Frage zur Unterhaltszahlung

Guten Morgen

Meine Tochter wird am 20. Dezember 18 Jahre alt. Die Kindesmutter hat trotz der vielen Gerichtsverhandlungen Sorgerecht/Kindesentziehung/Umgangsrecht und da sie weit von mir entfernt wohnt jeglichen Kontakt zu meiner Tochter zerstört. Meine Tochter will mit mir auch nichts mehr zu tun haben. Meine Tochter lebt bei der Mutter.

Ich habe auch keine Informationen über meine Tochter, ob sie eine Ausbildung macht u.s.w.

Ich bin im öffentlicher Dienst Handwerker und zahle/zahlte immer meinen Unterhalt.

Die Mutter war bislang arbeitslos und durch Zufall habe ich im Internet gefunden das die Kindesmutter vor 3 Jahren eine psychologische Privatpraxis wohl von Zuhause eröffnet hat. Es sieht so aus, das sie diese als Nebentätigkeit nutzt, da nur Selbstzahler erwünscht sind und nicht mit privaten oder gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet wird. Eine Steuernummer im Impressum ihrer Homepage finde ich auch nicht. Also wird sie noch vom Arbeitsamt Geld beziehen.

Ich zahlte bislang pro Monat 405 Euro Kindesunterhalt.


Da beide Elternteile, wenn das Kind 18 Jahre alt geworden ist, Unterhalt für das Kind zahlen müssen und ich ganz stark davon ausgehe, dass von der Kindesmutter nichts zu holen ist.

1 Frage: Laut der neuen Düsseldorfer Tabelle 2021 muss ich jetzt für mein 18-jähriges Kind 600 Euro pro Monat bezahlen und so wie ich es verstanden habe, wird das Kindergeld in Höhe von 219 Euro abgezogen, weil meine Tochter 18 Jahre alt ist. Also hätte ich dann nur noch 381 Euro zu zahlen?

Da die Situation mit der Kindesmutter und meiner Tochter ohnehin schon schwierig ist, möchte ich dezent Informationen einholen. Ich zahle selbstverständlich weiter wie gehabt meinen Kindes-Unterhalt und stelle die Zahlung jetzt nicht ein und haue verbal auf die Pauke. Mir geht es nur um die Informationen, was ja mein Recht ist und das dezent. Irgendwann kommt meine Tochter mal zu mir.

Wo kann ich nachfragen lassen, ob sich meine Tochter z.B. in einer Ausbildung befindet oder ein Abi anstrebt. Oder sie vielleicht sogar Vollzeit arbeiten möchte.

Wie kann ich beim Finanzamt Informationen über die Kindesmutter einholen. Siehe angegebenes Einkommen beim Finanzamt. Wo frage ich am besten nach?

Wo kann ich beim Arbeitsamt nachfragen, ob die Kindesmutter noch finanzielle Unterstützung bezieht?

Kann mir einer einen guten Anwalt in Berlin empfehlen der für Unterhalt zuständig ist.

Es wäre nett, wenn Ihr mir weiterhelfen könnt.

Mit freundlichen Grüßen

Heiko

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Ab 18 muss die Tochter sich selber um ihren Unterhalt kümmern. Die Mutter ist da raus.
Auch würde ich an deiner Stelle den Unterhalt an sie selber überweisen. Denn ihr steht er zu. Sonst kann. Sie ihn von dir nochmal fordern.
Das Kindergeld darfst du voll abziehen, ja.

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Moin,

um Informationen über deine Tochter zu bekommen, würde ich dem Jugendamt auf die Füße treten! Die müssten sie dir eigentlich liefern können.

Aber was die finanziellen Informationen deiner Ex angeht, sehe ich nur den Weg über einen Anwalt. Da hat man sonst kaum eine Chance.

Zur 1 Frage: Schaue doch mal in die Düsseldorfer Tabelle und scrolle nach ganz unten, da steht dann was du zahlen musst, da musst du nichts rechnen. Und schaue am besten gleich in die Düsseldorfer Tabelle 2021 ;-)


Gruß

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Ab 18 ist das ja raus. Auch dürfen die gar keine Auskunft geben!

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Falsch. Ab 18 wird ganz anders gerechnet!

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Deine Rechnung ist richtig, sofern Deine Tochter eine Ausbildung macht und ihr Kindergeld selbst erhält.

Du musst sie anschreiben und sie auffordern, Dir ihre Einkünfte bzw. Ausbildungssituation zu schildern.

Du kannst natürlich gar nicht an Einkommensinfos über die Mutter kommen, das wäre ja noch schöner... Sie ist dem Kind ebenso zum Unterhalt verpflichtet wie Du, aber ihre finanzielle Situation tangiert die Berechnung Deines Unterhalts überhaupt nicht.

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Die tangiert insofern als dass beide Elternteile den Unterhalt anteilig nach ihrem Einkommen zahlen ab Volljährigkeit.

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Doch, da der evtl Unterhalt aus beiden Gehältern anteilmässig zu zahlen ist.
Das Kindergeld wird auf den Unterhalt komplett angerechnet, das steht ab 18 dem Kind zu.

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Ersteinmal ist es ziemlich unmöglich die Unterhaltszahlungen weiterlaufen zu lassen, wenn man so gar keinen Kontakt hat. Ab dem 18. Geburtstag gehen die nämlich ans Kind. Hast du die Kontonummer des Kindes?

Ansonsten würde ich Kontakt zum Jugendamt aufnehmen. Erkläre denen dass du durchaus gewillt bist, auch pünktlich weiter Unterhalt zu zahlen an dein Kind, nur leider hat dein Kind bisher vollkommen versäumt, dich darüber zu informieren, wieviel Unterhalt ihm denn zusteht. Du möchtest in diesem Zusammenhang darüber informiert werden, was dein Kind aktuell macht und wie seine weitere Lebensplanung aussieht (Schule, Ausbildung, Studium,...). Selbstverständlich muss, falls d in Kind überhaupt noch unterhaltsberechtigt ist, auch seine eigenen Einkünfte und die der Mutter berücksichtigt werden.

Du gehst davon aus, dass du noch unterhaltspflichtig bist. Kann gut sein, dein Kind macht seit es 16 ist eine Ausbildung und ist schon lange nicht mehr unterhaltsberechtigt.

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Wenn kein Unterhaltstitel vorliegt, der den UH über das 18.LJ regelt, würde ich die Unterhaltszahlungen einstellen und abwarten, ob und mit welchen die Tochter (!) auf Dich zukommt.
Bei den üblichen Unterhaltstitel ist der UH nur bis zur Vollendung des 18.LJ geregelt. Das müsste auch die Mutter wissen .
Wenn bis dato keine Forderungen ab 20.12. an Dich gestellt wurden,würde ich an Deiner Stelle davon ausgehen, dass Deine Tochter keinen Unterhalt geltend machen will.

LG