Eure Rechte nach Fehl/Totgeburt (änderung enthalten)



Mensch ab 1 SSW bis 500 g

-Fehlgeburt,keine Taufe möglich ,aber Segnung,Kein Eintrag in die amtlichen Bücher,Kind hat keinen amtlichen Namen,ist rechtlich keine Entbindung daher kein Mutterschutz,kein Kündigungsschutz,kein Entbindungsgeld,keine Ansprüche auf Muterschutzgesetz,wird als Kranke behandelt,Mutter muß Ende der SS sofort Arbeitgeber melden

Person etwa 21 SSW über 500 g

-Todgeburt,keine Taufe möglich aber Segnung,erscheint in amtlichen Büchern,hat rechtlich einen Namen,ist rechlich eine Entbindung,daher 12 Wochen Mutterschutzund Kündigungsschutz ,Anspruch auf Mutterschaftsgeld bzw. Entbindungsgeld,vollen Anspruch auf Mutterschutzgesetz,gilt als Mutter, muß bestattet werden

Wichtige Internetseiten zum Thema:
http://www.kindergrab.de/
http://www.initiative-regenbogen.de/
http://www.zu-frueh-gestorben.de/
http://www.engelskinder.ch/
http://www.land-der-sternenkinder.de/

Bücher die lesenswert sind

Angela Körner-Armbruster
"Totgeburt weiblich. Ein Abschied ohne Begrüßung"

- "Leise wie ein Schmetterling". Abschied vom fehlgeborenen Kind von Ute Horn

-"Gute Hoffnung - jähes Ende" von Hannah Lothrop von Kösel

-"Du hast kaum gelebt" von Christine Fleck-Bohaumilitzky, Christian Fleck, und Christine Fleck Bohaumilitzky von Kreuz-Verlag

-"Ein Stern, der nicht leuchten konnte". Das Buch für Eltern, deren Kind früh starb von Klaus Schäfer von Herder, Freiburg

-"Ich hätte dich so gern gekannt". Für meine Tochter Regine, die starb, bevor sie auf die Welt kam. (Taschenbuch)

-"Wege unter'm Regenbogen". Eltern stillgeborener Kinder berichten

-Nur ein Hauch von Leben. Eltern berichten vom Tod ihres Babys und von der Zeit ihrer Trauer. von Barbara Künzer-Riebel und Gottfried Lutz

-Sternenkinder

Begleitung in besonderen Situationen:
Wenn ein Kind krank oder tot geboren wird oder nach der Geburt stirbt, brauchen Eltern über die übliche Beratung und Begleitung hinaus besondere Hilfe. Es ist auch die Aufgabe einer Hebamme das seelische Verarbeiten des Geburtserlebnisses und der Trauer nach einer Fehlgeburt, Totgeburt oder Geburt eines kranken Kindes zu begleiten und zu unterstützen.

Auch nach einer Fehl- oder Totgeburt übernehmen die Krankenkassen die Kosten für Hebammenbetreuung.Egal welche SSW man war..
Man hat Anspruch im KH schon auf einen Seelsorger ,Psychologen .. Nehmt Eure Rechte in Anspruch und habt keine Angst Ärzte darauf anzusprechen..!!

Erinnerungsschleifen ("Awareness Ribbons")

Alles begann mit der roten "AIDS-Schleife"... fast jeder kennt das Symbol, mit dem an diese Krankheit erinnert werden soll, an Betroffene und Angehörige.
Von Amerika aus hat sich diese rote Erinnerungschleife (im Englischen "Awareness Ribbon") auf der ganzen Welt verbreitet.

Angeregt durch den Erfolg dieser roten Schleifen, wurden bald weitere in anderen Farben für andere Krankheiten erschaffen... mittlerweile gibt es sie in allen Farben für vielerlei Zwecke. (In Europa ist z.B. die rosa Schleife bekannt, welche der Erinnerung an Brustkrebs dient.)

Eine ganz besondere Schleife ist die rosa-hellblaue Schleife.
Sie symbolisiert die Erinnerung an Babys, welche vor, in oder kurz nach der Geburt verstorben sind.
Dazu zählen u.a.:

* "Fehlgeburten"
* "Totgeburten"
* SIDS ("Sudden Infant Death Syndrome") = plötzlicher Kindstod

Leider kann man die Schleifen zur Zeit in Deutschland noch nicht direkt erwerben.
Man bekommt sie entweder über EBAY, oder bei spezialisierten Versandhändlern in den USA oder GB.
(Suchen Sie nach "Awareness Ribbon lightblue" oder "Babyloss Awareness Ribbon")
Vielleicht kann Ihnen ein netter Mitmenschen mit Kontakten im Ausland bei der Bestellung und Lieferung helfen? ***

Natürlich können Sie sich so ein Schleifchen auch selbst basteln: nehmen Sie beispielsweise zwei Bänder (hellblau und rosa), legen Sie diese übereinander und falten Sie sie so, dass sich die Form der Erinnerungsschleife ergibt. Mit einer Sicherheitsnadel kann das so entstandene Schleifchen an der Kleidung befestigt werden... Oder wie wäre es mit einer rosa Blume auf einem hellblauen Schleifchen? Ihrer Phantasie sind keine Grenzen gesetzt... Basteln Sie sich ein eigenes rosa-hellblau Schleifchen!

Da über unsere Sternenkinder noch viel zu wenig gesprochen wird, da kaum jemand außer uns unsere Kinder wahrnimmt, finde ich die Idee mit den rosa-hellblauen Schleifen sehr gut!
Ich hoffe sehr, daß sich diese Schleifen auch bei uns verbreiten und mithelfen, unsere Kinder, sowie unsere Gefühle und Sorgen zur Kenntnis zu nehmen...
copy by.
http://www.land-der-sternenkinder.de/informatives.html
Djangoswelt

Wenn das Kind gelebt hat (hier ist es ausreichend, dass die Narbelschnur nur einmal pulisert hat!) dann hat Frau sogar ggf. Anspruch auf 18 (!) Wochen Mutterschutz (wg. Frühgeburt).

Außerdem hat man Anspruch auf Kindergeld für einen Monat und wenn man Anspruch auf Eigenheimzulage hat, dann hat man ein Jahr lang Anspruch auf die Erhöhung (immerhin 800,00 €).

Weiter ist man (beide Elternteile) von der erhöhten Beitragspflicht zur Pflegeversicherung befreit!

Man hat auch bei einer Totgeburt Anspruch auf 18 Wochen (6+12+1.Tag) Schutzfrist und Mutterschaftsgeld. Dafür braucht man nur die entsprechende Bescheinigung des Standesamtes (es steht auf der Bescheinigung:Zur Vorlage bei der KK) mit einem Antrag auf Mutterschaftsgeld (bekommt man bei der KK) bei der KK einreichen.

http://www.geburtskanal.de/index.html?mainFrame=ht...er.html
Ergänzung bei Totgeburten ab 28 SSW

#herzlich

1

#danke für die Info´s

LG
Michi

2

Danke,das du auch mitmachst!!!!!

3

#herzlich#liebdrueck Vielen Dank für Deine Unterstützung..

4

Braver Mann :-p

5

ja,den hast du dir gut erzogen.wie haste das gemacht?#herzlich*auch haben wollen*

6

du, das ist das alter....da sind se noch formbar ;-)#huepf