mutterschutz trotz sternenkind

Hi,
Ich hab da mal ne frage, weiß nur nich recht wie ich die richtig stellen soll.

Also ... eine bekannte von mir hat vor kurzen in der 23. Ssw entbunden. Der kleine hat es nicht geschafft... #heul

Wie is es jetzt danach? Ist sie trotzdem im mutterschutz oder nur krank geschrieben? Genau beantworten konnt sie mir das auch nich. Und ich will sie auch nich durchbohren, die sache is ja schon schlimm genug. Meiner meinung nach müsste sie dennoch im mutterschutz sei da sie ja schwanger war und entbunden hat. Oder?
Währe nett wenn ich ein paar hilfreiche antworten bekomme. Danke

3

Das Baby muss gelebt haben nach der Geburt. Wenn er schon vorher verstarb und unter 500 Gramm wog hat sie keinen Anspruch. Leider.

4

Naja, gelebt hat er schon so ne knappe stunde. Er hat auch eine geburts- und sterbeurkunde. War aber unter 500 gramm.
Hm...

5

Dann hat sie auch Anspruch darauf. Das Kind muss entweder 500g gehabt haben oder es muss ein herzschlag oder ein pulsieren der nabelschnur feststellbar gewesen sein. Im falle deiner Freundin hat das Kind gelebt, sie hat Anspruch auf mutterschutz und zwar auf den verlängerten von 18Wochen, da ihr Kind als fruehgeburt gilt. Und sie soll sich auch bitte nichts anderes von irgendwelchen kk-sachbearbeitern einreden lassen.

weiteren Kommentar laden
1

Hallo,

Tut mir sehr leid für sie.

Ich habe auch eine Freundin, die ihren Kleinen in der 23. Woche verloren hat.
Sie hatte Anspruch, weil er noch kurz gelebt hatte nach der Geburt.
Ihr wurde gesagt, daß sie nur deswegen den Anspruch hat.

Alles Gute

2

Das hab ich mir schon fast gedacht.
Danke für die schnelle antwort

7

Ich hatte nach der Geburt meiner Zwillis in der 21. SSW zwölf Wochen Mutterschutz. Ich hätte auch nicht gleich wieder arbeiten können. Man hat den Kopf nicht frei für den normalen Alltag. Ich hatte auch noch Arbeit mit viel Kundenkontakt und hätte die Fragen und Kommentare der Kunden nicht ertragen. Nach zwölf Wochen war es immer noch hart, aber nach ein paar Tagen hat man sich wieder eingelebt. Ich drücke deiner Freundin von Herzen die Daumen, daß sie alles einigermaßen verarbeiten kann und es tut mir von Herzen leid.

10

Danke, es hilft viel weiter :)

8

Huhu!

Ich habe letztes jahr in der 26.ssw meinen sohn still zur welt gebracht, er hat also nicht gelebt und ich hatte vollen anspruch auf Mutterschutz, auch die krankenkasse hat dazu gezahlt!

einfach bei ihrer Krankenkasse nachfragen

Liebe grüße

9

Ja, sie hat Mutterschutz, in jedem Fall. Und sie kann sich auch danach noch krank schreiben lassen, je nachdem ob ihr die Ablenkung in der Arbeit eher gut tut oder eben sie noch Ruhe haben will.