Ungewöhnlicher Name - Zweitname, Regeln etc???

Hallihallo,

wir haben uns einen nicht total abwegigen, aber doch ungewöhnlichen Namen ausgesucht, den ich noch in keiner Namensauflistung gefunden habe, es gibt wohl eine Buchautorin, die so mit Vornamen heisst, wir wollen ihn aber für einen Jungen (ich mag ihn nicht verraten, bitte nicht böse sein!:-)

Frage: habe gelesen, dass man in Deutschland theoretisch so einen Namen benutzen kann, aber ein eindeutiger Zweitname her muss.

Will aber auf keinen Fall einen Namen mit Bindestrich!

Wenn dann würde er .... Jakob Fabian heissen, mit ....als Rufname.
Meint ihr das funktioniert?
Wo kann man sich denn da erkundigen? Denn ich hab wirklich schon Angst, dass wir ihn nach der Geburt so nennen, und der Standesbeamte dann vielleicht sagt, nö, das geht so nicht!

Danke schonmal,
und vielleicht wirds ja auch ein Mädchen, wir wissens noch nicht!

Kristina 22.SSW

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das weiß ich nicht genau.Müsste theoretisch machbar sein

Mein Sohn musste einen 2.Namen bekommen,weil Luca damals auch weiblich war und wir einen eindeutigen männlichen Namen brauchten.

Mein Sohn heißt LUca Leonardo.
Wir aber nur Luca gerufen.

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Ruf doch einfach mal kurz bei dem Standesamt in deiner Stadt an und frag dort nach! Das haben Freunde von uns auch gemacht, weil sie sich nicht sicher waren.
War super unkompliziert :-)

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Also ich würd mal sagen ruf beim Standesamt an,da können de es dir genau sagen und du erlebst keine böse überraschung.
lG germany

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Hallo Kristina,

ich denke, ich weiß sogar, welchen Namen Du meinst. Der stand damals auch auf meiner Liste (aber für Mädchen ;-)) Mein Mann mochte ihn aber nicht #schmoll

Ich würde vorsichtshalber beim STandesamt anrufen, um überhaupt rauszubekommen, ob man den für einen Jungen nehmen darf.

Wenn ein Zweitname Bedingung ist, dann nimmst Du halt "Fabian" als Zweitnamen, aber der ist halt nur für die Papiere und wird ja eigentlich nicht gerufen.

LG

Karen

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Hallo Kristina,

kann mich den anderen Meinungen nur anschließen. Ruf mal bei dem Standesamt an, in der Stadt, in der Euer Wurm geboren werden soll. Denn die sind anschließend auch für die Beurkundung zuständig.

Normalerweise führen die sehr gute Vornamensbücher, gerade in Bezug auf unbekannte/ausländische Namen und auch für welches Geschlecht dieser Name nach dem Ursprung her ist. Wenn es diesen Namen tatsächlich gibt, scheint ja so, wenn eine Autorin so heißt, dann ist es auch zulässig. Aber in Deinem Fall wird es wohl nur gehen, wenn der Name auch ein Jungenname sein kann (Bsp. Andrea ist ja in Italien ein männlicher Name).

Im Zweifelsfalle kann der Standesbeamte bestimmen, dass ein zweiter Name bestimmt werden muss, damit keine Zweifel über das Geschlecht entstehen. Ist aber vom Sachbearbeiter abhängig.

LG und viel Erfolg.

Heidi