Elterngeldantrag Vater

Hallo zusammen, ich möchte für den 7. und 8. Lebensmonat meiner Tochter Elterngeld beantragen (meine Frau bezieht bereits seit Geburt Elterngeld) und habe zwei Fragen dazu. Die Original-Geburtsbescheinigung habe ich ja nicht mehr, da meine Frau die schon eingereicht hat. Also liegt die doch vor. Wie ist es mit den Lohnabrechnungen? Gelten da wirklich die 12 Monate vor Geburt obwohl ich ja erst 7 Monate nach Geburt Elterngeld beziehen werde?

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Genau, die Geburtsbescheinigung benötigt die Elterngeldstelle nicht mehr.

Es sind immer die 12 Monate vor der Geburt relevant, es spielt keine Rolle, wann du das Elterngeld beantragst