Ab wann dürfen Kinder selbständig irgendwo hin geschickt werden

Hallo!

Es geht um folgenden Fall:

Die Klasse meiner Tochter (12 Jahre, 7. Klasse) sollte an einer Suchtprävention teilnehmen. Dazu wurden die Schüler in 2 Gruppen unterteilt und sollten selbständig von zu Hause aus dorthin fahren (in der Innenstadt, mit öffentlichen Verkehrsmitteln ca. 1/2 - 3/4 Std. von der Schule entfernt). Eine Einverständniserklärung der Eltern wurde nicht eingefordert, es gab nichtmal einen offiziellen Info-Zettel, nur ein Zweizeiler im Hausaufgaben-Heft. Meine Tochter war in der 2. Gruppe, als sie ankam, war kein Lehrer mehr vor Ort, der die Kinder in Empfang genommen oder die Anwesenheit kontrolliert hätte. Die Veranstaltung dauerte 2 Stunden, danach konnten sie wieder nach Hause (oder wohin auch immer) fahren.

Jetzt frage ich mich: Darf das so sein? Zudem wurde den Kindern auch noch eine falsche Straße genannt (es war in Wirklichkeit in der Nebenstraße) und keine Haus-Nr., die Tafelzeichnung war auch nicht korrekt (Gebäude auf der falschen Seite eingezeichnet). 3 Kinder hatten sich verlaufen, haben dann Klassenkameraden auf dem Handy angerufen, die haben sie dann gesucht und gelotst.

Ich bin ganz bestimmt keine Glucke, mein Kind legt in der Freizeit auch viele Wege allein zurück und ist sehr selbständig, aber in Anbetracht dessen, dass die in der Mittagspause nichtmal das Schulgelände verlassen dürfen, um sich was zu Essen zu kaufen, finde ich das schon sehr merkwürdig, was da abgelaufen ist #kratz

Sagt mir mal bitte eure Meinungen dazu, ob ich mich grundlos aufrege.

VG
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1

Hi,

ich würde das in der Schule ansprechen.

Warum? Während der Schulzeit hat die Schule die Aufsichtspflicht - auch bei "außerschulischen" Pflichtveranstaltungen. Also hätte hier ein Lehrer die Kinder schon auf der Fahrt begleiten müssen. So hat die Schule sich einer Aufsichtspflichtverletzung "schuldig gemacht".

Natürlich sind die Kinder in dem Alter selbständig, aber so, wie von Dir geschildert, geht es mMn gar nicht.

Da mag ich mir nicht vorstellen, was gewesen wäre, wenn z.B. ein Kind verloren gegangen wäre oder einen Unfall gehabt hätte...

Guß
Kim

6

Danke dir für das Stichwort "Aufsichtspflicht bei außerschulischen Veranstaltungen", jetzt hatte ich einen Begriff, nach dem ich googlen konnte. Ich habe folgendes gefunden:

"Bei Schülern der Sekundarstufe I genügt es, dass den Eltern das Vorhaben schriftlich bekannt gegeben wird und diese nicht widersprechen."

Dies ist mit der Notiz im Heft ja geschehen, auch wenn dort die falsche Adresse und weder die Uhrzeit noch die Dauer angegeben waren...

Was mich echt aufgeregt hat, dass kein Lehrer vor Ort war. Na ja, ich habe mir meine Meinung über die Schule eh gebildet, das war nur ein Fall von vielen, über die ich mich täglich aufrege.

Danke dir für deine Meinung

VG

2

hallo!
nicht okay war, dass sowenig auf die richtigkeit und vollständigkeit der adresse wert gelegt worden war - auf der anderen seite, wenn von den 25 (?) kindern 22 den weg richtig gefunden haben, kann die zeichnung / adresse ja nicht sooo verkehrt gewesen sein.
ich denke schon, dass 12jährige in der lage sein sollten, so einen weg zu meistern und kleine probleme selbst zu bewältigen (auch ohne handy). ich sehe die eltern da in der pflicht, solche wege zu üben, zu besprechen, was in solchen fällen gemacht werden sollte, an wen man sich wenden könnte etc.
ich denke, du musst dich nicht so sehr aufregen, wir sprechen ja nicht von 6jährigen, sondern von 12jährigen.
lg

4

Bei meiner Tochter habe ich auch nicht das große Problem gesehen, ich weiß, das sie sowas schafft, aber es gibt in der Klasse viele Kinder, die z.B. in der Freizeit noch nicht alleine los dürfen...

Dass die anderen es gefunden haben, lag z.T. daran, dass viele gefahren wurden (wo die Mütter nicht arbeiten) oder eben zu Hause nochmal den Weg erklärt bekommen haben (wir haben auch zusammen auf der Karte nachgesehen).

Hm, aber vielleicht hast du Recht, vielleicht war das auch nur der berühmte Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringt bei mir. Ich hab eh nen Hals auf diese Schule...

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***aber es gibt in der Klasse viele Kinder, die z.B. in der Freizeit noch nicht alleine los dürfen...***

#rofl#rofl#rofl

Sorry, dass ich lache. Aber das ist doch wohl hoffentlich nicht dein Ernst!? #gruebel

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Ich denke, mit 12 Jahren kann man das seinem Kind schon zutrauen #augen

7

Den #contra und den #augen hättest du dir sparen können! Wo habe ich geschrieben, dass ich meinem Kind das nicht zutraue? Ich traue ihr auch zu, sich in der Mittagspause was zu Essen zu holen, trotzdem ist es lt. Schulleitung verboten.

8

Tust Du nicht, sonst würdest Du Dich nicht so aufregen. Mensch, die Kinder sind 12!!! keine 6 oder 7 mehr

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Ähm, also auch wenn ich damit jetzt allein da stehe, aber ich finde durchaus, dass man das 12jährigen wohl zutrauen kann... #schwitz Und offenbar wussten sie sich ja zu helfen, auch davon würde ich bei 12jährigen einfach mal ausgehen...

LG

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Natürlich kann man das einem 12-Jährigen zutrauen, aber es geht nicht nur darum.
Es ist auch eine versicherungstechnische Angelegenheit - wer haftet, wenn auf dem Weg dorthin etwas passiert?
Meines Wissens bedarf es bei unbeaufsichtigten Fahrten zumindest die schriftliche Einwillung der Eltern.

LG

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nöö, die Eltern müssen nur informiert werden und wenn sie nicht widersprechen dann ist es genehmigt!

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9

Hallo,

ich finde, es geht hier nicht nur darum, ob man das einem 12-Jährigen zutrauen kann (ich bin auch der Meinung, dass man das in dem Alter zutrauen kann), aber es ist ja auch versichnungstechnische Angelegenheit.
Bei unbeaufsichtigten Fahrten ist meines Wissens eine vorherige schriftliche Einwilligung der Eltern nötig.

LG

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Davon bin ich auch immer ausgegangen, aber ich habe inzwischen gefunden, dass ich falsch lag:

"Bei Schülern der Sekundarstufe I genügt es, dass den Eltern das Vorhaben schriftlich bekannt gegeben wird und diese nicht widersprechen"

Wieder was dazugelernt #aha

VG

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Ich auch :-).

15

Also versicherungstechnisch wird es zwischen "Mittagspausen" und einem "nachmittaglichen Treffpunkt in der Innenstadt" gigantische Unterschiede geben, weil die Unfallfahrscheinlichkeit in der Mittagspause siginfikant höher ist (viele Kinder auf einen Haufen, alle aufgedreht, viele unvorsichtig und mit vielen Gedanken im Kopf, die sich einfach viel weniger auf Gefahren konzentrieren (können), am rumalbern/rumblöden/rumschubsten, noch mal schnell zum Kiosk rennen, weil in 5 Minuten ja schon Mathematik ist, mal quer über die Straße zum Klassenkameraden rufen, damit der mal schnell blind über die Straße rennt etc.), als bei einem nachmittaglichen Treffen irgendwo in der Innenstadt.

Letzteres fällt einfach unter das allgemeine Lebensrisiko (das haben Sie bei jedem 12-Jährigen, den Sie alleine irgendwo hinfahren lassen). Das heißt ... passiert in der Mittagspause etwas, weil ein Kind unbeaufsichtigt den Schulhof verlassen hat, werden Sie da auch bei einem 12-Jährigen noch ganz zwangsläufig eine Aufsichtspflichtverletzung (und somit - in erster Linie - einen Haftungsgrund) feststellen ... weil die Unfallgefahr in diesem Moment viel viel höher ist (also hier viel mehr Aufsicht erforderlich ist, diese bekannte Gefahr zu vermeiden), als, wenn das Kind z.B. zum Sportverin fährt. Sie werden in dem Alter aber - bei einem durchschnittlichen Kind - keine Aufsichtspflichtverletzung mehr feststellen können, wenn es alleine einen üblichen Weg zurücklegt. Dann kann zwar immer noch etwas passieren - nur - dass ist dann keine Verletzung der Aufsichtspflicht, sondern ein ganz allgemeines Risiko.

Klar kann man jetzt behaupten: Wäre dieses Kind nicht schulpflichtig und müsste es nicht an dieser pflichtveranstaltung teilnehmen, gäbe es gar kein Risiko. Andererseits ... das ist Schule und ... wenn Ihnen als Mutter dieses allgemeine Lebensrisiko zu hoch gewesen wäre, hätten Sie Ihre Tochter da entweder hingebracht oder einfach nicht alleine hinfahren lassen und ihrer Tochter für den nächsten Tag eine Notiz an die Lehrerin mitgegeben, dass Ihre Tochter an dieser Veranstaltung leider nicht teilnehmen konnte, da es ihnen organisatorisch so kurzfristig leider nicht mehr möglich war, ihre Tochter dort irgendwie sicher hinzubefördern und eine Interessenabwägung ergeben hat, dass die Gesundheit und Unversehrtheit ihrer Tochter ihnen wichtiger war, als Ihnen das Risiko, dass sie einmal süchtig werden könnte, wahrscheinlich erscheint.

Das meint der Gesetzgeber, wenn er bei der Schulpflicht von einer regelmäßigen Teilnahme spricht: Damit ist mit Nichten ein "Das Kind muss, koste es, was es wolle - und selbst, wenn das AKW im Nachbarsort einen ABC Alarm ausgelöst hat - durch einen Hagelsturm und Orkanböhen an eine Nachmittagsveranstaltung teilnehmen, obwohl es im Rollstohl sitzt und der Pfleger gerade einen Herzinfarkt erlitten hat" gemeint. Sie werden immer wieder die Situation haben, dass sie ihrer Tochter mal sagen müssen: "Nein, mir ist das zu gefährlich, dass du alleine mit deinem Freund nach Paris fliegst, nur um dort zu frühstücken ... du bist erst 12 Jahre alt und das möchte ich noch nicht." Das ist einfach ihre Erziehungskompetenz ... der Schulpflichtigkeit eines Kindes steht dem absolut nichts entgegen. So ist das einfach, wenn Grundrechte mit einander kollidieren ... man macht eine Interessensabwägung, welches Interesse mehr wiegt ... und niemand wird Ihnen sagen, dass die körperliche Unversehrtheit Ihrer Tochter weniger wert ist, als eine nachmittagliche Schulpflichtveranstaltung, die sie jetzt - kurzfristig - einfach nicht mehr einplanen konnten. Also ja - ich finde, diesbezüglich regen Sie sich schon grundlos auf.

Schon aber würde ich mich darüber aufregen, wenn man meinem Sohn sagt, dass er Nachmittags irgendwo hinkommen soll und der Ort unauffindbar ist, weil er völlig falsch beschrieben ist. Andererseits finde ich schon, dass 12-13-Jährige Kinder auch damit nicht mehr überfordert sein sollten ... trotzdem muss einem das aber nicht davon abhalten, sich darüber trotzdem aufregen zu können :-p Würde mir genau so gehen, dass ich da denke :-[ - was für 'ne bescheuerte Lehrerin.

24

Es ging ja gar nicht darum, dass ich sie da nicht hin lassen wollte. Ich weiß, dass meine Tochter das kann und hatte bei ihr da keine Bedenken. Was mich aufgeregt hat, war dieses Hin- und Her mit der Adresse und der mangelnde Informationsfluss. Das war aber auch nur ein Thema von vielen, die mich die letzte Zeit auf die Palme bringen. Jeden Tag ist irgendwas mit dieser bl..... Schule.

Übrigens war das keine Nachmittagsveranstaltung, sondern vormittags - statt Unterricht. Auch so ein Thema, dass ewig was ausfällt: Alleine im November: Streik, Elternsprechtag (1,5 Tage), Schülersprechtag, Ausflug zur Schmetterlingsausstellung, Ausflug in die Altstadt, Suchtprävention, Lehrerin krank, Lehrerin auf Fortbildung, usw. Ja, wir wohnen in Bremen, es lebe PISA!

Jetzt höre ich lieber auf, sonst bekomme ich noch ein Magengeschwür!

VG#danke

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Hallo,

wenn man 12jährige allein losschickt, sollte man zumindest wissen, WO man sie hinschickt.

Gruß Marion

22

Genau DAS ist der Punkt!

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Hallo,

ich finde es bescheiden, dass die Kinder eine falsche Wegbeschreibung und Adresse bekommen haben. Auch bin ich der Meinung, ein Lehrer hätte vor Ort die Kinder wieder in Empfang nehmen müssen.

Aber ich finde, Kinder in dem Alter können durchaus alleine mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu einem bestimmten Zielort fahren. Wir mussten bei gutem Wetter auch zur Außensportanlage mit dem Linienbus fahren (ab der 5. Klasse) und zu Fuß zum Schwimmbad laufen. Da war unterwegs kein Lehrer dabei, denn die sind mit dem eigenen Auto gefahren.

Gruß
Sassi

23

Zur Außensportanlage gehen unsere auch immer alleine, aber da sind sie auch in der Gruppe unterwegs, nicht einzeln, und kennen den Weg.

Die Klassenlehrerin hat aber inzwischen eingesehen, dass der Informationsfluß nicht toll war.

VG

19

Ich finde eine Nachricht an die Eltern wäre schon richtig gewesen. Irgendwie haben die Kinder es immerhin geschafft. Aber ich denke schon die Schule hat eine Aufsichtspflicht und muss die Eltern über solche Aktionen vorher informieren.

Auf der anderen Seite war ich mit 13 Jahren (7 Klasse) mit meinem Französichkurs von der Schule aus 10 Tage auf Austauschfahrt in Frankreich. Da bin ich dann auch alleine rumgelaufen und habe mich dann auch verlaufen. In einem fremden Land, die Sprache konnte ich zu diesem Zeitpunkt auch nicht besonders.

LG

Carola

20

Danke dir für deine Antwort. Die Klassenlehrerin hat inzwischen eingesehen, dass der Informationsfluss nicht der Beste war.

Unsere Tochter war letztes Jahr auch 12 Tage auf Austausch in Finnland, aber das war eine freiwillige Teilnahme, ich denke, das ist etwas ganz anderes.

VG