mutterschutz nach medizinischer Indikation???

Hallo ihr lieben Sternenkindermamis,
Viele von euch kennen Ja meine Geschichte.
Mein Sohn hatte anencephalie, worauf hin ein medizinisch indizierter Abbruch in der 18. SSW erfolgte.
Mein Sohn kam lebend zur Welt und starb Kurze Zeit später. :-(

Wer weiß ob mir mutterschutz zusteht? Im Internet finde ich unterschiedliche antworten hierzu :-(
Vielleicht hat eine von euch Ja Erfahrungen mit mutterschutz nach einem "Abbruch" gemacht und kann mir helfen?!
Will morgen zur Krankenkasse und will einigermaßen Vorbereitet sein.

Vlg gk

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Hallo,

schau mal unter schmetterlingskinder.de, da gibt es viele interessante und hilfreiche Infos.

Es tut mir leid, dass du dein Kind nicht behalten konntest #kerze.

GlG solskinn

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Vielen dank, Super Seite. Da steht, dass muschu bei med. Indikation nur bei Kindern über 500 gr. Bewilligt wird. Weißt du, ob damit leichtere lebendgeburten grundsätzlich ausgeschlossen sind oder meinen die evtl bei den 500 gr. Nur totgeborene?

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Guten Morgen,

ich habe deine Geschichte auch still mitverfolgt und mitgelitten!

Vor einer Woche kam im heute journal GENAU zu diesem Thema ein Bericht. Wenn du das

in der ZDF-Mediathek suchst, findest du es bestimmt dort. Wenn ich nachher mehr Zeit habe, versuche ich dir den Link zu senden.

Ich wünsch dir ganz viel Kraft #liebdrueck
Steffi

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Hier ist der Link:

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1883330/ZDF-heute-journal-vom-16.04.-%2528Gebaerden%2529

Falls der Link nicht funktioniert: Es ist das heute journal vom 16.4.13. Der Beitrag beginnt bei Minute 17:17.

Lieben Gruß
Steffi

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Hallo Steffi, danke für den Link. Es trifft meine Situation nur FAST, da es um Beitrag um ein totgeborenes Kind unter 500 Gramm ging. Bei lebendgeborenen Kindern unter 500 Gramm scheint es wieder anders zu sein. Oh man, was ein durcheinander.

Trotzdem lieben dank.
LG

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Du kannst dich doch ganz normal krank schreiben lassen von deiner FA.

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Ich hab meiner Chefin gesagt dass ich im April dienstplan eh nicht eingeplant war und sie hat mir den Monat Zeit gelassen muss jetzt am 1.Mai wieder ganz normal anfangen ohne krank geschrieben zu sein.brauchte also nicht mal ne AU.

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Ja, aber kein Arzt der Welt schreibt Dich im Normalfall die 18 Wochen krank, die der Mutterschutz in diesem Fall sind!

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Hallo,

ich hatte eine Fehlgeburt bei 17+4 SSW und vom Krankenhaus wurde das Spätabort bezeichnet. Ich glaube nicht das dir Mutterschutz zusteht, als Kind zählt es doch sowieso erst mit 500gr., ich war damals nur krank geschrieben.

Ich hatte aber auch bei 23+4 eine Frühgeburt und das Kind hat 540gr. gewogen, da hatte ich allerdings Mutterschutz.

LG

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Falsch, als Person im rechtlichen Sinne, gilt ein Kind, wenn es entweder mindestens 500g bei der Geburt wiegt, oder aber Lebenszeichen wie Herzaktivität oder pulsieren der Nabelschnur zeigt! Da gibt es eine ganz eindeutige Gesetzeslage. Da das Kind der TE lebend zur Welt kam, gibt es als Person!

Unser Sohn kam bei SSW 22+5 mit 490g (also unter 500g) zur Welt, jedoch lebend. Wir haben Geburts- und Sterbeurkunde und ich bekam die 18 Wochen "Frühgeburts".- Mutterschutz!

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bei uns stand in der 21 woche nie das thema das ich dannach mutterschutz habe.
ich war noch 1 woche krank geschrieben und bin dannach zum arbeiten.
eine kiwu kollegin von mir ihr kind wurde in 26 woche per ks geholt und lebte noch eine knappe woche . sie hat den mutterschutz bekommen.
ich bin gespannt was du uns berichten kannst

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> 500g, Mutterschutz
< 500g, kein Mutterschutz

Ob es dabei lebend auf die Welt kam oder nicht, zählt nicht. Es gibt keine Ausnahmereglungen, so weit ich weiß.

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Auch für Dich nochmal. Die 500g Grenze zählt NICHT, wenn das Kind lebend zur Welt kam!!! Egal, in welcher Woche, egal, wie schwer das Kind war, wenn es lebend zur Welt kam, gilt es als rechtliche Person, bekommt Geburts-und Sterbeurkunde, einen Eintrag ins Personenstandregister und die Mutter hat ein Anrecht auf die verlängerten 18 Wochen Mutterschutz!

Hier hab ich mal den Gesetzestext reinkopiert:

§ 29 (geändert durch Verordnung vom 24. 3. 1994 (BGBI. I S. 621)

(1) Eine Lebensgeburt, für die die allgemeinen Bestimmungen über die Anzeige und die Eintragung von Geburten gelten, liegt vor, wenn bei einem Kinde nach der Scheidung vom Mutterleib entweder das Herz geschlagen oder die Nabelschnur pulsiert oder die natürliche Lungenatmung eingesetzt hat.

(2) Hat sich keines der in. Absatz 1 genannten Merkmale des Lebens gezeigt, beträgt das Gewicht der Leibesfrucht jedoch mindestens 500 Gramm, so gilt sie im Sinne des § 21 Abs, 2 des Gesetzes als totgeborenes oder in der Geburt verstorbenes Kind.

(3) Hat sich keines der in Absatz 1 genannten Merkmale des Lebens gezeigt und beträgt das Gewicht der Leibesfrucht weniger als 500 Gramm, so ist die Frucht eine Fehlgeburt. Sie wird in den Personenstandsbüchern nicht beurkundet.

Genauso war es bei unserem Sohn, er wog bei der GEburt unter 500g, hat jedoch Lebenszeichen gezeigt und galt als Person im rechtlichen Sinne!

Das ist auch gut so, da es immer mehr Frühchen unter 500g gibt, die überleben. Dann wären die ja keine Kinder, bis sie die magischen 500g erreicht haben!

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Ah okay, interessant! Danke!

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Hallo ihr Lieben,
Bin zurück von der kk.
also Gabriel ist ja eine Lebendgeburt und hat daher auch eine geburts und Sterbeurkunde bekommen. Es war egal wie schwer er war, es ging darum dass er lebte.
Laut krankenkasse habe ich Anspruch auf 14 Wochen mutterschutz. Antrag wurde heute mit dazugehöriger geburtsurkunde dort direkt eingereicht. Mit meinem Arbeitgeber muss ich jetzt klären ob ich den muschu auch verkürzen kann und früher zurück komnen kann.
Hätte ich selber nicht gedacht dass es mir zusteht.
Bekomme sogar für einen Monat Kindergeld und wir werden geringer in der Rentenversicherung besteuert.
Alles Dinge die ich vorher so auch nicht wusste....
LG

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Sorry, hatte gar nicht gesehen, dass Du schon geantwortet hast. Stimmt, das mit dem Monat Kindergeld hatte ich ganz vergessen, das steht Dir auch zu.

Aber ich glaube, das mit den 14 Wochen stimmt nicht, es sind 18 Wochen! Normalerweise hat man insgesamt 14 Wochen, 6 Wochen vor dem Entbindungestermin und 8 Wochen danach. Bei Kindern, die unter 2500g geboren wurden, oder andere Zeichen der Unreife zeigen, dürfen die Mütter 12 Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigt werden. Bei medizinischen Frühgeburten und bei sonstigen vorzeitigen Entbindungen verlängert sich die Mutterschutzfrist nach der Geburt um die Tage, die vor der Entbindung nicht in Anspruch genommen werden konnten. In Deinem Fall hast Du also insgesamt 18 Wochen.

Wenn das Kind tot geboren wurde, oder nach der Geburt verstorben ist, kann die Mutter mit ihrer Einwilligung nach 2 Wochen wieder zur Arbeit gehen!

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Wenn Dein Kind lebend zur Welt gekommen ist und das auch von den Ärzten bestätigt wurde (entweder Nachweis von Herzaktivität oder Pulsieren der Nabelschnur), hat Dein Kind ein Anrecht auf eine Geburts- und Sterbeurkunde, gilt somit als Person im rechtlichen Sinne, wird dadurch ins Personenstandregister eingetragen und Du hast in diesem Fall ein Anrecht auf den Mutterschutz. Da interessiert es nicht, ob die GEburt so gekommen ist, oder eingeleitet wurde, oder dass Dein Kind unter 500g wog oder vor SSW 24+0 geboren wurde. Du hast in diesem Fall sogar das Anrecht auf den verlängerten Mutterschutz, also nicht nur auf 12 Wochen, sondern auf 18 Wochen.

Es kann sein, dass versucht wird, Dir von den Ärzten oder auch der Krankenkasse Steine in den Weg zu legen, da es wirklich extrem selten ist, dass ein Kind in so einer frühen Woche nach der Geburt Lebenszeichen zeigt. Aber das Recht ist auf Deiner Seite, laß Dich nicht beirren. Das Kind ist lebend zur Welt gekommen, da gibt es ganz klare Gesetzesregelungen!

Vanillekipferl

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Hey Liebe vanillekipferl, danke für deine Bestätigung und zusammenfassung. Genau auf dem stand bin ich mittlerweile auch angekommen. Es gibt wohl wirklich ganz wenige Fälle in denen ein Kind unter 500 Gramm die Geburt übersteht und dann auch noch so lange lebt. Es war wirklich ein kleines Wunder bei uns. Ich bin froh dass mir der muschu zusteht. LG

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Das kann ich mir gut vorstellen. Ich bin selber Erzieherin und nach dem Tod unseres Sohnes war ich auf keinen Fall in der Lage, mit kleinen Kindern zu arbeiten. Obwohl ich meinen Beruf liebe, ich hätte es einfach nicht geschafft! Diese Wochen brauchte ich, um mein Leben wieder auf die Reihe zu bekommen und den schlimmsten Schmerz über den großen Verlust zu überstehen.

Ich wünsche Dir alles Liebe und Gute.

Vanillekipferl

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Liebe Glückskatzi

ich habei deine geschichte nicht mit verfolgt ... aber beim lesen bekommt man js grob mit,was dir wieder fahren ist.
und wie du schon schreibst ,ein kleines Wunder ... zu all dem schmerz.

die antworten sind soweit richtig.ich kann dir aber mich sagen,ich bekam immer 14 Wochen MS bei ersten mal war ich in der 26 ssw .da bin ich aber nach 6 Wochen wieder arbeiten gegangen.
beim zweiten mal war ich 25.ssw ... auch wieder nur 14 Wochen.die habe ich diesmal jedoch ausgenutzt.war danach noch weitere 5 Wochen von der frauenarztin krank geschrieben.gar keine Probleme

es wird sicher mit 18 Wochen geregelt,wenn es so zeitig ist ...oder auch bei Zwillinge.denke sowas habe ich mal gehört.

ich wünsche dir ganz viel Kraft .aber Arbeit hilft nicht immer.habe es bereut beim ersten mal so zeitig wieder zur Arbeit gegangen zu sein.ist ja auch eine geldfrage

und einen tipp möchte ich dir auch geben.man kann Beihilfe zu den beerdigungskosten beantragen.
bei meinem erste mal wusste ich das nicht .unsere Eltern haben uns damals geholfen und mit bezahlt.
und als wir unsere zweite Beerdigung planen mussten,gab man im beerdigungsinstitus den tipp.
msn legt zwar such viel offen.aber wir haben die gesamte Beerdigung erstattet bekommen.
und bei Kindern sind die im Sozialamt immer noch humaner,als wenn jemand die Beerdigung der Eltern beantragt.
und wir haben die Hilfe bekommen,obwohl wir beide auch berufstätig sind.
ich hatte zwar ein blöde Gefühl,dahin zu gehen aber am Ende 1500Euro gespart.und da waren wir schon günstig mit .

viel Stärke und Kraft für die kommende Zeit.

Gruß Uli