bleibt.

Leider reicht es nicht für einen Nachteilsausgleich, weil eine 5 in den Arbeiten eher die Ausnahme ist. In den beiden Tests, die fabian gemacht hat, ist zwar zu erkennen, dass er Probleme hat (schon seit der Grundschule - dafür gab es Logo, Ergo, Brille, Förderunterricht, etc.), aber er ist da in einem Graubereich, für den es keinen Nachteilsausgleich gibt.

Gruß
Kim

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Du kannst versuchen dagegen vorzugehen - aber ehrlich gesagt fürchte ich, dass das aussichtslos ist.

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§59 spricht die Entscheidung nach der 4. Klasse an. Hier sind die Empfehlungen der Lehrer in RLP nicht bindend, die Eltern haben die Wahl.

Ihr habt trotz Empfehlung nach der 6. Klasse die Gelegenheit, euch hier anderweitig zu entscheiden. Also, eure Freiheit. Immerhin gegen die Empfehlung des Fachlehres.
Sollte euer Sohn nach 6 Wochen in dem Zweig, den ihr wollt, sich nicht beweisen können, wird er heruntergestuft.
Mit befriedigend kenne ich das nicht, eher mit mangelhaft, oder Tendenz mangelhaft.

"Wir und auch die Deutsch- und Englischlehrerin sowie auch die Nachhilfelehrerin sind der Meinung, dass Fabian die Realschule problemlos schafft. "
Wenn die Lehrkräfte der Meinung sind, dass er auf die RS problemlos schafft, sollten seine Noten dies auch zeigen. Wenn er die 4er im Zeugnis hat, ist das nunmal kein problemloser Nachweis seiner RS-Fähigkeit.

Meines Wissens kann er auch immer zum Jahresende , vorausgesetzt sein Notendurchschnitt ist gut ( ergo keine 4er ), den Zweig wechseln.

"In der Kooperativen Realschule werden ab der Klassenstufe 7 abschlussbezogene Klassen zur Erlangung der Berufsreife und des qualifizierten Sekundarabschlusses I gebildet. Je nach Leistungsentwicklung und Lernverhalten kann ein Wechsel zwischen den Bildungsgängen erfolgen. (§ 25 ÜSchO) "

In der Integrativen wird ja erst nach der 8. Klasse entschieden und bis dahin sollte dein Sohn definitiv gezeigt haben, dass/ob er für die RS geeignet ist.

Ansonsten würde ich dennoch empfehlen, darüber nachzudenken, was ein RS Abschluss mit einem Durchschnitt von 3,5-4,2 ( nur ein Richtwert ) bringt....

Alles Gute
Sushi

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Hi,

danke für die ausführliche Antwort.

Du bist wirklich der Meinung, dass ein Kind, welches nur in Deutsch und Englisch eine 4 hat und in allen anderen Fächern besser steht, die Realschule nicht schafft?

Das irritiert mich jetzt ehrlich. Wenn ich an meine Schulzeit denke, dann hatte kaum jemand / nur wenige auf dem Gymnasium oder der Realschule ab der 7. Klasse keine 4 auf dem Zeugnis. Die Schule geschafft haben aber alle. Und ich weiß auch von niemandem, der keine Ausbildung / Studium hätte.

Sekundarstufe 1 - ist das nur Grundschule? Ich hatte das im Schulgesetzt so definiert, dass die Sek1 bis zur 10. Klasse geht.

Ich weiß, dass jeweils zum Jahresende der Wechsel in den R-Zweig möglich ist, aber ich weiß auch durch Eltern mit älteren Kindern in beiden Zweigen, wie sehr sich der Unterricht unterscheidet und was dann alles zusätzlich nachzuholen ist. Außerdem wird mit ganz anderen Büchern etc gearbeitet, die ich dann uU nach 6 Wochen kaufen müsste, da die Schulbuchausleihe die Bücher nicht umtauscht.

Da es hier in unserem Kreis keine reinen Realschulen mehr gibt, hatten wir als Eltern nach der Grundschule ja nur bedingt eine Wahl, wohin wir unseren Sohn schicken: Realschule+ oder Gymnasium (und da reich(t)en seine Noten nicht für).

Naja, wir werden es wohl auf uns zukommen lassen müssen.

Gruß
Kim

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Alles sehr Schwierig. Zieh in ein anderes Bundesland. Bei uns in SH gibt es keine Hauptschulen mehr. Es gibt nur noch Gemeinschaftschulen und Gymnasien.
So haben die Kinder mehr Zeit. Nach der letzten Statistik haben 20 % der Kinder mit Hauptschulemfehlung ihr Abitur geschafft.

Bei uns würden die Kinder nur von Gymnasium fliegen ( Querversetzt) wenn sie zwei 5 in den Hauptfächern haben. Also ich finde das Zeugnis vollkommen ausreichend für die Realschule. Bei uns haben die Kinder keine super Noten. Allerings sind die schriftlichen Noten ja nicht so wichtig.