Elternzeit beim AG beantragen

Hallo Zusammen,

hab im Schwangerschaftsforum nicht so viele Antworten bekommen, deswegen probier ich es hier nochmal.

Es geht um den Elternzeitantrag an den AG, der eine Woche nach Geburt eingereicht werden muss. Ich werde 14 Monate zu Hause bleiben. Passt der Inhalt meines Schreibens an den AG, wenn der ET bleiben würde? Wenn sich der ET nach vorne verschieben würde, würde ich als Beginn den 1.10.14 reinschreiben. Wenn nach hinten, dann angepasst so wie unten. Wäre das ok?

"Sehr geehrte Frau ???,

hiermit beantrage ich Elternzeit zur Betreuung und Erziehung meines Kindes ????, geboren am 09.08.2013. Unter Einhaltung der gesetzlichen Frist werde ich die Elternzeit am [Geburtsdatum des Kindes- vorr. 9.8.13] beginnen. Nach einer 14-monatigen Auszeit stehe ich Ihnen ab dem [8.10.14] wieder zur Verfügung.

Ich bestätige, dass mein Kind mit mir in einem Haushalt lebt und von mir selbst betreut und erzogen wird.

Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Bestätigung zukommen. Gern stehe ich Ihnen auch für ein klärendes Gespräch zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen"

LG Steffi und schonmal Danke

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Ich hab da im Personalbüro eine richtigen Antrag für bekommen, den muss ich nach der Geburt einfach ausfüllen und dann sollte alles klar sein. Vielleicht fragst du da besser nochmal nach. Ansonsten würde ich den Begriff Auszeit vermeiden und immer Elternzeit benutzen, da kann dann keiner was sagen.
Und das Datum musst du immer an den Geburtstermin anpassen würde ich sagen. Also wenn das Kind 2 Tage eher kommt, auch 2 Tage eher wieder aus der Elternzeit zurück sein.

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danke dir ;-)

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Hallo,

ich würde noch ggf. reinschreiben, dass du um Übertragung von 12 Monaten auf einen späteren Zeitpunkt wünschst.
Die kannst du dann ggf. noch nehmen bis zum 8. Geburtstag deines Kindes, wenn du nochmals eine Auszeit willst.
Und die Elternzeit beginnt immer erst nach dem Mutterschutz.

Grüße
Katka

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Direkt nach der Geburt bist du für normalerweise 8 Wochen in Mutterschutz (längerer Mutterschutz z.B. bei Zwillingen oder Frühgeburten). Erst nach dem Mutterschutz beginnt deine Elternzeit.
Diese muss 7 Wochen vor Beginn bei deinem Arbeitgeber beantragt werden.
Daher hast du bis eine Woche nach der Geburt Zeit den Antrag zu stellen.
Also Elternzeit von 4.10.2013 bis zu 8.10.2014 falls es beim 09.08.2013.
Der erste Arbeitstag ist dann der 09.10.2014.

http://www.rechtstipps.de/downloads/article/r-51222/1/MR-Antrag_auf_Elternzeit.pdf?link=http://www.rechtstipps.de/kinder-ehe-familie/eltern/elternzeit-antrag

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danke dir

also müsste der Teil folgendermaßen lauten?

"Unter Einhaltung der gesetzlichen Frist werde ich die Elternzeit am 04.10.2013 beginnen. Nach einer 12-monatigen Elternzeit stehe ich Ihnen ab dem [09.10.14] wieder zur Verfügung. "

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Hallo,

also ich habe letzte Woche noch mit einer Beratungsstelle über die Elternzeit gesprochen.

Die Elternzeit muss ab Geburt des Kindes genommen werden, aber mann muss sie erst 7 Woche vor Ende der Mutterschutzfrist beim Arbeitgeber beantragen.
Mein ET ist der 08.08.2013 und für 2 Jahre muss ich bis zum 07.08.2015 beantragen.

VG

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