Elterngeldantrag/ Resturlaub

Hallo Zusammen,

ich hab da mal ne Frage.

Also, ET ist bei mir 5.4..

Danach kommen 8 Wochen Mutterschutz.
Dann hab ich von 2012 noch 15 übernommene Resturlaubstage + die Urlaubstage, die im Jahr 2013 bis zum Ende des Mutterschutzes anfallen (müssten so um die 10 - 15 Tage sein).
Wie mach ich das jetzt mit dem ELterngeldantrag. Ab welchen Zeitpukt beantrage ich das Elterngeld?
Ab Geburtstag des Kindes?
Nach Ablauf des Mutterschutzes?
Nach Ablauf des Mutterschutzes + Resturlaub? (Weil den Resturlaub wollte ich schon noch nehmen, da volles Gehalt).

Achja und die ELternzeit? Geht die dann einen Monat länger (wenn ich 30 Tage Resturlaub habe ?)
Weiß das jemand von EUch?

LG ALmut

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Du wärst schön blöd, wenn du den Resturlaub nach dem Mutterschutz nimmst, denn das wird dir aufs Elterngeld angerechnet, du hast also nichts gewonnen.

Nimm erst nach dem Mutterschutz Elternzeit und nimm dann den Resturlaub oder hebe dir den für später auf, der ist ja nach der Elternzeit noch über ein Jahr gültig!

Elterngeld beantragst du ab der Geburt, wirst es wahrschenilich aber erst nach dem Mutterschutz bekommen!

Und die Elternzeit geht so lange, wie du sie beantragst.

Wie gesagt, wenn du den Resturlaub gleich nimmst (und damit keinen ganzen Lebensmonat und die Resttage des angefangenen Lebensmoantes abdecken kannst), dann verlierst du Geld und gewinnst keines!

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Danke für die Antwort.

Ich weiß bloß nicht, ob ich den Urlaub (also den resturlaub von 212 und die Urlaubstage von 2013) bis ins Jahr 2014 nehmen kann? Muss ich vielleicht mal mit meiner Personalabteilung bereden.

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Ja, kannst du. Steht im Berg, dass er erst am 31.12.2015 bei dir verfallt .

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Ich hab damals zuerst den Urlaub genommen, dann mutterschutz und dann die elternzeit.
durch deinen Urlaub verlängert such sozusagen dein mutterschutz. ich fand das ganz angenehm, weil es gegen ende oft anstrengend ist zu arbeiten.

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Das ist clever, nur hab ich leider ein BV, ergo wäre das nicht machbar.

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Dann ist es ja auch unnötig!

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Heb Dir den Urlaub bis nach der Elternzeit auf. Da kannst Du ihn wahrscheinlich gut gebrauchen, wenn Du wieder anfängst zu arbeiten und die Eingewöhnung in der Krippe nicht so läuft, wie man sich das vorstellt. Bei mir sind die vollen 16 Tage komplett dafür draufgegangen (auch weil eben Krankheit dazwischen kam, was nicht förderlich für die eingewöhnung ist).