Schule will Schulbefreiung für Veranstaltung

Hallo Ihr Lieben,

ich bin gerade etwas überfahren und ratlos und hoffe, ich kann hier mal ein paar Meinungen sammeln oder jemand kennt sich etwas genauer mit dem Thema aus. #gruebel

Meine Tochter geht in die 2. Klasse einer Grundschule und singt dort im Schulchor, ein völlig freiwilliges Wahlfach. Der Chor soll - unter anderem - beim Schulsommerfest am 04. Juli (Samstags!) singen. Das Problem ist, wir planen in der Familie bereits seit Oktober letzten Jahres ein großes Familienfest mit ca. 80 Leuten ebenfalls an diesem 04. Juli. Die Bekanntgabe des Sommerfests kam aber erst vor ca. 3 oder 4 Monaten und ich habe sofort auf allen Mitteilungszetteln vermerkt, dass meine Große nicht dabei sein kann. Mir ist schon klar, dass das nicht günstig gelaufen ist, und bei allen anderen Auftritten ist meine Tochter ja auch dabei, aber an dem Sommerfest wird sie dieses mal nicht mitsingen. Für das Sommerfest an sich besteht keine Teilnahmepflicht für die Schüler! Aber meine Tochter kam heute mit einem "Antrag auf Befreiung vom Unterricht" nach Hause. Sie sagt, die Chorlehrerin hätte zu ihr gesagt, der Chorauftritt sei Unterricht.

Jetzt meine Frage an Euch: Kann die Schule wirklich von mir verlangen, so einen offiziellen Antrag zu stellen? Im Umkehrschluss bedeutet das ja auch, dass die Schule diesen Antrag ja auch ablehnen könnte! Wir haben keinen Samstagsunterricht und es handelt sich ja lediglich um ein Sommerfest. Außerdem stört mich der Wortlaut auf dem Antrag gerade massiv! :-[ Da steht: "Wegen der geschilderten Abhaltung des Schulpflichtigen wird hiermit um Befreiung vom Unterricht nachgesucht." HALLO?!?

Was meint Ihr? Wie soll ich mich verhalten. Das kann doch alles nicht ganz richtig sein, oder? Oder seh' ich das schon wieder viel zu eng und sollte mich erst aufregen, wenn sie den Antrag tatsächlich ablehnen?

Ich glaub, ich mach mir erstmal einen Beruhigungstee,
Eure Struetzi #tasse

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Ich würde die Chorleiterin mal anrufen und sie fragen.
Ich würde mich auch aufregen, an Deiner Stelle!

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Hallo,

finde ich auch seltsam - aber kein Grund zum Aufregen. An Deiner Stelle würde ich erst mal mit der Chorleiterin pers. reden bzw. anschliessend mit der Schulleitung. Vielleicht handelt es sich um ein Mißverständnis.

Bei uns finden die Chorauftritte auch immer ausserhalb der Unterrichtszeit statt und die Anwesenheit wird vorher schriftlich abgefragt; aber nur, damit der Chor nicht plötzlich nur mit 3 Schülern auf der Bühne steht. Anwesenheitspflicht besteht nicht.

LG

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Hallo,

ich würde mal zum Direx gehen und ihm nach der rechtlichen Grundlage fragen! Es gibt m.M. nach nämlich keine.

lg

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Ich würde vermutlich erst mal ganz entspannt davon ausgehen, dass das einfach eine Formalität ist und es in eurem Fall bestimmt nicht abgelehnt wird.

Vielleicht soll die Hürde für "Schwänzer" möglichst hoch sein. Es wäre für einen Chor am Schulfest schon blöd wenn sie nur zu 5 da stünden.

LG und ein schönes Familienfest!

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Hallo,

ich würde das Ding einfach ausfüllen. Zu 99% gilt der Grund "Familienfeier" als Befreiungsgrund und gut ist es.

Die werden halt so ihre Erfahrungen haben. Ich gebe Kommunionunterricht und wir hatten ein Jahr, wo von 40 Kommunionkinder beim ersten Familiengottesdienst, den wir hatten (und wo sie der Gemeinde vorgestellt werden) genau sieben (!) anwesend waren. Kann mir vorstellen, dass es in der Schule ähnlich ist.

GLG
Miss Mary

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vielleicht hat das eher was mit dem schulfest an sich zu tun, als mit dem auftritt - in unserer örtlichen GS gab es auch gerade ein schulfest (auch samstags) und die teilnahme war für die schüler verpflichtend, ich glaube es gab aber dafür einen ausgleich in der normalen schulzeit - trotzdem hat, wer nicht kam, erstmal unentschuldigt gefehlt..

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Doof.
Ich würde es auch nicht ausfüllen!
Wenn es dann nämlich mal wirklich einen Grund für eine richtige "Befreiung" gibt, könnten sie es ablehnen -mit der Begründung, ihr hättet ja schonmal eine gehabt....! #zitter

Also entweder den Chorleiter/Klassenlehrer nochmal konkret fragen oder aussitzen und am Freitag vor dem Fest eine Entschuldigung mitgeben. #schein

(Oder ganz andere Möglichkeit: wenn euer Fest im Ort ist, kann sie doch die 15 Minuten bestimmt mal schnell verschwinden, singen und wieder kommen. Vielleicht mag ja jemand sogar mitgehen und zuhören? Oma/Opa/Tante . . . )

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Wenn es sich hier um eine Art FREIWILLIGE Arbeitsgemeinschaft außerhalb des normalen Unterrichts handelt, dürfte es keinerlei "Pflichtveranstaltungen" geben.

Wenn es sich allerdings um ein Wahlfach handelt, das von jedem Schüler belegt werden muss (eben unterschiedliche je nach Interesse), dann kann es auch schon mal Pflichtveranstaltungen geben. Allerdings kenne ich es so, dass außerhalb der normalen Unterrichtszeiten so etwas eher locker gesehen wird.

Ich würde wohl an deiner Stelle mal die Klassenlehrerin ansprechen und ihr die Beweggründe nennen und klar darauf hinweisen, dass deine Tochter sonst an allen Proben und Auftritten teilnimmt, nur für diesen einen Tag am Sommerfest nicht zur Verfügung steht. So einen Zettel würde ich sicher NICHT ausfüllen, wenn der Zusammenhang, der darauf erläutert ist, nicht zutrifft.

LG
cori

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Hallo!

Also ich weiss das bei uns das Sommerfest (auch Samstags) eine Pflichtveranstaltung ist. Da muss man sich auch Entschuldigen, wenn man nicht kommen kann.
Von daher würde ich den Wisch wohl ausfüllen. Was dabei heraus kommt wirst du dann sehen.

Reg dich nicht auf, lohnt sich nicht.

LG Sonja

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Dafür gibt es mit Sicherheit keine rechtliche Grundlage. Ruf die Chorleiterin an und sag ihr einfach das deine Tochter nicht kommen wird. Den Direktor würde ich auch noch kontaktieren. Freiwillig ist und bleibt freiwillig!