Wieder schwanger während Elternzeit

Hallo :-),

ich hoffe, dass mir der ein oder andere weiterhelfen kann. Und zwar bin ich zurzeit in Elternzeit bis geplant April 2023.
Jetzt bekomme ich im Januar 2023 mein 2. Kind.

Ich habe gelesen, dass man die Elternzeit vorzeitig beenden kann, um den vollen Mutterschutzanspruch zu bekommen. Das werde ich natürlich auch machen. Wäre ja blöd, wenn nicht :-D :-D

Jetzt meine Fragen:
1. kann ich den Rest von dem noch nicht ausgezahlten Elterngeld ganz auszahlen lassen? Ich beziehe Elterngeld plus. Ich nehme an, es muss ein Antrag bei der Elterngeldstelle eingehen?!
2. kann ich die beendete Elternzeit nach Mutterschutz wieder für das 1. Kind aufnehmen? Hat jemand die selben Erfahrung gemacht und kann kurz berichten?

Ich danke euch schonmal für die Mühe.

Liebe Grüße

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Hey bin in der selben Situation wie du... Wie alt ist denn dein 1. Kind? Du kannst maximal bis einschließlich 14. Lebensmonat deines Kindes normales Elterngeld beziehen und 3 Monate Rückwirkend das Elterngeld umwandeln von Elterngeld Plus in Basiselterngeld.

Unsere Tochter ist nun 12 Monate alt und wir Wandeln nun die letzten drei Monate und den 13. Und 14. In Basiselterngeld um.

Nach dem 14. Lebensmonat kannst du leider nur noch Elterngeld Plus Beziehen. Ale es weiter beziehen oder "abbrechen".

Wenn es für euch in Frage kommt. Könnte dein Mann aber Elterngeldplusmonate in anspruch nehmen (mind. 2 Monate). Sofern sie sonst "verfallen" würden.


Am besten mal bei der Elterngeldstelle anrufen und die Situation schildern. Die kennen sich am besten mit solchen "Sonderfällen" aus :)

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Hey,
War bei mir auch so.
Herzlichen Glückwunsch erstmal!
Ich habe kurz vor beginn des Mutterschutz die Elternzeit schriftlich aufgehoben.
Da gibt es eine Frist, an Edie man sich für die rechtzeitige Aufhebung melden muss.
Ich bin mit dem Schreiben zu meiner Sachbearbeiterin gegangen.
Die Frau hat vor Ort alles geklärt und die von plus auf Basis Geld umgewandelt.
Das Restgeld kriegst du vorzeitig ausgezahlt.

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„Da gibt es eine Frist, an Edie man sich für die rechtzeitige Aufhebung melden muss.“

Es gibt keine Frist und eine Aufhebung der Elternzeit gibt es nicht, nur das vorzeitige Beenden! Schlechte Beratung…

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Zu 1: Ja, du kannst die restlichen ElterngeldPlu Monate in Basiselterngeld umwandeln.

2. die restliche Elternzeit kannst du auch an die von Kind 2 dranhängen.

Ach ja, es gibt keine Frist fürs Beenden der Elternzeit für den neuen Mutterschutz…