Frage zur Aufteilung der Elternzeit

Hallo zusammen!

Ich habe mal eine Frage zur Aufteilung der Elzernzeit, vielleicht hat jemand von euch das genauso gemacht und kann mir weiterhelfen. 😊 Im Netz werd ich nicht so recht fündig.

Folgende Situation:

Unser 1. Kind wurde Ende Oktober 2015 geboren, damals habe ich 2 Jahre Elternzeit genommen und 1 Jahr aufgehoben.

Unser 2. Kind erwarten wir nun Anfang September.
Ich möchte jetzt, um mir einfach die Flexibilität zu erhalten (Einschulung Großer, Kita-Eingewöhnung Kleine, etc pp), die ganzen 3 Jahre des 2. Kindes und das fehlende Jahr unseres Großen zusammen nehmen, sprich 4 Jahre.
Ist ja rein gesetzlich möglich und so weit kein Problem (Frist sind 13 Wochen vorher bei EZ nach dem 3. Lebensjahr.)

Die Krux ist nun aber folgende:
Das 3. Jahr unseres Großen kann ich nicht hintenanhängen, wie es viele machen, da er ja dann schon 8 Jahre wird und dann zu alt ist.
Ich müsste dieses 3. Jahr jetzt zu Anfang der EZ ab Geburt unserer Kleinen nehmen und dann erst ihre 3 Jahre.
Müsste aber auch gehen oder? Der Start der EZ ist ja nicht vom Geburtstag abhängig, so wie das Elterngeld oder?
Den Antrag muss ich halt nur 13 Wochen vor Beginn einreichen.

Oder kann ich auch so aufteilen:
1. Jahr Kind 2
3. Jahr Kind 1
2.+3. Jahr Kind 2

Das wäre unkomplizierter bzgl Fristen und MuSchu oder?


Hat das jemand ähnlich gemacht oder Erfahrungen?

Dankeschön für eure Hilfe! 😊

Lg, spatzmama

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Hi. Ich kenne niemanden der so eine Aufteilung genommen hat. Sprich es doch mit deinem AG ab, ob er damit einverstanden ist wenn du es so machst. Wenn man die Elternzeit nur ein Jahr nimmt, kann der AG das zweite ja verweigern. Bzw eben das man es nicht sofort nehmen kann. Zumindest war es früher so. Weiß nicht sich das was geändert hat. Vg

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Ja, das geht so.

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Ach ja, du könntest auch erst 2 Jahre von Kind 2 und dann das 3. Jahr von Kind 1 nehmen und das 3. von Kind 2 erstmal garnicht sondern aufheben bzw. im Anschluss nehmen

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Ja, die Variante ist mir jetzt auch eingefallen... 😅
Ist um einiges unkomplizierter mit Fristen etc...

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Ja, ist mir dann beim Überlegen auch eingefallen, deshalb hab ich’s geschrieben. Manchmal verzettelt man sich 😊

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Stelle mir grad eine ähnliche Frage. Bekommst du dann aber nach dem Mutterschutz auch Elterngeld wenn du erst die Elternzeit von Kind 1 nimmst ? Denn für die Elternteil von Kind 1 bekommt man doch kein Geld mehr ?

Grüße