1 Kind, schwanger, EZ und jetzt selbststÀndig

Hallo zusammen,

Ich suche Hobby elterngeld Experten 😂

wir haben im August 2021 unsere erste Tochter bekommen. Davor war ich berufstĂ€tig im AngestelltenverhĂ€ltnis (und bin es immer noch jedoch derzeit in Elterngeld plus Bezug). Mutterschaftsleistungen habe ich im Jahr 2021 fĂŒr unsere Tochter ebenso bezogen.
Seit Oktober 22 betreibe ich ebenso ein Kleingewerbe.
Im April 23 soll unser zweites Kind zur Welt kommen.
Ich habe bereits meinen ersten EG Bezug so umgelegt, um die Mutteschatftsfristen auch fĂŒr unser zweites Kind zu nutzen.
Nun bin ich sehr verwirrt was die BemessungszeitrÀume betrifft und bitte hier um hilfe.

Ganz viele GrĂŒĂŸe đŸ€

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Hallo,
das klingt wirklich kompliziert 😅
Falls sich hier keine Experten finden sollten, kann ich dir nur empfehlen, dir eine Beratungsstelle in deiner NĂ€he zu suchen. Wir waren bei der AWO Schwangeren und Familienberatung. Die ist kostenfrei und die haben mir wirklich sehr gut geholfen und sind den ganzen Antrag mit mir zusammen durchgegangen. Kann ich wirklich nur empfehlen.
Liebe GrĂŒĂŸe und alles gute

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Oh vielen lieben dank fĂŒr die info, ich schau gleich mal ob wir sowas auch in der nĂ€he haben :)

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Huhu. Und wir waren bei ProFamilia, mussten auch nichts fĂŒr die sehr nette Beratung zahlen. 😊

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Bemessungszeitraum ist das Kalenderjahr 2020, da 2021 und 2020 innerhalb der ersten 14 Monate des EG Bezugs liegen.
Voraussetzung ist, dass das Kleingewerbe in der SteuererklÀrung 2022 auftaucht (mit einem Betrag ungleich 0).

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Hallo Annemay,
Vielen lieben Dank!
Die Geburt ist im April.. Da wĂ€re meine SteuererklĂ€rung fĂŒr 2022 doch noch gar nicht fĂ€llig oder ?

Liebe GrĂŒĂŸe und nochmals danke đŸ€

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Daher zeitnah machen damit du die Unterlagen schnell hast um den EG Antrag fertig zu machen. Wobei das Mutterschaftsgeld ja auch noch bis Juni geht.

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