Wohnung in Stadt - Einschulung im Dorf, Frage dazu

Huhu,

Geht um ne Freundin. Soll mal was für sie fragen.

Folgendes. Ihr Kind kommt nächstes Jahr zur Schule. Sie wohnt in der Stadt. Die Woche über ist sie auf Dorf bei ihrem Freund. Ihr kind geht dort auch zur Kita. Von dort aus fährt sie auch zur Arbeit, da sie zeitlich sonst nicht aus Stadt zur Arbeit käme.

Hat sie eine Möglichkeit das Kind im Dorf einzuschulen? Es wohnt dort ja nicht. Welche Gesetze wegen schulzuweisung gibt es die zu beachten wären? Kann man sich gegen wehren?

In der Stadt kann er nicht gehen, weil wie gesagt es sich nicht mit der Arbeit vereinen lässt. Der Job wäre dann weg.

LG guppy

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Ich habe jetzt nicht geschaut, wo ihr wohnt, aber in Bayern kann man einen Gastschulantrag stellen, wenn das Kind bei einer anderen als der Sprengelschule eine Kita besucht.

Einfach mal bei der Dorfschule anrufen, würde ich sagen.

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Brandenburg wäre das.

Und wenn der gastantrag genehmigt wird bei der dorfschule, muss die Stadt das dann akzeptieren? Oder können sie zwingen, in Stadt einzuschulen?

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Nein, der Antrag muss nicht genehmigt werden. Ist ja mit allen Anträgen so, dass man sie stellen kann, was aber noch nicht heißt, dass er auch "durch kommt".

Unterliegt euer Bezirk der Sprengelpflicht, kann man gezwungen werden, die Sprengelschule zu besuchen.

Warum zieht deine FReundin nicht zu ihrem Freund, wenn sie wochentags eh dort ist?
SIe kann ja ihren ERstwohnsitz dort melden und den Zweitwohnsitz in der Stadt behalten, dann wäre das alles gar kein Thema.

LG,
delfinchen

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Ich bin mir ziemlich sicher, dass man es hier bei uns so machen könnte, dass deine Freundin sich ummeldet und den WOhnsitz des Freundes als 1. Wohnsitz angibt.

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Wo fühlt sich das Kind denn zu Hause?

Wenn sie eh kaum in der Stadt ist warum nimmt sie nicht eine Wohnung auf dem Dorf?
Und wenn das mit dem Typen nicht klappt, Kind wieder ummelden?

Bei uns in der Gemeinde ( Bayern) ist es so, dass der Buss zur nächsten Schule umsonst ist, alles weitere muss selber bezahlt werden, bzw. teils ist die Beförderung von Grundschülern in anderen Bussen ( reiner Hauptschulbus) verboten.
Anmelden könnte ich sie unterschiedlich wobei die Schule aus dem Einzugsgebiet zusagen muss. Das Kind muss auch auf der nächsten Schule " angemeldet" werden und dort alle Tests machen und dann kann es in die andere Schule " übergesiedelt" werden.

lisa

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Sie hat bei ihm auf Dorf gewohnt. Es ging schief und daher ist sie weg in die Stadt gezogen. Wegen Arbeit ist sie woche über da. Am WE ist sie zu Haus alleine mit Kind. Sie sind aber wieder zusammen.

Kind fühlt sich im Dorf zu Hause, kennt Stadt kaum. Lg

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Hallo,

gibt es dort freie Schulwahl?

ALos bei uns wäre es kein Problem.

LG
donaldine1

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Es gibt zwei Regelungen:

Entweder es gibt freie Schulwahl, dann darf das Kind in die Schule der Wahl (wenn es dort angenommen wird).

Oder es gibt Schulbezirke. In dem Fall muss ein Gastschulantrag gestellt werden. Diesem wird eine Begründung beigefügt. Die besten Chancen hat man mit einer Nachmittagsbetreuung, z. B. Tagesmutter, Hort oder Oma und Opa.