Kinderzuschlag??

Hallo Ihr Lieben,

ich sitze gerade vor einigen Formularen, die ich schonmal ausfüllen will. Unter anderem auch über dem Antrag für Kinderzuschlag. Wir wollen es einfach probieren. Nun meine Fragen:

1. Was gebe ich den als Einkommen für mich an?? (Hier steht nur Angaben zu nichtselbstständiger Arbeit! --> Ich beziehe dann aber Elterngeld!)
2. Mein Mann ist selbstständig. Ich weiss daher nicht, ob unsere Mindesteinkommensgrenze ausreicht. --> Kann ich trotz der Selbstständigkeit meines Mannes nach Ablehnung des Kinderzuschlages Hartz 4 beantragen??

Ich hoffe einer von Eich kennt sich damit aus und kann mir helfen.

Vielen Dank!

Liebe Grüsse Anja 33. SSW

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Hallo,

du kannst auch beides parallel beantragen was meiner Meinung nach eh besser wäre weil du somit sicherer fährst beide Stellen rechnen aus was dir zusteht vorrangig ist immer ALG II (Hartz 4)

Du hast ja kein EK aus nichtselbständiger Arbeit da du ja nicht arbeiten gehst. Lege einfach eine Kopie des Bescheides über Elterngeld bei.

Bezüglich der selbstständigkeit gibt es extra Formular wo der monatliche Gewinn angegeben werden muss.

lg

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Falsch, Kinderzuschlag ist vorrangig.

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Sorry Süße aber ich werde es wohl wissen habe es beruflich gemacht..


Hier mal der Hintergrund: Also Kinderzuschlag dient dazu den Unterhalt vom Kind zu decken wenn die Eltern nicht genügend haben.

Stellt man aber fest das Sie nicht mal die Mindesteinkommensgrenze erreichen ist ALG II fällig weil Sie ja nicht mal ihren eigenen Unterhalt decken können somit auch nicht den Unterhalt vom Kind. Im Alg II ist der Unterhalt fürs Kind mit drin. Daher ist dieses immer vorrangig.

klingt logisch wa???

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Erst der Kinderzuschlag - wenn der abgelehnt wird (weil ihr das Mindesteinkommen nicht erreicht), dann Hartz 4.

Das ist enorm wichtig, denn nur so entstehen euch keine Lücken. Lehnen sie den Kinderzuschlag ab, bekommst du ein Schreiben, das das bestätigt. Dann hast du 4 Wochen Zeit Hartz IV zu beantragen.

Wird der Antrag dann bewilligt, gilt das Datum der Antragstellung des Kinderzuschlags als bindend und du bekommst das Geld bis zu diesem zeitpunkt nachgezahlt. :)

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Sie kann beides beantragen die ALG II Stelle rechnet paralell ob ihr Kinderzuschlag zusteht somit entstehen absolut keine Lücken. Sie muss nur überall angeben was Sie beantragt hat.

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Hallo,

erst der Zuschlag, dann ALG2. Wird der Zuschlag abgelehnt weil das Einkommen der Familie so niedrig ist, wird an ALG2 verwiesen. Mit Antragsdatum vom Zuschlag.

Wird abgelehnt wg. zu hohem Einkommen, kann/braucht kein ALG2 beantragt zu werden.

Der Kinderzuschlag dient dazu, Familien vor Hart IV zu bewahren und wird auf max. 36 Monate ausgezahlt.

Rufe bei der zuständigen Stelle an und frage nach, welche Unterlagen Deines Mannes Du einreichen sollst. Z. B. Steuernachweis. Lege ein Anschreiben bei, wo steht daß Du Elterngeld beziehst und Kopie dazu. Ich habe mich einfach durchgefragt, dieser Antrag ist echt ne Katastrophe.

LG
ana