Zurückbehaltungsrecht Zeugnis? Gibt es das?

Hallo allerseits!

hat die Schule das Zeugnis einbehalten, wenn Zahlungen wie Essensgeld ausstehen oder geliehene Bücher beschädigt wurden?
Es geht nicht um mich, sondern um einen Fall in der Klasse von meinem Kind.

Die Eltern sollen ein Buch zurückerstatten, es herrscht Uneinigkeit darüber, ob der Neuwert ersetzt werden muss und die Schule hat nun angedroht, dass das Kind morgen kein Zeugnis bekommt und beruft sich auf das Rückbehaltungsrecht.
Beschädigte Bücher müssen ersetzt werden, das ist überhaupt keine Frage, aber: hat die Schule das Recht, die Zeugnisausgabe zu verweigern? Ich denke, es nicht rechtmäßig und zudem pädagogisch nicht sinnvoll. Es ist eine Demütigung für das Kind.
Was meint ihr?

Ganz liebe Grüße

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Das ist in den Schulordnungen der einzelnen Länder geregelt. Ich kann es nicht sicher für jedes Bundesland sagen, aber in denen, die ich kenne, ist das Zurückhalten nicht zulässig.

Grüße,
Emma

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Es geht um Bayern.

Danke!

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Hallo,

rechtlich nicht zulässig.

LG,
delfinchen

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Vielen Dank!

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Wenn das Buch wirklich ersetzt werden müsste und das Kind schuld ist, dann ist es pädagogisch genauso sinnvoll, das zu tun und zu bezahlen...

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Wie das gesetzlich ist weiß ich nicht aber hier ist das auch so (BW) und ich finde es völlig ok
Wenn ein Buch vorher schon beschädigt war steht es drin daher ist es leicht zu sehen ob es erst abdem es dem Kind seins war beschädigt wurde

" Ich denke, es nicht rechtmäßig und zudem pädagogisch nicht sinnvoll. Es ist eine Demütigung für das Kind"
Finde ich nicht,wenn Geld aussteht MUSS man das halt bezahlen (vorallem wenn es sich um ein buch handelt das WEGEN dem Kind kaputt ist)
Das Kind hat das Buch beschädigt,in welcher Form auch immer,und es muss also bezahlen/ersetzen.Es ist also sein eigene Schuld daher sehe ich nicht wieso es eine Demütigung für das Kind sein sollte
Meine Tochter hat letztes Jahr ein Buch verloren,das durfte sie dann schön selbst zahlen.
Unsere Schule hat da aber auch faire Preise gemacht und abgesehen wenn das Buch noch recht neu war musste fast nie der volle Preis gezahlt werden

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Hallo,

das Zeugnis hat nichts mit den Lehrmitteln bzw. der Schulkantine zu tun und darf somit nicht einfach als Pfand eingesetzt werden.
Ein Zurückbehaltungsrecht gibt es nicht und entspringt dann eher dem Einfallsreichtum mancher Schulleiter.

Wir das Zeugnis nicht ausgegeben steht es einem frei dies über das Schulamt zu veranlassen, bzw. eine Aufsichtsbeschwerde gegen den Klassenlehrer bzw. Schulleitung ein zu reichen.

Landesschulrecht NRW:
"Jahreszeugnisse werden am letzten Tag vor den Sommerferien ausgehändigt, an Grundschulen im Laufe der letzten Unterrichtswoche."

Viel Gestaltungsfreiraum besteht also rein rechtlich nicht und dieser Text findet sich so oder in ähnlicher Form bundesweit.

Als Elternvertreter hätte der Rektor/in an mir in so einem Fall seine Freude gehabt.

Auf jeden Fall ist das so nicht rechtens. Die Schule muss ihre Forderungen halt anderweitig, ggf. zivilrechtlich geltend machen und dies gegen die Eltern und nicht auf dem Rücken des Kindes.

Grüße
tina

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Egal welches Bundesland....
vielleicht hilft diese Drohung einfach, das die Eltern auch die Bücher bezahlen, die "wissentlich" beschädigt worden sind.

Und wenn ich mir die Schulbücher meiner Kinder anschaue, weiß ich wie sie damit umgehen und ob evlt. eine Zahlung ansteht. Und wenn es vorher schon sooo kaputt war, würde ich es beim Empfang schriftlich niederlegen oder es gar nicht annehmen.

Unsere Schulbücher sind schon teils über 8 Hände gegangen und schauen immer noch normal gut aus. Wenn es so kaputt ist, das es weggeworfen werden muss, ist es für mich normal, das ich es komplett zahle.

Die Eltern tragen es hier auf den Rücken der Kinder aus!

Lisa

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In diesem Fall wurde das Buch nicht wissentlich kaputt gemacht, es ist wohl die Trinkflasche im Ranzen ausgelaufen, das Buch ist nun "wellig". Die Eltern wollen nicht den Neuwert des Buches ersetzen, da es schon von 6 Schülern benutzt wurde, sie wollen nur einen Teil ersetzen - da kann ich so gar nichts zu sagen.
Der Zettel, dass sie das Buch ersetzen sollen und der Betrag kam erst heute (vorletzter Schultag) und gleich mit der Drohung, dass sonst die Zeugnisausgabe verweigert wird, noch bevor die Eltern eine Möglichkeit hatten sich dazu zu äußern.
Bei einem anderen Kind standen noch 5, 50 euro Essensgeld aus und ihnen wurde das gleiche angedroht. Sie wollen das Geld natürlich zahlen, sind aber sauer, dass die Schule (in ihrem Fall sogar unnötig) Druck mit der Zeugnisausgabe macht.

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Hi,

wenn das Buch - auch gebraucht- npch soweit in Ordnung war, das es auch anderen Schülern noch zur Verfügung hätte stehen können, finde ich es auch faire, den Neuwertt zu berechnen.
Nicht umsonst, muss man in Bayern kein Büchergeld zahlen....in anderen Bundesländern müssen alle Bücher privat gekauft werden.

Und eine Fasche ausgelaufen....blöde gelaufen.

Und wie schon geschrieben, die Lehrer kennen allg. die Wtern, das nach den Sommerferien wohl auch selten bezahlt wird. Die wollen das Jahr abschließen und fertig.

Und auch wenn das eine mit dem anderen nichts zu tun hat....das ist in der Schule selten der Fall. Da kann man vorher in der Erziehung noch so gut gewesen sein, in der Schule schüttelt man oft den Kopf, welche Strafen dort gefunden werden, über Verhalten der Lehrer und dem pädagogischem Feingefühl#schock

lisa

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Hi,

nachdem es hier in By morgen Zeugnisse gibt, geh ich davon aus, dass ihr auch in By lebt. Nein, die Schule hat kein Recht darauf, ein Zeugnis zurückzuhalten. Es muss herausgegeben werden. Aber die Bücher / das Buch muss einfach auch erstattet bzw. teilerstattet werden. Normalerweise gibt es an jeder Schule diesen Büchercheck am Jahresanfang und da wird eingetragen, in welchem Zustand sich das Buch befindet. Und dann kann man festlegen, wie hoch die Kosten für dieses Buch sind.
LG Mimi

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Richtig, in Bayern.
Die Eltern haben heute einen Zettel bekommen, dass das Buch ganz erstattet werden muss (es war Wasser darauf ausgelaufen und das Buch ist nun wellig), gleich mit der Androhung, dass es sonst für ihr Kind kein Zeugnis gibt.
Die Eltern wollen es nur teilerstatten, dazu kann ich mich nicht äußern, ich finde nur, es ist nicht die richtige Maßnahme, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

Danke dir!

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Also ich wäre auch der MEinung das bei einem neuen Buch der Wert von NEU zu ersetzen ist. Ein Buch das schon durch 6 Hände ging ist nicht mehr neu also Zeitwert. Die Schule will sich hier wohl bereichern? Und ehrlich gesagt würde ich dann auch streiken!

Ela

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Ich lebe auch in Bayern - und ja, ich kenne es auch so, dass das Zeugnis zurückbehalten werden kann, wenn noch irgendetwas aussteht. Das war schon zu meiner Schulzeit Usus. Seid ihr anderen Euch wirklich sicher, dass das rechtlich unzulässig ist? (Ob das eine doofe Regelung ist oder nicht ist ja eine andere Frage). Da würde ich mich nochmal erkundigen...

Gruß, evi

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Hi,

seit 2008 müssen Zeugnisse herausgegeben werden. Alles andere ist rechtlich nicht zulässig. LG Mimi, Lehrerin in By

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Hallo,

ja, ich bin mir ganz sicher. Das Thema hatten wir erst heute bei der Dienstbesprechung.

LG,
delfinchen

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Hallo,
Das Rueckbehaltungsrecht des BGB greift hier nicht. Das Rueckbehaltungsrecht des VSO wurde schon 2008(?) aufgehoben. Das Kind MUSS also morgen sein Zeugnis bekommen. Aber der morgige Tag ist lang.