Elternzeit: Frage zu Krankenversicherung, 450€ Job

Ich bin gesetzlich krankenversichert. Stehe auch in einem Arbeitsverhältnis.
Wenn ich in Elternzeit bin, bin ich dann wie gewohnt krankenversichert?
Bin verheiratet und haben noch ein Kind. Mein Mann ist allerdings nicht der Vater.
Ist er dann auch weiterhin bei mir mit krankenversichert?
Bei leiblichen Vater können wir ihn nicht mitversichern (verschd. Gründe).

Ich werde wohl nach der Elternzeit (2 Jahre) nicht mehr in meinen Betrieb zurück kehren.
Ich möchte aber nach einem Jahr wieder ein wenig arbeiten, 450 € Job.
Kann ich das ohne weiteres machen oder muß ich was spezielles beachten?
Wenn ich mein Arbeitsverhältnis in oder zum Ende der ELternzeit kündigen möchte,
was muß ich beachten.

Habe mich schon zu den beiden Themen durch Google gesucht, aber dort bekommt
man verschd. Aussagen.

Danke.

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hi,
du bist erstmal bis ende Elternzeit (also günstigenfals 3 Jahre) in Deiner alten Krankenversicherung beitragsfrei weiterversichert. Wenn es keinen anderen Beschäftigungsgrund gibt, solltest Du vorher nicht kündigen.

Was dann passiert, solltest Du abwarten, -- entweder neues Kind da (Elternzeit läuft weiter bei alter Krankenkasse) -- oder neuer Job mit neuer Krankenversicherung.

dadrüber kannst Du Dir Gedanken machen, bis es soweit ist, - in 3 Jahren fliesst noch viel Wasser den Bach runter.
Solltest Du nach 3 Jahren "nur" einen Minijob haben, dann kann Dein Kind nicht bei Dir mitversichert sein -- oder Du fällst in eine eigene Krankenversicherungspflicht -- oder oder oder .... viele Möglichkeiten für eine ungewisse Zukunft...

Von demher mach erstmal einen Schritt nach dem anderen.... -- Elternzeit anmelden (max. 3 Jahre). -- und wenn du dann weißst, was du dann machst, kannst du dich passend informieren, statt heute über verschiedene ungelegte Eier nachzudenken. Da Du eh erst nach der Elternzeit kündigen wirst -- oder eben einen neuen job hast ... oder Dich arbeitslos meldet.... alles unterschiedliche Grundlagen, .... da brauchst Du Dir doch akut noch keinen Kopf drum machen....

lg
tanja

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Ich beantrage 3 Jahre Elternzeit und in dieser Zeit bin ich ganz normal weiter versichert und die Kinder über mich. Danach könnte ich mich mit den Kindern über meinen Mann kostenlos Familienversichern... Wie das mit NICHT leiblichen Kindern ist, weiß ich leider nicht

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hallo,
in deiner elternzeit bist du weiter in deiner kk versichert (beitragsfrei), dein kind oder beide kinder (wie du willst) ist/sind über dich kostenlos familenversichert.

wenn du nach der elternzeit nur noch geringfügig beschäftigt bist, bost du nicht mehr krankenversicherungspflichtig, kannst dich aber über deinen mann kostenlos familienversichern. dein kind kann ggf. auch über deinen mann mitversichert werden,msie kk prüft dann, wer den überwiegenden unterhalt für ihn hat. die genaue berechnung kenne ich nicht, aber ich denke mal, dass dein mann ihn ja auch unterhält und der leibliche vater sich scheinbar nicht so kümmert? aber das prüft die kk dann ganz genau :-)

lg

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Solange du in Elternzeit bist bleibt alles beim Alten. Sobald du allerdings kündigst ist die Elternzeit beendet und du musst dich kostenpflichtig versichern!