Unterhaltsberechnung

Hallo!
Ich habe 3 Kinder : 1 Kind (14 ) aus einer vorehelichen Beziehung ,es besteht ein dynamischer Unterhaltstitel, 2 Kinder aus meiner Ehe ( 12 Jahre und 9 Monate)
Ich habe einen Stundenlohn von 12,50 Euro !Durch Schichtzuschläge und Überstunden komme ich auf Netto ca.1700 Euro. Nachdem mein jüngster Sohn geboren wurde habe ich beim Jugendamt eine Neuberechnung des Unterhaltes begehrt !Als Antwort bekam ich dass ich meinen beiden ehelichen Kindern nur bedingt barunterhaltspflichtig bin da sie in meinem Haushalt leben und ich sie mit der Mutter zusammen betreue. Der Barunterhalt ist somit hälftig von mir und hälftig von meiner Frau zu tragen, d.h. der aussereheliche Sohn bekommt weiterhin den gleichen Unterhalt von 333 Euro ,meinen beiden anderen Kindern stünde nur 128,50 dem Baby und 189,50Euro dem 12 jährigen zu.Meine Frau wollte nach 12 Monaten wieder arbeiten gehen aber nicht Vollzeit, sie hat auch noch einen Sohn aus erster Ehe der von Anfang an zu unserem Haushalt gehörte!Nach dieser Berechnung können wir uns die Teilzeit nicht leisten!Die Kosten für den Krippenplatz belaufen sich auf 200 Euro minimum und meinen Sohn aus erster Ehe hole ich jedes 2.Wochenende ( Hin - u. RÜCKTOUR 120 km jeweils Freitags und Sonntag).Ich habe mal mit einem Mitarbeiter vom JA gesprochen weil ich finde das klingt etwas ungerecht ,der meinte das ist alles richtig so , ein Rechtsanwalt würde uns nur abzocken er könnte an der Situation nichts ändern. Hat schonmal jemand von so einer Berechnung gehört? Wir sind ein Haushalt mit 3 Kindern , aller 14 Tage 4 ich ich finde die Berechnung nicht richtig! Danke für Eure Meinung.Liebe Grüsse

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Guten Abend,

ich bin wahrlich keine Expertin und kann dir nicht fundiert antworten... aber: bei nur 1.700€ Einkommen netto und nun 4 Unterhaltsberechtigten statt vorher zwei (schließlich zählt deine Frau nun auch dazu), kann ich mir im Leben nicht vorstellen, dass es keine Änderung für den Unterhalt des 1. Kindes gibt (korrigiert mich bitte, wenn ich total falsch liege!).

Dass ein JA-Mitarbeiter natürlich nicht will, dass das 1. Kind weniger Unterhalt bekommt ist klar. Sagen können sie daher viel. Und nur weil du mit den beiden anderen Kindern zusammen lebst, stehen sie dem 1. Kind nicht in irgendwelchen hinteren Rängen nach! Alle 3 haben den gleichen Rang, bekommen aber nur wegen ihres Alters unterschiedlich viel Geld.

Lass dich bitte bitte durch einen Anwalt beraten!!

Alles Gute dir,
Clara

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Danke

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Hallo

Das ist völliger Blödsinn, was der vom Ja sagt. Ob die Kinder bei dir leben oder nicht, sie stehen alle im gleichen Rang im Unterhalt, dem Alter entsprechend.
Das Kind deiner Frau spielt allerdings keine Rolle für dich.
Du bist 4 Personen zum Unterhalt verpflichtet. Normalerweise würdest du damit eine Stufe höher rutschen in der EInkommensstufe. Da du aber schon in der niedrigsten bist, geht das nicht.
Wenn man man der Tabelle geht müssten die beiden ältesten 379 Euro bekommen und dein Baby 257. Da du damit aber zum Mangelfall wirst und unter deinen Selbstbehalt(1080) rutscht, muss neu berechnen werden. Alle Kinder bekommen somit weniger Geld! Auch dein ältester!
Was aber passieren kann ist, das dein Selbestbehalt gesenkt werden kann, dadurch das du mit deiner Frau zusammenlebst und ihr dadurch einige KOsten spart. Das passiert dann, wenn dein Elternteil ein Magelfall ist und nicht den vollen Unterhalt leisten kann. Das kann aber nur ein Gericht.
Wende dich an einen Anwalt. Daurch das ein Titel besteht ist dies unbedingtberforderlich!

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