Elterngeldantrag...viele Fragen für Profis....Hilfe

Ich liste hier einfach mal die Fragen ab, die ich zu dem Elterngeldantrag habe. Vielleicht bin ich einfach zu doof dafür, denn es sind schon ein paar mehr Fragen...
1. Wenn der Mann keine Elternzeit nimmt, dann muss die rechte Seite doch nur bis einschließlich der Frage bei Punkt 3 beantwortet werden und dann die rechte Seite nicht mehr oder?
2. Zu Punkt 8. Ich bin ja Arbeitnehmer und somit pflichtversichert, richtig? Oder bin ich zwangsläufig nach der Geburt familienversichert über den Mann? nee oder? Ich bin doch während der gesamten Elternzeit über selbst versichert oder etwa doch nicht. Hilfeeee...
3.Zu Punkt 9. Da ich ja voll gearbeitet habe bekomme ich ja Mutterschaftsgeld für 8 Wochen. Das zahlt mir doch letzendlich der Arbeitgeber und der holt es sich von der KK oder? Was muss ich da denn ankreuzen? Mutterschaftsgeld als fortlaufende Zahlung? Und dann steht da ja noch a,b bzw c....
Kriege ich darüber ne Bescheinigung von der KK, weil da steht was drin in dem Antrag daß der dann mitgeschickt werden muss.

4. Während der Schwangerschaft hat mir mein Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot erteilt (Zahnarzthelferin) und da steht bei Punkt N (nichtselbstständige Arbeit). Das muss ich ja auch ankreuzen, das ist mir klar. Ich habe aber ja mein volles Gehalt weiterbekommen und dadrunter steht was von wegen im letzten 12Monatszeitraum wurde Einkommen erziehlt aus Voller Erwerbstätigkeit oder darf ich das nicht ankreuzen?

Dann nochmal zu den Abrechnungen der letzten 12 Monate.
Muss ich dann mit dem Antrag abschicken warten bis ich die Abrechnungen von den 8 Wochen nach der Entbindung von dem Mutterschaftsgeld habe? Oder muss ich die letzten 12 Abrechnungen vor der Entbindung dahinschicken.
Es tut mir furchtbar leid daß es so lang geworden ist, aber ich weiß nicht wen ich sonst fragen soll.
Vielen lieben Dank
Mary

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Oder muss der Beitrag in "Finanzen und Beruf"?

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Hallo Mary,
also zunächst mal, jeder Elterngeldantrag ist von Bundesland zu Bundesland anders. Da wirste wohl nicht weit kommen mit "Punkt 3, 8" oder wie auch immer. :-)

Ich will versuchen Dir zu antworten, so weit ich das kann. Also, wenn Dein mann kein Elterngeld beanspruchen möchte, also keine Elternzeit nimmt, musst auch nichts über das Einkommen preisgeben. Bei meinem Elterngeldantrag konnte ich nakreuzen, dass "angezeigt wird, dass er Elternzeit und somit Elterngeld nehmen wird, aber es noch NICHT beantragt wird." Über seine Einkünfte muss ich daher auch noch keinen Nachweis erbringen.

Wenn Du in der Elternzeit bist, bist Du keine Arbeitnehmerin mehr. Ich denke, aber, dass Du dann natürlich Familienversichert bist. Denn es müssen ja Beiträge für die KK sonst gezahlt werden. Und das tut ja in der Elternzeit Dein AG nicht. Da ich privat versichert bin, weiß ich das nicht so genau, aber frag doch einfach bei Deiner KK nach.

"Mutterschaftsgeld als fortlaufende Zahlung" - ja! "Und dann steht da ja noch a,b bzw c.... " - damit kann ich nix anfangen.

Dein Arbeitgeber hat Dir Beschäftigungsverbot erteilt??? Nicht der Arzt? Komisch. " aus Voller Erwerbstätigkeit" - darfste ankreuzen, musst aber die Bescheinigung über das Beschäftigunsgverbot mitschicken, sicherheitshalber.

"Muss ich dann mit dem Antrag abschicken warten bis ich die Abrechnungen von den 8 Wochen nach der Entbindung von dem Mutterschaftsgeld habe?" - NEIN. Es geht um die 12 Monate vor der Entbindung.

Übrigens musste ich noch eine "Meldebescheinigung" mit einreichen und die Kopie meines PA's. Aber wie gesagt, das ist von Bundesland zu Bundesland auch unterschiedlich.

lg Sandra mit Lennard (3 Monate)

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Hallo Sandra,
vielen Dank für deine Antwort. Wußte nicht, daß die Elterngeldanträge von jedem Bundesland unterschiedlich sind.

Zu dem Beschäftigungsverbot...ja mein Chef hat mir das direkt ausgestellt, weil er mir keine Arbeit in einem anderen Aufgabenbereicht geben kann und in der Assistenz als Zahnarzthelferin darf ich nicht mehr arbeiten.

Lieben Gruß
Mary

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Hallo Mary,

ich will mal versuchen, dir die Fragen zu beantworten. Habe den Antrag vor ein paar Tagen auch schon ausgefüllt. Also:

1. Ja, wenn nur du Elternzeit nimmst, dannn musst du nur bis Punkt 3 ausfüllen, danach nicht mehr

2. Meines Wissens bist du in der Elternzeit weiterhin selbst versichert und musst keine Beiträge zahlen. Zumindest hat mir das meine Krankenkasse so erklärt. Bin allerdings nicht verheiratet. Weiß nicht, wie das sonst ist.

3. Arbeitgeber und Krankenkasse teilen sich das Mutterschaftsgeld. Du musst vom Arzt eine Bescheinigung bei der Krankenkasse einreichen und die überweisen dir einen Teil des Geldes. Den Rest zahlt der Arbeitgeber.
Ich habe Mutterschaftsgeld als laufende Zahlung angekreuzt und dann a)
Die Krankenkasse schickt dir am Ende ihrer Zahlung eine Bescheinigung darüber. Bei mir haben sie zu Beginn des Mutterschutzes den Betrag bis zur Geburt bezahlt und zahlen ab Geburt den Rest

4. Das weiß ich auch nicht


Ich glaube du brauchst auch die Abrechnungen vom Mutterschutzgeld. Also von der Krankenkasse und vom Arbeitgeber. Aber das weiß ich auch nicht so genau.

Ich hoffe, ich konnte dir helfen.

lg tinchen

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Hallo Tinchen,
du konntest mir schon ein ganzes Stückchen weiterhelfen.
Vielen Vielen Dank
Gruß
Mary

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Hallo Tinchen,
mit einer Frage muss ich dich noch quälen, dann habe ich alles ausgefüllt...

Unter dem Punkt "Erklärung zum Einkommen" habe ich nichtselbstständige Arbeit angekreuzt. Unter dem Punkt wiederum steht was von
"Verpflichtung zu Steuervorauszahlungen"
Weiß gar nicht was das heißt. Würde vom Gefühl her NEIN ankreuzen oder was hat das zu bedeuten.
Ich bedanke mich schon mal ganz ganz doll für die viele Hilfe.
Lieben Gruß Mary