Essensgeld vom Kindesunterhalt abziehen

Hallo zusammen,


ich bin seit mehr als zwei Jahren getrennt und zahle den MIndesunterhalt für drei Kinder, ca. 1000 Euro.


Ursprünglich hatten wir den Umgang so geregelt: Die Kinder sind jeden Mittwoch von 15.30 bis 19 Uhr bei mir und jedes zweite Wochenende von Fr 17 Uhr bis Sonntag 18 Uhr.

Da der Mutter meiner Kinder das zu wenig war und ich selber gerne Zeit mit meinen Kindern verbringe, haben wir uns testweise darauf verständigt, dass die Kinder von Mi auf Do und jedes zweite Wochenende auch von So auf Mo bei mir schlafen. Pro Monat kommen somit 6 Übernachtungen hinzu.

Meine Lebenshaltungskosten sind so hoch, dass mir am Ende des Monats kein Geld für Rücklagen bleibt, zum Beispiel für Urlaub. Also habe ich meine Exfrau aufgefordert, mir monatlich 40 Euro Essensgeld zu überweisen. Andernfalls müssten wir zurück zur ursprünglichen Regelung, also 6 Übernachtungen (und damit sind ja auch Mahlzeiten verbunden) weniger pro Monat.

Meine Exfrau reagiert auf diese Forderung nicht. Ich habe daher jetzt vor, meine monatliche Unterhaltszahlung eigenmächtig um 40 Euro zu kürzen. Dass das rechtlich problematisch ist, ist mir bewusst. Aber mein Kalkül ist, dass sie das hinnehmen wird, weil sie ansonsten weniger Zeit für sich hat.

Was sagt ihr dazu?

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Hallo
da Du von deinem zahlenden Unterhalt das halbe Kindergeld ja quasi erhälst gleicht sich das mit dem Essensgeld aus.
Sprich hier ist nichts abzuziehen
Gruß

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Das Kindergeld ist kein Essensgeld, sondern eine Steuerrückerstattung.

Beim erweiterten Umgang darf man tatsächlich Einsparungen der Mutter beim Unterhalt abziehen - der Kostenpunkt Essensgeld ist also begründet.

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Wann sieht die Mutter denn ihre Kinder? An jeden Wochenende sind sie bei dir. Mal von Freitag bis Sonntag, mal von Sonntag bis Montag. Dazu kommt wöchentlich eine Übernachtung.

Du musst genau rechnen. Wenn du mehr als 10 Tage betreust, dann ist es ein erweiterter Umgang und du hast Anspruch auf Minderung. Wieviel das konkret ist, hängt nicht von deinen Ausgaben ab, sondern davon, wieviel die Mutter ganz konkret einspart (eben z.B. an Essen). Die Posten solltest du auflisten. Für praktisch Alles gibt es in diesem Land vom Finanzamt irgendwelche Pauschalen ... wenn man sich daran hält, liegt man selten falsch.

https://www.scheidung-online.de/unterhalt/unterhalt-bei-zeitlich-erweitertem-unterhalt/

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Erst bei mehr als 10 Tage im Monat hast du Anrecht auf Minderung. Frag vielleicht auch mal direkt beim Jugendamt nach und notier genau von wann bis wann deine Kinder bei dir sind.