Radel in der Fußgängerzone - Ordnungsamt sagt...

Wen es interessiert:

Laut Ordnungsamt dürfen Kinder bis 11 Jahre in der Fußgängerzone fahren, unabhängig vom Fahrzeug. Das soll angeblich für alle Fußgängerzonen gelten. Mal abgesehen davon ist in Verwarngeld für Kinder unter 14 Jahren sowieso unzulässig.

Kinder bis 8 Jahre müssen auf dem Gehweg fahren, nicht auf der Straße und - jetzt kommt's - nicht auf dem Radweg. Bis 11 können sie es sich aussuchen.

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huhu,
Hast Du gefragt, wie das ist, wenn in der fuzo fahrradfahren offiziell verboten ist??? (meine persönliche vermutung hatte ich gerade eben abgeschickt... wollte nur sicher gehen;-)

grüße a

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Mir wurde gesagt, dass es keine Fußgängerzone gibt, wo Kinder nicht fahren dürfen, weil das Fahrzeug eines Kindes immer als Spielgerät gilt und damit kein Fahrzeug im Sinne de StVo ist, sondern ein Sonderdingsbums.

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Radfahren in Fussgaengerzonen IST generell verboten, ausser es gibt ein Zusatzschild "Radfahren erlaubt". Alles andere waere ein verkehrsberuhigter Bereich (den Unterschied kennen viele Radfahrer in unserer Gegend leider nicht und bahnen sich klingelnd den Weg durch die Fussgaengerzone #aerger). Also gilt die Sonderregelung fuer Kinder wirklich ueberall.

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Ich fahre täglich mit meinem Sohn mit dem Fahrrad, jetzt aktuell auch zur Schule.

Und die Regelung bis 8 auf dem Fußweg und bis 12 Jahre Straße / Fußweg / Radweg sollte doch eigentlich bekannt sein !

Fahrradweg auf der rechten Seite nutzen und wir steigen immer ab und laufen über die Straße !!!

In der Füßgängerzone müsste mein Kind das Rad schieben. Ich muss doch auch absteigen und schieben ! Ich würde es dem Kind gleich richtig erklären. Mit 8 darf er fahren und dann nicht mehr...mmh würde ihm das gleich beibringen und schieben lassen.

VG

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Von der Sache her bin ich auf Deiner Seite - wenn ich mit meinem Sohn in die Stadt fahre, wird das Rad entweder durch die Fußgängerzone geschoben oder am Rande angeschlossen - und das haben wir auch schon immer so gehalten.

Aber: Laut StVO dürfen Kinder unter 8 keine Radwege benutzen, und über die Straße laufen darf man auch nicht - oder habe ich Dich da missverstanden?

Zwischen 8 und 10 (nicht 12) können Kinder zwischen Gehweg und Radweg / Straße wählen.

In der Praxis sehe ich das Ganze zwiespältig: Hier am schönen Rhein macht es am Wochenende echt keinen Spaß, Rad zu fahren, weil sowohl auf Radwegen an der Straße als auch am Rheinradweg zum Teil 5-jährige sehr unsichere Kinder auf dem Radweg fahren - da muss man echt total aufpassen! Hätte mein Sohn andererseits den Schulweg zur Grundschule auf dem Gehweg mit dem Rad bewältigt, hätte er viermal wegen hoher Bordsteine absteigen müssen, und da noch zwei weitere Schulen in der Nähe liegen, ohnehin wegen der vielen Kinder Schritttempo fahren müssen. Er ist anfangs mit dem Roller gefahren, später aber erst in Begleitung und dann allein mit dem Rad.

LG

Anja

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Ja, richtig, 10 , statt 12 Jahre. Soweit sind wir noch nicht..deswegen habe ich mich mit dem genauen Alter nicht beschäftigt.

StVO § 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge (5): Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Auf Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen. Beim Überqueren einer Fahrbahn müssen die Kinder absteigen.

Wie überquerst du eine Straße mit deinem Kind mit Fahrrad ?
Fährst du einfach mit Fahrrad rüber ?

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Ja, das hab ich gewusst...

... und die bekloppten Eltern diesere verzogenen Rotzgören, die in der Fußgängerzone den Kleinkindern in die Hacken fahren, wissen das auch #aerger.

Auch Kindern muss beigebracht werden, dass man in einer Fußgängerzone zu Fuß geht!

sbl