Rückstellung vom Schulbesuch in Brandenburg

Schönen guten Abend und noch ein gesundes neues Jahr euch allen.

Hat hier jemand Erfahrung mit dem Rückstellungsprozedere in Brandenburg?

Unser Sohn würde im August diesen Jahres 6 und 3 Wochen vorher als Muss-Kind eingeschult (Geburtstag 22.8., Einschulung 3.8.). Er ist ein kluger Junge, sprachgewandt, motorisch fit, kreativ, aber im emotionalen Bereich noch nicht schulreif. Er reagiert auf Misserfolge mit Wutanfällen und kann sich nur schwer wieder einkriegen. Das war schonmal besser, aber zur Zeit ist er enorm anstrengend.

Auch reagiert er auf Anweisungen oft nur nach mehrmaliger persönlicher Ansprache und kann sich nur schwer von seiner aktuellen beschäftigung lösen, um sich unliebsameren Aufgaben zuzuwenden (z.B. Mahlzeiten, aufräumen). Auch das provoziert Wutanfälle oder zumindest Trotzverhalten.

Sowohl wir als auch seine Erzieherin in der Kita sind uns unschlüssig, vielleicht kommt ja noch der Entwicklungsschub? Vielleicht kriegen wir bis August ein bisschen die Kurve, damit er sich nicht immer selbst im Weg steht, aber wenn nicht?

Bin eigentlich kein Freund von "gönn dem Kind noch ein Jahr Kindheit", da ich nicht davon ausgehe, dass die Kindheit mit der Schule vorbei ist. Auch halte ich es keineswegs für schädlich, wenn man ein paar Anforderungen an ein Kind stellt.

Derzeit tendieren wir aber doch eher zur Rückstellung. Die Großtante meines Sohnes ist eine sehr erfahrene Kinderkrankenschwester und macht in einer Kinderarztpraxis die Us, auch sie fand sein Verhalten während unsere letzten Besuchs noch nicht schulreif, was jetzt letztendlich den Ausschlag gab, uns mit dem Gedanken anzufreunden.

Wir haben ihn im Dezember ordnungsgemäß für den Schulbesuch angemeldet. Seine Schuluntersuchung hat er Anfang April, seine U9 nächste Woche. Körperlich sollte es aber keine Probleme geben, es sei denn seine Größe wird als Hinderungsgrund angesehen (ca. 104 cm, wenn ich großzügig messe).

Weiß jemand, bis wann und wo ich die Rückstellung beantragen müsste? Beim Schulleiter oder Schulamt? Formlos?

LG

camille

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In Niedersachsen ist es so das das Kind erstmal bei der Schuluntersuchung durchfallen muss. Besteht es den Test ist eine Rückstellung kaum möglich.

Dann benötigst du einen Bericht vom Kindergarten. Wenn nötig von Ärztin bzw. Fachärzten oder Psychologen. Je nachdem warum eine Rückstellung statt finden soll.

Der Antrag muss beim Direktor gestellt werden. Nur er entscheidet ob das Kind eingeschult wird oder nicht.

LG Ina

2

Hallo,

mein Sohn ist am 30.08. geboren und letztes Jahr als Muss-Kind eingeschult worden.
Im letzten halben Jahr vor der Einschulung hat er noch mal einen großen Entwicklungssprung gemacht, gerade was die emotionale Reife und die Selbständigkeit angeht. Vielleicht wartet ihr einfach noch etwas ab.
Das mit der Rückstellung ist in jedem Bundesland anders geregelt, in Bayern kann man noch bis zum 30.09. spätestens einen Antrag auf Rückstellung beantragen (also wenn das Kind schon in die Schule geht).

LG

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Hallo,

ich kann nur für Berlin sprechen....

Die Schulanmeldung mußten wir auch machen. Der Antrag auf Rückstellung ging ans Schulamt. Ich hatte einen formlosen Antrag gestellt. Allerdings habe ich gleich Gutachen (SPZ) bzw. Empfehlungen (Kinderarzt und Kindergarten) beigelegt.

Das hatten wir entsprechend schon vorher in Gang gesetzt.
Allerdings mußte in Berlin dann auch gleichzeitig im letzten Kindergartenjahr (sollte der Rückstellung zugestimmt werden) eine Förderung erfolgen (I-Status mußte auch beantragt werden).

Vom Schulamt bekamen wir dann Termine bei diversen Stellen (auch wegen der Beantragung des Integrationsstatus), er mußte dann auch zur schulpsychologischen Untersuchung.

Bei uns war es auch kein Problem der körperlichen Entwicklung. Bei ihm war es teils emotional (hielt sich immer an die Kleinen, holte sich noch sehr viel Hilfe bei Erwachsenen bzw. weinte schnell, statt Dinge zu klären).

Versuche auf jeden Fall eine Rückstellung. Bei uns hat es geklappt und es war super. Er hat im lezten Kindergartenjahr so viele Fortschritte gemacht und der Schulstart im September war einfach für ihn.

LG

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Hallo Camille,

wir haben unseren Sohn in Brandenburg zurückstellen lassen und ich kann Dir sagen, es ist schwierig und man muss ein paar mehr Gründe darlegen.

Unser Sohn hatte mit 4 Jahren ein Jahr Ergo, mit 5 Frühförderung. Er war sehr unsruhig und hatte eine schlechte Konzentration und Motorik. Er war dann bei der Schuluntersuchung und man wollte ihn nicht zurückstellen lassen, hat mit allen Mitteln versucht, ihn schulfähig zu erklären. Er schnitt in der Schuluntersuchung nicht gut ab und man riet mir dann sogar zu einer Förderschule.

Dann kam die Schuluntersuchung in der Schule, er machte prima mit, alles klappte sehr gut und die Schulleitung verstand auch nicht warum wir ihn nicht einschulen wollten. Normalerweise braucht man ein ärztliches Gutachten, dass dem Kind irgendwelche Gründe bescheinigt, die für eine Schulrückstellung sprechen.

Wir haben letztentlich über die Schulleitung die Rückstellung erreicht, dort haben wir Eltern einen Antrag gestellt und eine Bescheinigung der Frühförderstelle und der Kita beigelegt, die auch eine Empfehlung auf Rückstellung ausgestellt hatten. Die Schulleitung hätte dem aber nicht zustimmen müssen.

Inzwischen wohnen wir nicht mehr in Brandenburg. Nein, wir sind ganz weit weg gezogen und ich habe die Entscheidung nicht bereut. Unser Sohn ist inzwischen 9 Jahre und besucht eine Regelschule. Die Probleme von damals sind nicht mehr verhanden. Allerdings hat er eine Lese-Rechtschreibschwäche und wir haben auch damit so unsere Probleme in der Schule. Allerdings haben hier in Baden-Württemberg die Eltern ein viel größeres Mitspracherecht.

Du kannst eine Rückstellung beantragen und deine Bedenken äussern, die Schule wird letztentlich darüber entscheiden, ob sie das genehmigt oder nicht. Viel Erfolg dabei!

Liebe Grüße

Carola

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Vielen Dank für deine Antwort.

Auch den anderen danke ich nachträglich noch für die Beiträge.