Fristeinhaltung Antrag Elterngeld

hallo!

Ich hoffe,Ihr könnt mir helfen:

Mein vorraussichtlicher ET ist 27.6.07 , Mutterschutz geht von daher bis vorraussichtlich 21.August...

Bis wann spätestens muß der Elterngeldantrag dem Amt vorliegen??
Hätte ich demzufolge bis 27.9. Zeit,oder muß der Antrag bis dahin schon bearbeitet sein???

Problem ist,dass mein Chef Mitte Juli 2-3Wochen im Urlaub ist und danach sich auch erstmal um eigene Praxispost kümmern muß.

Da wir immer zum Monatsende den Gehaltszettel bekommen,den ich ja mit der Auflistung Mutterschutzgeld fürs Amt für Antrag Elterngeld brauche,kann ich doch nicht bis Ende August /Ende Mutterschutz abwarten, und dann erst zum Amt gehen wegen Einhaltung der Frist oder wie läuft das?

Ich brauche ja beide Zettel von beiden Monaten,damit vollständig aufgeführt ist,was ich alles an Gehalt mit Mutterschutzgeld bekomme zur Errechnung Elterngeld...

Ich hoffe,ich habe Euch nicht zu sehr verwirrt???!!!! #kratz

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Hallöchen,

hab mir schon eine ähnliche Frage gestellt, als ich vor dem Antrag "gebrütet" habe. Ich werde es so machen, dass ich den Antrag einfach recht schnell nach der Geburt einreiche (inklusive der 12 Abrechnungen von vor der Geburt) und dann mal abwarte, was sie so sagen. Sollte was fehlen, kommt ja garantiert direkt eine Nachfrage. Aber dann liegt der Antrag schonmal vor... :-)

Aber vielleicht ist hier ja noch eine nette Urbianerin, die uns besser Auskunft geben kann :-)

lg,
Simone

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Also auf unserem Antrag steht:

Elterngeld kann rückwirkend höchstens für die letzten drei Monat vor dem Monat des Antragseingangs gezahlt werden.

D.h. du mußt den Antrag spätestens im 4. Lebensmonat deines Kindes abgeben. Wenn dein Baby also am 01.Juli geboren wird mußt den Antrag bis Ende Oktober abgegeben haben, damit du für Juli/August/September rückwirkend Elterngeld bekommen kannst.

Übrigens hab ich nix gelesen, dass ich die Nachweise von den 6 und 8 wochen Mutterschaftsgeld hinzufügen muß.
Nur eben ein Blatt, das vom Arbeitgeber auszufüllen ist und die letzten 12 Monate vor Bezug des Mutterschaftsgelds betrifft....

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Hallo,
für den Antrag auf Elterngeld hat man bis max. 3 Monate nach der Geburt Zeit! Der Antrag -bei uns im Saarland gibts beim Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbrauerschutz 8Adressen gibts im internet)- wird dann bei der Elterngeldstelle eingereicht. Wir haben uns den Antrag beim zust. Landesamt im Netz runtergeladen, steht alles drin, was man so braucht( z.B. Geburtsurkunde, Bescheinigung über Mutterschaftsgeld, Gehaltsabr....) Das Landesamt ist auch telefonisch zu erreichen, die sind sehr nett und helfen super bei Fragen aller Art. Hilfreich bei Fragen der Bürokratie ist auch die jeweilige Arbeitskammer.
Genau welche Abrechnung gebraucht wird, bin ich mir nicht ganz sicher, dochich denke man braucht die vor dem Mutterschutz, anschließend die Belege des Mutterschaftsgeldes( wie Gehalt 100%). Ruf aber lieber dort an!Das mit dem Urlaub vom Chef verstehe ich nicht!
Habe hoffentlich etwas geholfen
LG Sonja:-)

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Also ich habe mich bei unserem zuständigen Jugendamt (Nds) erkundigt und die sagen es reicht föllig aus den Antrag ein paar Tage nach dem ET zu stellen, da ja alle Abrechnungen,Ersatzleistungen,etc. angegeben werden müßen. Außerdem(wir wollen es ja nicht hoffen), kann bei der Geburt noch immer etwas schief gehen. Am besten erkundigst du dich bei der zuständigen Kasse, Info über örtliches Jugendamt oder Elterngeldstelle. Genaue Angaben zu der Höhe des Elterngeldes können die bei uns aber auch nicht geben da es noch keine offiziellen Rechner und Tabellen gibt. Hätte mich nämlich mal interresiert.

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Dass man den Antrag erst NACH dem ET stellen kann ist ja wohl mehr als logisch. Wie sonst sollen sie denn den Geburtstag deines Kindes wissen !?!?!?

Die frage ist eher wie lange man den Antrag NACH dem ET stellen kann !

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es geht einzig und allein darum,dass ich immer den vollen monat zwecks aushändigung lohnzettel, sprich die 2Monate=8Wochen mit Angabe Mutterschutzgeld,abwarten muß, und damit zum Amt doch mu

also letzten 12monate+nachweiß gehalt mit einfluß mutterschutzgeld...

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Hallo, hab denselben Termin wie du;-)
Kannst mal auf die Seite www.l-bank.de gehen, da gibt es zum Thema Elterngeld die ganzen Anträge.
Ich habe meinem Arbeitgeber die Anträge (insgesamt 3!!!) zugeschickt, und werde dann erst nach dem Mutterschutz, wenn alles ausgefüllt ist & berechnet werden kann, mein Elterngeld beantragen. Meinem AG habe ich gesagt, dass er mir die Anträge dann nach den 8 Wochen einfach zusenden soll.
Hoffe ich konnte dir helfen
LG, lili

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dein AG hat mit Antrag elterngeld doch gar nix zu tun,du brauch eben nur die lohnzettel wo der einfluß des mutterschaftsgeld mit drauf steht, beim Amt zur berechnung mit einreichen!#kratz

Wieso 3 anträge?#kratz

AG bekommt lediglich Antrag elternzeit und wg Elterngeld muß man zur elterngeldstelle....

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Dann geh doch bitte mal auf die Internetseite www.l-bank.de - dann wirst du sehen, was ich meine.
Es gibt für den Arbeitgeber zum Ausfüllen:
- 1 Formular für die 6 Wochen vor der Geburt, wegen dem Arbeitgeberzuschuss
- 1 Formular für die 8 Wochen nach der Geburt, wegen dem Arbeitgeberzuschuss
- 1 Formular nochmal allgemein wegen dem Arbeitgeberzuschuss während dem Mutterschutz
Du selber musst dann noch:
- Deinen Elterngeld-Antrag ausfüllen
- Lohnnachweise der letzten 12 Monate hinzufügen
- Die Geburtsurkunde mit beilegen.

Verstanden???#kratz
Ist alles etwas komplizierter als man denkt - und damit ich nicht so oft Post fürs Elterngeld verschicken muss - sammel ich alles und schicke es dann nach`m Mutterschutz auf einmal.
Falls dir aber etwas anderes bekannt wäre, darfst du mich ruhig informieren;-)
Schönen Sonntag noch,
LG, lili