Gehalt während Mutterschutz - brutto oder netto???

Guten Morgen!

Ich habe mal eine Frage: Mein Mann wechselt in der Zeit, in der ich nicht arbeite, seine Steuerklasse. Ab dem 24.2. bin ich in Mutterschutz (bis ca. 2.6.). Bekomme ich das "Mutterschutzgeld" brutto oder netto?

Wenn ich also in der schlechteren Steuerklasse bin, habe ich dann mehr Abzüge oder ist das eh egal, weil es nur um den steuerfreien Nettolohn geht? #kratz

Falls ich für die Zeit des Mutterschutzes Steuern zahlen muss, würde mein Mann natürlich erst ab Juni die Steuerklasse wechseln...

Viele Grüße, einen schönen Tag und schon mal!
#sonne Sun (+ #baby Boy 22+0)

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das weiß ich leider nicht, ich wollte nir nur sagen, dass Crosspostings nicht gern gesehen werden.#liebdrueck Nix für Ungut.

LG: Suri

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Sorry... wusste nur nicht, in welcher Kategorie eher jemand Bescheid weiß...

War keine böse Absicht dahinter! #schein

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DAs weiß ich. keine sorge. ( es gibt auch böse weiber hier, die ein crosspostign total aufregt.... mich nicht! ;-))

aber ich meine, ich bekomme in muschu genau das ( netto ), was ich immer bekomme. leider kenn ich mich da aber wirklich nicht aus. mein geld kam gestern, war genauso viel, wie immer.

die steuerklasse zu wechseln lohnt sich irgendwie nur wegen erziehungsurlaub, damit der mann mehr geld bekommt. oder so.

lg: suri

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Hallo!

Das Mutterschaftsgeld richtet sich nach deinem NettoEinkommen der letzten (ich weiss nicht genau wievielen) Monaten.

Unser Baby kommt jetzt im Dezember, d.h. Mutterschaftsgeld (= netto) bekomme ich noch bis so ca. Mitte Febr. 2007.

Die Lohnsteuerkarten 2007 habe ich vor ein paar Tagen jetzt auf 3 für meinen Mann und auf 5 für mich (da nur noch mein Mann arbeitet) ändern lassen, da mein MuSchaGeld nicht mehr nach der aktuellen LStKlasse jetzt berechnet wird, nur nach der, die der AG die letzten Monate von mir hatte.

Mein Tipp: Ändere die Lohnsteuerkarten, ab Anfang des Mutterschutzes in 3/5.

Ich hab' leider zuuuuu spät dran gedacht und konnte es für den Dez. 2006 nicht mehr ändern lassen. Naja, im Endeffekt gleich sich ja eh' alles wieder über die Einkommensteuererklärung aus. Aber die kann man ja erst im Folgejahr machen.

LG Christiane 39. SSW #blume

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Das Elterngeld aber schon, wer in Lohnsteuerklasse 5 geht, bekommt weniger Elterngeld. ;)

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Deshalb hab' ich ja vorhin gleich nen' Nachtrag zu meinem 1. Posting geschrieben :-)

Denn an's Elterngeld hatte ich nicht gedacht #schein,
da es uns LEIDER ganz knapp nicht mehr betrifft.

LG Christiane #blume

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Habe grad' ganz übersehen, dass du ja dann Elterngeld bekommst, das sich nach deinem Nettolohn richtet.

Mach' dich da lieber nochmal kundig, was besser für euch ist.
Wenn du viele Abzüge hast, fällt dann ja auch das Elterngeld für dich geringer aus.

Wir kriegen leider noch das alte Erziehungsgeld, das sich nach dem Einkommen 2004 meine Gatten richtet.

Mit dem Elterngeld wären wir halt wesentlich besser gefahren. Aber kann man nichts machen. Wir sind schon froh, überhaupt für ein knappes Jahr Erziehungsgeld zu kriegen #freu. Immerhin besser als nichts.

LG Christiane #blume